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Ordnungslinie quer zum Radweg


zisco
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Hallo - am Radweg entlang der B134 zwischen Grub und Weghof wurden diese Woche Bodenmarkierungen angebracht, und zwar dort, wo zwei Wege aus Parzham in die B134 münden.

 

Meine Fragen:

a) Mir ist unerklärlich, wieso die Ordnungslinie quer zum Radweg angebracht und nicht quer zu den (völlig unbedeutenden) einmündenen Straßen? Das ist doch eigentlich völlig unlogisch: Ein Fahrzeug, das von einer dieser Straßen auf die B134 auffährt, hat zuerst Vorrang ggü. den Radfahrern und dann aber sofort Nachrang ggü. dem Verkehr auf der B134?

b) Was bedeutet das rechtlich? Ich nehme an, ich als Radfahrer muss dem Verkehr aus den einmündenden Wegen bevorrangen?

 

Ich verstehe nicht, warum so ein Schwachsinn immer noch praktiziert wird!

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