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Rechtsfrage (Steuern)...


Magier
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Wie ist das eigentlich mit der Übertragung von Wohnungseigentum auf eine andere Person. Da fällt ja vermutlich Schenkungssteuer an, die - meines Wissens nach - die selben Sätze hat wie Erbschaftssteuer. Gibts da eine Möglichkeit, den Steuerbetrag irgendwie zu verringern (z.b. durch Verkauf gegen einen symbolischen Preis oder einen deutlich unter dem Wert liegenden Preis) oder irgendsowas?

Wäre für eine kleine Hilfestellung sehr dankbar. ;)

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Wie ist das eigentlich mit der Übertragung von Wohnungseigentum auf eine andere Person. Da fällt ja vermutlich Schenkungssteuer an, die - meines Wissens nach - die selben Sätze hat wie Erbschaftssteuer. Gibts da eine Möglichkeit, den Steuerbetrag irgendwie zu verringern (z.b. durch Verkauf gegen einen symbolischen Preis oder einen deutlich unter dem Wert liegenden Preis) oder irgendsowas?

Wäre für eine kleine Hilfestellung sehr dankbar. ;)

Nun, ich denke kaum, dass die Finanz das durchgehen lassen wird, wenn du die Wohnung markant unter dem Marktwert jemandem schenkst. Sicherlich, ein paar % weniger fallen net so ins Gewicht, aber irgendwo ist immer die Grenze.

 

Jedoch kommt meines Wissen nach eine Schenkung zu Lebzeiten immer billiger, als die Erbschaftsteuer.

Das nutzen auch viele Eltern um z.B. den Kindern zu Lebenzeiten bereits Hab & Gut zu übertragen (natürlich mit speziellen Klauseln, wie dass die Eltern das Wohnrecht bis zum Tod haben usw.), aber vor allem um das Hab & Gut vom Zugriff der Finanz so gut wie möglich fern zu halten.

Am besten zu besprichst das mit einem RA oder Notar, letztere haben ja sehr oft mit solchen Sachen zu tun!

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Habe mir da ein Konstrukt mit einem Zwischenkredit und einer Belastung der Liegenschaft (signifikante Wertminderung bis hin zur kompletten Neutralisierung des Werts durch Hypothek) usw. zusammengestöpselt, da Grundbuchseintragung, Kreditbearbeitungsprovision usw. immer noch billiger wären als eine massive Schenkungssteuer.

 

Mal mit einem Notar besprechen, ob das so durchgehen könnte... :)

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