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Die Begegung der Polizei mit einem gestohlenen Bike


McLord
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Servus!

 

Eine kleine Kurzgeschichte:

 

Einem Freund ist vor einiger Zeit sein Stadtbike in Graz (Klassiker Klein Bike) gestohlen worden. Seine Freundin ruft ihn heute an, dass das Bike abgesperrt am Uni Gelände steht! Alles zusammengepackt und wir haben uns dort natürlich getroffen... tatsächlich: Das gestohlene Bike !!!

 

Wir warten aber keiner kommt um das Bike zu holen! Sodala, Polizei angerufen und die waren auch rasch da. Sehr freundlich und walten ihres Amtes.

 

 

Zur Vorgehensweise: Die Polizei nimmt unsere Aussagen auf und Personalien. Das Bike kann eindeutig identifiziert werden da in einem Canti Sockel ein extra angefertigtes Teil drinnen, dass wir aus Reperaturgründen mal eingebaut haben. Die Polizei darf aber das Schloss nicht knacken und weiter warten geht ja auch net.

Also holt die Polizei ihr eigenes Schloss damit der Dieb mit dem Bike nicht wegfahren kann. Das Schloss schaut aus wie eine Halskette die von einem Spielzeugschloss gesichert wird !!!!!!!! Super Ausrüstung... lächerlich! Also haben wir noch ein fettes Bügelschloss von uns draufgeschnallt :-)

 

So und wenn das Bike nicht nocheinmal gestohlen wird darf die Polizei in einer Woche das Schloss knacken und dann wird das Bike bei der Polizei in Gewahrsam genommen. Und dann gibs noch ein paar Behördenwege und dann ist es immer noch nicht sicher ob das Bike nicht doch versteigert wird ... laut den Polizisten !

Im Nachhinein haben sie uns geraten, beim nächsten mal selber das Schloss zu knacken .... was soll man von dieser Vorgehensweise halten ???

 

Aber Gesetz ist Gesetz !!!

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Keine Polizei mehr rufen.... Warten bis jemand zum Radl kommt, fragen wo er das Rad her hat. Wenn gekauft, dann scheiße. Wenn gefladert einen ordnetlichen Tritt in den Schritt und einen Knoten ins Zumpferl. Radlschloß vom Rest der person aufsperren lassen und erhobenen Hauptes eine Schnitzlsemmel und ein Bier kaufen fahren.
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@grazer tourer,

Beste beschreibung wo gibt, kleine Ergänzung :

notfalls Schloss mit Zähne vom Rest der Person aufbeissen lassen (kann vieleicht etwas dauern), mit eigenem Monsterschloss unglücklicherweise den Knopf vom Rest der Person treffen und an nächstgelegenes Galanda ketten bis rest der Person abgefault ist.

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Keine Polizei mehr rufen.... Warten bis jemand zum Radl kommt, fragen wo er das Rad her hat. Wenn gekauft, dann scheiße. Wenn gefladert einen ordnetlichen Tritt in den Schritt und einen Knoten ins Zumpferl. Radlschloß vom Rest der person aufsperren lassen und erhobenen Hauptes eine Schnitzlsemmel und ein Bier kaufen fahren.

 

 

Mit dem Gedanken hab ich mich ohnehin angefreundet bis es runterbrunzen angefangen hat :rolleyes:

 

Aber ich sehe schon, beim nächsten mal werd ich deinen Rat und deine Person mit Motivation auf alle Fälle hinzuziehen :D

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wenn man das fremde schloss aufzwickt und sich das radl dann zurückholt, fällt das dann unter diebstahl oder nur sachbeschädigung?

 

wenn dich jemand erwischt dann unter diebstahl, wenns pech hast nimmt dich dein Freund und Helfer gleich mit auf die Wache und dann erklär mal "das ist mei Fahrrad" usw. die gschicht habens sicher scho paar mal gehört! Wird sicher nicht Lustig!

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Das Bike kann eindeutig identifiziert werden da in einem Canti Sockel ein extra angefertigtes Teil drinnen, dass wir aus Reperaturgründen mal eingebaut haben.

Von wem identifiziert ?

Vom (angeblichen) Besitzer, von der Polizei, vom Richter ?

so und wenn das Bike nicht nocheinmal gestohlen wird darf die Polizei in einer Woche das Schloss knacken...

Aha

und dann wird das Bike bei der Polizei in Gewahrsam genommen.

Und warum net glei ?

Und dann gibs noch ein paar Behördenwege und dann ist es immer noch nicht sicher ob das Bike nicht doch versteigert wird ... laut den Polizisten !

Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich einen Eigentumsnachweis erbringen kann (Rechnung, Aussagen von Freunden, Fotos, etc), warum solls dann versteigert werden ?

Im Nachhinein haben sie uns geraten, beim nächsten mal selber das Schloss zu knacken .... was soll man von dieser Vorgehensweise halten ???

Von welcher Vorgangsweise ? Die der Polizei oder meinst den Rat der Polizei, Selbstjustiz zu üben ?

 

Ich persönlich hätt das gestohlene Rad wieder gestohlen :D

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Also in der Geschichte sind einige Sachen drinnen, die ich nicht so ganz glauben kann.

 

Das einzige was halbwegs richtig ist, dass man das Schloss nicht einfach knacken kann. Aber: Staatsanwalt anrufen->Richter anrufen->knacken.

Das gleiche mit dem Ausfolgen: Wenn eindeutig identifiziert (am besten Rechnung mit Rahmennummer) das gleiche Spiel. sicherstellen, StA Richter und wenn der sagt ausfolgen, dann wirds gegen zwei Unterschriften auf einer Übernahmebestätigung ausgefolgt.

