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"EL" Eipeldauer siegt bei X-Terra Triathlon


RO der Norianer
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Empfohlene Beiträge

Als Wirt darf ich dir sagen: für Gastronomie und Handel nicht. ;)

Und alle anderen stellen ja eh nix aus.

 

Da hagelts gleich amal saftige Strafen. Am geilsten find ich die verpflichtende Kennzeichnung eines Jugendgetränks, (das jeder Gastronomiebetrieb im Programm haben muss), dessen Literpreis günstiger als der des günstigsten alkoholischen Getränks sein muss. Da spricht grundsätzlich nix dagegen. Nur ist die Art der Hervorhebung nirgends festgelegt. Ein Kollege von mir hat eine Tafel, da ist das Jugendgetränk um 2 mm eingerückt (bei 2 cm hohen Buchstaben), mit freiem Auge kaum sichtbar, aber mit dem Lineal perfekt ausgerichtet. Den wollt der Marktbeamte schon x mal strafen, dann holt er sein Lineal heraus und beweists ihm. :f: :p

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ich dachte es geht um PREISauszeichnung...muss aber zugeben, dass ich mit der Gastronomie, außer als leidenschaftlicher Konsument, nyx zu tun hab....

 

In vielen Bereichen des Handels (z.b. Elektrohandel, Uhr,-Schmuckhandel, etc.) wo die Presiauszeichnung mal vorgeschrieben war, gibts das nicht mehr....wird aber natürlich als Info freiwillig gemacht....und einen Wirt ohne Speisekarte stell ich mir auch lustig vor....dort wird das wohl schon aufgrund der Sache erforderlich sein....

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ich dachte es geht um PREISauszeichnung...muss aber zugeben, dass ich mit der Gastronomie, außer als leidenschaftlicher Konsument, nyx zu tun hab....

 

In vielen Bereichen des Handels (z.b. Elektrohandel, Uhr,-Schmuckhandel, etc.) wo die Presiauszeichnung mal vorgeschrieben war, gibts das nicht mehr....wird aber natürlich als Info freiwillig gemacht....und einen Wirt ohne Speisekarte stell ich mir auch lustig vor....dort wird das wohl schon aufgrund der Sache erforderlich sein....

 

Nana, so ist das nicht.

 

Ein Wirt muss z.B. einen Ausschnitt seiner Karte außerhalb des Lokals präsentieren, aufgrund der ein Passant ersehen kann, welche Art von Speisen auf welchem Preisniveau angeboten werden. Das ist nicht Werbung, sondern Gesetz.

 

Die Speisekarte wiederum ist keine Pflicht. Du kannst dem Gast auch dein Angebot runterbeten, wenn du Zeit und Lust dazu hast. Aber irgendwo müssen trotzdem die Preise stehen, für jedermann ersichtlich.

 

Was aber alles nicht davon ablenken darf, dass die Ela a Waunsinn ist und hoffentlich mit einem Megasuperpreis ausgezeichnet worden ist! :):D

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Jimbo, du weißt, rein platonisch !!!

 

Stimmt! Rein platonisch, dass versteht auch der Hü!

Manchmal dürfen wir sogar miteinander trainieren fahren! :bike:

(Da lass ich dem Ro immer die Vorfahrt!)

 

Du Ro, woher kommen die feinen MUCKIS bei deinem Foto in der Signatur? :love:

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