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Biken auf Wanderwegen - wie, wo, was...?


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Hallo,

durch Corona hat meine Freundin letzten Sommer das e-Bike Fahren für sich entdeckt.

Durch Corona haben wir beide diesen Winter das Wandern für uns entdeckt.

Da durch ihr e-Bike nun plötzlich gemeinsame Radtrips möglich sind, dachten wir uns im Winter regelmäßig beim Wandern, wie schön es sein muß, dort mit dem Bike zu fahren.

 

So weit ich weiß, steht auf so ziemlich jedem halbwegsen Hügel ein Biken-verboten Schild. Oder irgendwas mit Privatgrund, betreten verboten, was jedoch weder Wanderer noch Grundbesitzer zu stören scheint.

 

Wie sieht das in der Praxis aus? Wie militant sind Wanderer, Waldbesitzer, Jäger diesbezgl.?

Täte ich damit wirklich der Flora und Fauna Böses?

Ich bin zB. über den Thread "Anhalterecht der Jäger" gestolpert. Ich halte eine solche Konfrontation zwar gut aus, will das aber wirklich nicht. Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß mich wer anpflaumt, oder sich tatsächlich durch uns gestört fühlt, dann laß ich es. Das verdirbt mir und erst recht ihr ja den Spaß. Ich würde nur gerne wissen, ob und wo man denn abseits ausgewiesener Bikestrecken fahren kann. Wohlgemert gemütlich. Schotter-Forststrasse ist uns aufregend genug, Hauptsache Berg mit schöner Gegend :-)

 

 

Konkret sind wir in der Steiermark unterwegs, vorzugsweise das riesen Gebiet rund um die Teichalm. Da gibt es tausende Wanderwege aber uns sind noch nie Biker begegnet. Das hat ja sicher einen Grund.

Meine Frage ist genereller Natur, aber, falls da wer einen konkreten Tip für die Gegend hat - super gerne!

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uii ich sag nur MM!!

 

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf den Papierfabrikanten selig.

Soll das heißen, daß diese Besitzer besonders krass drauf sind?

 

Mittlerweile wurde ich zwar nicht über die SuFu fündig, aber mir wurden automatisch verwandte Beiträge vorgeschlagen.

Das Statement "Als MTBler bist ein Outlaw." trifft es wohl gut.

Aber Himmel - wo fährt Ihr dann alle? Die Frage meine ich ernst.

 

 

Ich hätte gehofft, trotzdem ein paar Erfahrungen aus der Praxis zu bekommen, aber, wenn das Thema hier schon so ausgelutscht ist, dann versteh ich das auch.

Lieber noch als mit dem MTB fahre ich nämlich mit dem elektrischen Einrad. Das ist überall außer dem eigenen Grundstück verboten. Geht 55km/h, wiegt 30kg, das ist versicherungstechnisch echt happig. Trotzdem wird man von Fußgängern ignoriert und von der Polizei sogar freundlich gegrüßt. Meistens. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auf so etwas hätte ich auch beim Biken gehofft.

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Ich kenn mich in der Steiermark nicht wirklich aus, soweit ich das weiß ist es aber was die Toleranz der Waldbesitzer/Jäger angeht eher ein heikles Pflaster. Da können dir aber sicher andere User hier genaueres dazu sagen.

 

Grundsätzlich ist aber die "Konfrontation" nicht das schlimmste was dir blühen kann sondern nicht ganz billige Besitzstörungsklagen.

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Es ist relativ einfach. In AT ist biken im Wald/Forststraßen grundsätzlich überall verboten, Ausnahme wenn’s explizit erlaubt ist. ZB dort wo es ausgeschilderte Routen gibt.

 

Wirst du erwischt, so hat ein ausgewiesenes Forstaufsichtsorgan das Recht dich anzuhalten und einen Ausweis zu verlangen. Demnach hilft es ungemein schneller als selbiges zu sein um jeglicher Konfrontation aus dem Weg zu gehen.

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also auf klassischen Forststraßen ist Mountainbiken zwar offiziell auch fast überall verboten, aber wird doch deutlich mehr toleriert, als auf Trails...

ich denke die Probleme sollten sich hier schon in Grenzen halten?!

kenne das Gebiet in der Steiermark allerdings nicht...

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Aber Himmel - wo fährt Ihr dann alle? Die Frage meine ich ernst.

 

Am Schöckl geht es gut, Grazer Raum gibt es auch offizielle Strecken.

 

Kulm, wenn man den Gipfel meidet, Rabenwald, Masenberg

 

Ich fahre am meisten in meiner Heimat, im Vulkanland. Da macht einzig der Bärentöter von Riegersburg ein bisserl Probleme. Heute im Wald zwei Jäger beim Bau eines Hochsitz getroffen, der eine stellte sich hin und grüßte nur freundlich. Zu Problemen kann es am Gleichenberger Kogel kommen, lt. Hören Sagen, ich hatte noch nie Probleme. In den 30 Jahren MTB Fahren im Vulkanland, hatte ich die einzige Anhaltung letztes Jahr vom Bärentöter.

