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kopfhörer rauf und hirn aus...


johannes
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muss kurz meinen ärger loswerden:

es gibt immer mehr leute, die mit musik im ohr sport betreiben.

beginnend bei läufern, nordic walkern und inlineskatern hat die musik nun auch die freizeit (zumeist helmlosen) radler erfasst. hab im prinzip nichts dagegen, aber:

 

musste heute 4-mal notbremsen, weil so ein a.... erstens sein rad nicht beherrscht 2. mit dem kopfhörer im ohr auch noch derrisch ist...

diese leute reagieren auf nichts und sind eine echte gefahr.

 

darf man eigentlich auf öffentlichen strassen mit musik im ohr radeln???

 

der hannes

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darf man eigentlich auf öffentlichen strassen mit musik im ohr radeln???

 

der hannes

Meines Wissens darf man schon Musik hören, aber nur so laut, dass die von dir geschilderten Zustände nicht auftreten können, sprich man darf kein Hupen, kein Folgetonhorn, kein Bimbimmeln u.ä. Verkehrsgeräusche überhören.

 

Man kann auch im Auto dafür gestraft werden, wenn man die HiFi-Anlage zu laut aufgedreht hat.

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...und die Freisprecheinrichtung :confused:;)

Den Knopf im Ohr hast du nur auf einer Seite!

Solltest also im Normalfall mit dem anderen Ohr noch etwas hören!

 

Kopfhörer also wo beide Ohren zu sind, sind verboten!

Wie schon geschrieben: Musik im Auto darf auch nur so laut spielen damit man andere Verkehrsteilnehmer noch warrnehmen kann!

 

ABER!!!

Es gibt auch die Idioten-Fussgänger die ohne Musik im Ohr ohne schauen einfach den Radweg kreuzen!

Da hätte ich nicht erst einen niedergeführt!

Oder unsere Mitbürger aus dem Balkan die prinzipiell auf dem Radweg marschieren und das zu fünft oder mehr! :ueroll:

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Den Knopf im Ohr hast du nur auf einer Seite!

Solltest also im Normalfall mit dem anderen Ohr noch etwas hören!

 

Kopfhörer also wo beide Ohren zu sind, sind verboten!

Wie schon geschrieben: Musik im Auto darf auch nur so laut spielen damit man andere Verkehrsteilnehmer noch warrnehmen kann!

 

ABER!!!

Es gibt auch die Idioten-Fussgänger die ohne Musik im Ohr ohne schauen einfach den Radweg kreuzen!

Da hätte ich nicht erst einen niedergeführt!

Jep, haben wir in der Fahrschule auch gelernt. Kopfhörer auf beiden Ohren sind (zurecht) verboten!

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Den Knopf im Ohr hast du nur auf einer Seite!

Solltest also im Normalfall mit dem anderen Ohr noch etwas hören!

 

Kopfhörer also wo beide Ohren zu sind, sind verboten!

Wie schon geschrieben: Musik im Auto darf auch nur so laut spielen damit man andere Verkehrsteilnehmer noch warrnehmen kann!

 

Kannst du dafür einen § aus der StVO liefern wo das genau drinnensteht? Würde mich nämlich auch interessieren wie es jetzt wirklich ist.

Wenn es nämlich so drinnensteht, dann ists doch wirklich der größte Schwachsinn. Wenn ich beim Biken Stöpsel in den Ohren hab, dann hör ich immer noch wesentlich mehr als wenn ich OHNE Musik im Auto sitze. Jedoch wenn ich mit einem 40er irgendwo runterfahr, dann hör ich meistens net amal die Musik aus den Kopfhörern mehr wegen dem Wind.

 

 

Ich bitte also um Aufklärung über den tatsächlichen Wortlaut in der StVO.

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Also ob das jetzt irgendwo steht, daß ma´s darf oder nicht, müsst ja eigentlich wurscht sein.

