Zum Inhalt springen

Customizing von EMTB


Berni_at
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo. Ich besitze seit März ein Mondraker Chaser 29. Ich bin mit dem Rad wirklich zufrieden, nur die Schaltung (SRAM SX) und die Bremse (SRAM G2) würde ich gerne wechseln. Jetzt sagt mit der Händler meines Vertrauens, dass er das Schaltwerk ändern kann, die Bremse aber nicht. Für Umbauten am EBIKE würde er die Herstellerfreigabe brauchen und Bremsen würden Sie am EBIKE prinzipiell nicht wechseln. Ich habe dann auf Bike-Components ein entsprechende Richtlinie gefunden (https://www.bike-components.de/de/service/bauteiletausch-e-bikes/).

Jetzt stellt sich für mich die Frage ob es Werkstätten gibt, die so etwas machen. Es drängt die Zeit jetzt noch nicht, denn die Bremse die ich will, ist derzeit sowieso nicht lieferbar (Shimano XT - 4 Kolben). Oder gibt es jemanden der so etwas machen würde - ich kann dies leider nicht.

Danke für Tipps.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin mir sicher, dass er diese Regelung meint. Es aus technischer Sicht absolut keinen Unterschied ob ich eine Bremse an einem EBike oder einem normalen Bike tausche. Wer das am einen kann, man das auch am anderen und die Teile sind auch die Gleichen (gibt zwar „spezielle“ EBike Bremsen aber außer Marketing-BlaBal ist da nicht wirklich was speziell). So ein Schwachsinn kann nur aus Deutschland kommen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klingt i ersten Moment absurd, aber ...

Der Hersteller haftet für die Sichere Ausführung der in verkehr gebrachten Maschine und für die Einhaltung der gesetzlichen Regularien (z.b. Motorabschaltung bei 25km/h)

Wenn nun ein Lustiger Kunde eine Rennradbremse an einem E-MTB montiert und dabei noch den Magneten des Tachos wo anders platziert, somit die Motorabschaltung auf einmal bei 45km/h passiert, würde ohne diese Restriktionen der Inverkehrbringer haften .... und hier haftet eine reale Person, nicht eine Firma (Aufgrund der Unbedenklichkeitserklärung welche von einer Person unterschrieben werden muss)

 

würde niemand machen!

 

Vor dem Gesetzgeber (wenn jemand so tief in der Materie drin ist) geht aber locker durch, wenn auf einem gleichen oder vergleichbaren Modell des selben Herstellers das zu tauschende Teil verbaut ist (z.b. Bremse XY beim günstigsten und Bremse XZ beim teuersten Modell)

 

Ist btw. beim Auto nichts anderes !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klingt i ersten Moment absurd, aber ...

Der Hersteller haftet für die Sichere Ausführung der in verkehr gebrachten Maschine und für die Einhaltung der gesetzlichen Regularien (z.b. Motorabschaltung bei 25km/h)

Wenn nun ein Lustiger Kunde eine Rennradbremse an einem E-MTB montiert und dabei noch den Magneten des Tachos wo anders platziert, somit die Motorabschaltung auf einmal bei 45km/h passiert, würde ohne diese Restriktionen der Inverkehrbringer haften .... und hier haftet eine reale Person, nicht eine Firma (Aufgrund der Unbedenklichkeitserklärung welche von einer Person unterschrieben werden muss)

 

würde niemand machen!

 

Vor dem Gesetzgeber (wenn jemand so tief in der Materie drin ist) geht aber locker durch, wenn auf einem gleichen oder vergleichbaren Modell des selben Herstellers das zu tauschende Teil verbaut ist (z.b. Bremse XY beim günstigsten und Bremse XZ beim teuersten Modell)

 

Ist btw. beim Auto nichts anderes !

 

Damit hast du natürlich recht, jedoch gilt wohl dasselbe für normale mtb's, da schraubst man auch keine RR bremse (kleinerer sattel?) drauf.

Das lächerliche in diesem Fall ist wohl, dass eine bremsstarke 4kolbenbremse erst einer Freigabe bedarf. Bei einem Downgrade tät ich's verstehen, so ists a bisl merkwürdig

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit hast du natürlich recht, jedoch gilt wohl dasselbe für normale mtb's, da schraubst man auch keine RR bremse (kleinerer sattel?) drauf.

Das lächerliche in diesem Fall ist wohl, dass eine bremsstarke 4kolbenbremse erst einer Freigabe bedarf. Bei einem Downgrade tät ich's verstehen, so ists a bisl merkwürdig

 

Nein gilt nicht, weil keine Maschine in Verkehr gebracht wird welche gewissen gesetzlichen! Regularien unterliegt.! weiters ist es ein Sportgerät ohne Straßenzulassung (weil gesetzlich nicht notwendig und vorgesehen).

 

das ist ein riesen Unterschied, für uns außenstehende Laien aber nicht nachvollziehbar bzw. die Brisanz nicht nachvollziehbar!

 

Und nur weil eine Bremse 4 Kolben hat heißt das nicht, dass sie für ein E-MTB geeigneter ist ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Berni_at,

 

wie schon punkti vorher beschrieben hat, handelt es sich lt. Gesetzgeber offiziell um eine Maschine. Selbst bei einer unentgeltlichen Hilfe von einem Forumsteilnehmer ist der im schlimmsten Fall dran. Da es dann streng genommen eine (nicht vom Hersteller vorgesehene) Änderung ist. Und dadurch das es ein Freund / Kollege macht ist er der "in Verkehrbringer".

Hier geht es auch gar nicht darum, das wenn du einen leichten Sturz hast und dich leicht verletzt. Kritisch wird es immer wenn es um (viel) Geld geht und Versicherungen dann einsteigen und ihre Leistung entschädigt haben wollen.

 

Möglichkeiten die ich sehe:

Die einzige Möglichkeit wäre du lernst es selber und baust es um. (Dann bist du selbst verantwortlich)

Du fragst bei einem anderen Händler nach.

Du montierst die Bremse selber und wenn sie schleift soll es ein Händler einstellen (wird wohl eher ein Graubereich sein)

 

lg

Reinhard

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon bei Mondraker bzw. dem DE/AT Vertrieb gefragt ob andere Bremsen für die Modellserie freigegeben sind?

 

Haben alle "Chaser" Modelle die Sram G2 verbaut? Wenn zb ein besseres Chaser eine Shimano Saint verbaut hat wird das nur eine Formsache sein dass du die auch auf deinem montieren (lassen) kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Monate später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...