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Wenn du den Jägersthread schon durch hast, bist du ja eh umfassend informiert, wie man sich auch bei uns im Verbotsland Österreich mehr oder weniger problemlos auf illegalen Strecken bewegen kann. ;)

 

Damit bin ich in den letzten Jahren ganz gut gefahren:

- vielbegangene Wege meiden (und wenn, dann zu Randzeiten befahren)

- Wanderern immer Vorrang geben

- kontrolliert fahren und nicht im Vollspeed Wanderwege runterheizen

- keine Spuren hinterlassen (ich bessere auch öfter meine Bremsspuren aus, wenn ich doch mal zu hart in die Eisen gegriffen hab)

- und immer freundlich lächeln und grüßen :)

 

Hab in den letzten Jahren genau eine einzige unangenehme Begegnung gehabt - jedem kann man es halt nicht rechtmachen. Und es gibt natürlich schon auch Gegenden, wo das alles ein wenig schärfer gehandhabt wird.

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Hatte in den letzten bald 15Jahren genau 1e schwierigere Begegnung mit einem Bundesförster und eine mit einem Waldbesitzer. Und ich bin echt viel (logischerweise illegal) unterwegs. Wenns irgendwann mal hart auf hart kommen soll sind mir die - keine Ahnung 500€? - für eine Anzeige dann auch egal. Hätt ich Tennis als Einser Hobby hätt mich die Platzmiete mittleweile wohl weit mehr gekostet :D
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Mountainbiker zu mehr Rücksicht gemahnt - salzburg.ORF.at

 

Vermutlich ist es verboten weil die MTBler so rücksichtslos fahren und außerdem immer der Grundbesitzer haftet, egal was passiert?

 

Wie kann es sein das der ORF einen so unreflektierten Artikel online stellt?

 

Nicht nur unreflektiert, sondern auch falsch.

Haftung des Grundbesitzers bei Unfällen nur bei grober Fahrlässigkeit.

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Ist doch eh normal beim ORF, das solche einseitigen Berichte dort veröffentlicht werden. Könnte mich nicht erinnern, daß sich die mit dem Thema mal differenziert auseinandergesetzt haben. Die übernehmen unhinterfragt alles, was ihnen ein Presseprecher o.ä. vorkaut - und sowas gibts im MTB-Bereich halt leider nicht.
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Das finde ich spitze - herzlichen Dank für deine Initiative! Es muss schon alles seine Richtigkeit haben.

 

 

Wie richtig kann das schon sein, wenn ein ganzes Land der Berge keinen Platz für MTB's hat?

 

S' grundlegende Problem ist, dass wir mehr family wie Onkel punkti bräuchten; die es trotz geringster Aussichten auf Erfolg probieren, nur weil es halt gemacht werden sollte.

 

 

Ich fühl mich zwar inspiriert, aber so richtig konstruktive Kritik ist von mir nicht zu erwarten. Was soll man denn auch für Kritik üben, wenn man das Nachfolgende sieht (Wien Süd, 2021):

 

radweg-hydrant.jpg

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Wie richtig kann das schon sein, wenn ein ganzes Land der Berge keinen Platz für MTB's hat?

 

S' grundlegende Problem ist, dass wir mehr family wie Onkel punkti bräuchten; die es trotz geringster Aussichten auf Erfolg probieren, nur weil es halt gemacht werden sollte.

 

 

Ich fühl mich zwar inspiriert, aber so richtig konstruktive Kritik ist von mir nicht zu erwarten. Was soll man denn auch für Kritik üben, wenn man das Nachfolgende sieht (Wien Süd, 2021):

 

[ATTACH=CONFIG]221623[/ATTACH]

 

Auch wenn es einer Handlung eines aufmerksamen Menschen bedarf, der sich nicht zu schade ist, gehört eine falsche Darstellung korrigiert. Dass sich damit die rechtliche Situation für Mountainbiken hier nicht ändert, ist eine andere Sache...

 

Altmannsdorfer/Breitenfurter ist vermutlich kein gelungenes Beispiel, dass es mit MTB schwierig ist, aber wie FloImSchnee richtig bemerkt hat, kann man manchen oberflächlich hinderlichen Dingen auch etwas abgewinnen.

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Imho ist die Sachlage klar, wenn da ein Schild mit "Privatgrundstück - betreten verboten" steht oder ein allgemeines Fahrverbot ohne Zusatztafel wie z.b. "ausgenommen Radfahrer und Landwirtschaftliche Fahrzeuge".

Aber wenn es da nichts dergleichen gibt, weshalb sollte das Radfahren "grundsätzlich verboten" sein?

Wo steht das im Gesetz (welches) geschrieben? Gibt es da nicht ein öffentliches Betretungsrecht? Also zumindest aufausgewiesenen Wegen, nicht Querfeldein....

Bearbeitet von ozoffi
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Also da steht nirgends ausdrücklich, dass man nicht radln darf....

Nur das Reiten und Befahren mit "Fahrzeugen" (imho KFZ) ist nicht gestattet (Ausnahmen wie Rettungseinsätze o.ä. ausgenommen).

 

Für mich bedeutet:

"Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. ... Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. "

 

Wenn da also kein ausgeschildertes Betretungsverbot oder allgemeines Fahrverbot vorhanden ist, ist es auch nicht verboten auf WEGEN wie Forststraßen zu *radln*.

 

Ich werde diesbezüglich beim ÖAMTC eine Rechtsauskunft einholen.

 

Nachtrag: "radln" bedeutet (für mich) NICHT mit dem MTB querfeldein auf "Trails" (oder Wildpfade, die als "Trail" angesehen werden) durch die Botanik zu preschen!

Bearbeitet von ozoffi
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