 

Ich denk mir halt, daß jeder, der sich im öffentlichen Verkehr bewegt (ob jetzt Radlweg, Strasse, oder am Berg) zumindest halbwegs hören sollt, was rund um ihn herum passiert.

 

Ausserdem kann i ma ned vorstellen, daß beim Biken des ned total störend is, wenn da ständig irgendwas im Ohr drinnenklemmt.... :confused:

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Also....es steht nirgends explizit drin...man muss nur das Verkehrsgeschehen ohne Einschränkung wahrnehmen können.

 

Wenn jetzt jemand glaubt, er hätte damit einen Freifahrtschein, so irrt er...er kommt nämlich im Fall des (Un)falles in Beweisnotstand, weil er nicht beweisen kann, wie laut sein Walkman aufgedreht war. Im Zweifelsfall hat er eben genau deswegen irgendetwas überhört...

 

Also allein schon der gesunde Hausverstand sagt mir: Im Straßenverkehr ohne jegliche Beeinträchtigung.

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Also....es steht nirgends explizit drin...man muss nur das Verkehrsgeschehen ohne Einschränkung wahrnehmen können.

 

Wenn jetzt jemand glaubt, er hätte damit einen Freifahrtschein, so irrt er...er kommt nämlich im Fall des (Un)falles in Beweisnotstand, weil er nicht beweisen kann, wie laut sein Walkman aufgedreht war. Im Zweifelsfall hat er eben genau deswegen irgendetwas überhört...

 

Also allein schon der gesunde Hausverstand sagt mir: Im Straßenverkehr ohne jegliche Beeinträchtigung.

 

da verdrehst du jetzt die beweislast. ich muss nicht beweisen, dass ich unschuldig bin, sondern man muss beweisen, dass ich schuldig bin. wenn ich also keine verkehrsregeln missachtet habe, dann muss man mir beweisen, dass ich so abgelenkt war, dass ich meine umgebung nicht mehr richtig wahr genommen habe.

 

und ich bleib dabei. solange mir nicht jemand die stelle in der StVO zeigt, wo das musikhören mit kopfhörern verboten ist, solange ist es erlaubt.

und ich bleibe auch dabei, dass ich in einem auto auf jeden fall weniger höre als auf dem rad (egal ob mit kopfhörern oder ohne). oder glaubt ihr, dass ihr mit einer klingel bei einem autofahrer eindruck schinden könntet geschweige denn aufmerksamkeit erregen?

 

dass man im straßenverkehr besser leise hört (oder gar nicht, aber dann fehlt mir einfach was), das versteht sich ja von selbst und das bestreitet ja auch niemand. es geht einfach nur darum ob man es darf und ob einen jeder x-beliebige kibara deswegen einen strafzettel geben kann.

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ohne jetzt irgendwelche § zu kennen kann ich nur berichten das ich in graz schon öfters wegen kopfhörern im ohr aufgrhalten wurde und mir erklärt wurde das es verboten sei.

bezahlen hab ich nie was müssen

 

ich glaub dir das auch aufs wort. mir ist es zum glück noch nie so gegangen. aber ich hab einfach noch nie was konkretes gehört zu dem thema.

ich kanns mir halt einfach nicht vorstellen, dass in einem gesetz explizit drinnensteht, dass ich mit 2 kophörern nicht fahren darf und mit einem schon, etc.

 

z.b. fahre ich auch manchmal mit kopfhörern im ohr, aber ohne musik. einfach damit ich den wind nicht so tief in den ohren hab.

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Hat nicht der Adam (maosmurf) einmal geschrieben, dass er unter anderem deswegen (und wegen drei anderen lächerlichen Vergehen) aufgehalten wurde und Strafe zahlen musste.

 

Allerdings glaub ich, das war die Geschichte, wo die Beamten ihn etwas abgezockt haben.

 

Er ist nämlich ein paar Meter am Gehsteig in der Nacht zu einem Freund gefahren und wurde wegen fehlendem Licht, fahren am Gehsteig, Kopfhörern in den Ohren und ohne-Helm-fahren bestraft! :f:

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Hat nicht der Adam (maosmurf) einmal geschrieben, dass er unter anderem deswegen (und wegen drei anderen lächerlichen Vergehen) aufgehalten wurde und Strafe zahlen musste.

 

Allerdings glaub ich, das war die Geschichte, wo die Beamten ihn etwas abgezockt haben.

 

Er ist nämlich ein paar Meter am Gehsteig in der Nacht zu einem Freund gefahren und wurde wegen fehlendem Licht, fahren am Gehsteig, Kopfhörern in den Ohren und ohne-Helm-fahren bestraft! :f:

 

ja das klingt in der tat eher nach schikane und abzocke. gegen sowas müsste man eigentlich sofort beschwerde einlegen.

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erlaubt oder nicht erlaubt - das ist hoffentlich bald zu klären.

heute sah ich auf jeden fall einige personen mit beiden ohren verstöpselt und mit vier davon hätte es fast gescheppert...

es waren auch einige ältere mitmenschen dabei, die ihr rad NICHT wirklich gut beherrschten (das auch ohne kopfhörer) - das finde ich echt arg...

 

ich denke schon, dass ich meine bikes relativ gut beherrsche, aber mit musik im ohr würde ich mich nicht auf die strasse trauen

 

rennradrookie hannes

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da verdrehst du jetzt die beweislast. ich muss nicht beweisen, dass ich unschuldig bin, sondern man muss beweisen, dass ich schuldig bin. wenn ich also keine verkehrsregeln missachtet habe, dann muss man mir beweisen, dass ich so abgelenkt war, dass ich meine umgebung nicht mehr richtig wahr genommen habe.
Kann sein, da werden sich die Rechtsgelehrten streiten...

und ich bleib dabei. solange mir nicht jemand die stelle in der StVO zeigt, wo das musikhören mit kopfhörern verboten ist, solange ist es erlaubt.

und ich bleibe auch dabei, dass ich in einem auto auf jeden fall weniger höre als auf dem rad (egal ob mit kopfhörern oder ohne). oder glaubt ihr, dass ihr mit einer klingel bei einem autofahrer eindruck schinden könntet geschweige denn aufmerksamkeit erregen?

 

dass man im straßenverkehr besser leise hört (oder gar nicht, aber dann fehlt mir einfach was), das versteht sich ja von selbst und das bestreitet ja auch niemand.

Hab nichts gegenteiliges behauptet, bin ganz deiner Meinung ;)

...und ob einen jeder x-beliebige kibara deswegen einen strafzettel geben kann.
Aufpassen, Feind hört mit :D
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Kann ich mir auch nicht vorstellen, denn ich wurde letzte Woche angehalten weil, aufpassen jetzt kommts, die zwei Gendarmen dachten ich fahre mit einem technischen Defekt, bis ich nach fast 5 (!) min. Erklährungsversuch damit durgedrungen bin, dass die Lefty eine Einholmgabel ist.

 

Allerdings hatte ich die ganze Zeit beide Ohrhöherer vom I-Pod drinnen (vor lauter fassungslosigkeit vergessen zum rausnehmen und nur auf Pause gedrückt) und keiner von beiden hat auch nur irgendetwas beanstandet!!!

 

Und unser Dorfkiberer kassieren sofort wenn etwas nicht koscher ist!

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Ich fahr auch immer mit IPod und bin auch schon lange vor , neben bzw. hinter Polizei Autos gefahren - und keiner hat je was gesagt... allerdings hab ich das Teil auch etwas leiser, damit ichi mmer noch was vom Straßenverkehrt höre - und Augen hab ich ja auch noch im Kopf.

 

Ich fahr gern mit Musik weil's einfach antreibt, v.a. bergauf kann Musik einiges :cool:

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