 

Wenns unklar ist schaut´s anders aus. Wenn das Rad zwar gestohlen ist, die Herkunft aber nicht klar festgestellt werden kann oder der rechtmäßige Besitzer nicht erreichbar ist, muss das Gericht entscheiden.

 

Kuriosum: Das Rad gehört nach dem Diebstahl den Täter, auch wenn er es nicht rechtmäßig im Besitz hat. Somit muss er einer Ausfolgung an den Besitzer zustimmen. Tut er das, wird ihm das vor Gericht strafmildernd angerechnet. Tut er es nicht muss das Gericht im Zuge einer Verhandlung entscheiden.

 

Das ist mal in ganz kurzen Worten die übliche Vorgehensweise und die stützt sich auf die Strafprozessordnung.

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verzeiht liebe freunde, aber...

 

in unserer sch**** önen polizeidiktatur gehen die mühlen manchmal auch in die falsche richtung. ich halte es dafür am zielführendsten, obgleich es nicht legal ist, sich sein bike in so einem fall selber wieder zu beschaffen.

 

dass einen der gerade zurückkehrende dieb dabei zur rede stellt, ist eher unwahrscheinlich. sollte dem doch so sein ist es nur recht und billig selbiger person die noch laufende akkuflex volley über die birne zu ziehen.

ebenso ist es unwahrscheinlich dass der herr dieb "sein" radl nach feststellung des verlustes als gestohlen meldet.

 

gut beraten ist man deshalb, nachdem man sein eigentum wieder in den heimatlichen stall gestellt hat, sowohl seiner assekuranz als auch dem posten der zuständigen polizeijunta zu melden, dass man sein rad wieder gefunden hat. offenbar sei der dieb reuigen herzens nächtens herangeschlichen und hat das rad über den gartenzaun geworfen.

nun ist es wieder hier, obzwar leicht beschädigt aber dennoch...

 

eventuell bezahlt einem die versicherung statt der teuren wiederbeschaffung dafür die notwendig gewordene reparatur. durch einen sturz dürfte der herr dieb nämlich beide felgen der crossmax sl disc als auch die gabelbrücke der fox terralogic zu bruch gehen lassen haben, sowie die tune sattelstütze, der ax lightness apollo sattel und der schmolke lenker ebenfalls gebrochen bzw. geknickt worden sein!

und bei den nagelneuen formula oro puro scheibenbremsen bin ich mir auch nicht sicher ob die nicht doch in beiden sätteln und gebern einen haarriss haben!

 

man muss sich heutzutage mehr denn je nach der decke strecken und schaun dass man nicht übrig bleibt. :toll:

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verzeiht liebe freunde, aber...

in unserer sch**** önen polizeidiktatur gehen die mühlen manchmal auch in die falsche richtung. ich halte es dafür am zielführendsten, obgleich es nicht legal ist, sich sein bike in so einem fall selber wieder zu beschaffen.

 

Auf keinem Fall: Man kann davon ausgehen, daß ein der Dieb des Fahrrades damit nicht seelenruhig in der gleichen Stadt unterwegs ist und es im freien stehen läßt.

Mit ziemlicher Sicherheit, hat der, der das Fahrrad abgestellt hat, dieses Fahrrad irgendwo gekauft. Wenn man ihm das Rad klaut, ist dies genausoschlimm für diese Person (Vor der Uni, wahrscheinlich ein Student, der die Kohle sicher auch nicht so locker hat), als wenn einem selbst das Rad geklaut wird.

Zeigt man den Diebstahl an und er kann nicht nachweisen, wo er das Rad gekauft hat, bleibt er auch auf den Schaden sitzen, klar, aber wenn er den Verkäufer (der auch nicht der Dieb sein muß)nennen kann, muß der ihm den Kaufpreis zurückerstatten.

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dass einen der gerade zurückkehrende dieb dabei zur rede stellt, ist eher unwahrscheinlich. sollte dem doch so sein ist es nur recht und billig selbiger person die noch laufende akkuflex volley über die birne zu ziehen

 

und dann stellt sich heraus das die person das rad nachweislich bei ebay in gutem glauben ersteigert hat und du wegen schwerer körperverletzung dran bist :klatsch:

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Kuriosum: Das Rad gehört nach dem Diebstahl den Täter, auch wenn er es nicht rechtmäßig im Besitz hat.
wenn ich mir das richtig gemerkt hab, dann ist er im Besitz des Gegenstandes, aber es erfolgte KEIN EIGENTUMSÜBERGANG.

--> gehörn tuts immer noch dem Erstbesitzer.

 

und kaufen mit Eigentumsübergang kannst nur von einem Pfandgläubiger (=Dorotheum, u.ä.)

 

oiso da Käufer kann sich brausen, muß/kann versuchen sich sein Geld vom Verkäufer zurückzuholen, aber das Teil ist weg.

 

--> Theorie, wie siehts denn wirklich aus?

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Na ja, das Problem ist folgendes:

 

Das bike hat einige jährchen auf dem buckel und es gibt keine rechung! fotos sehr wohl und die möchte die polizei auch haben!

 

und wegen des canti sockels: seinerzeit haben wir (äääähhh ich) das gewinde zerstört und dann den canti sockel aufgebohrt eine buchse eingesetzt und ein neues gewinde hineingeschnitten. insofern kann dass nur jemand wissen der die bremse runterbaut bzw derjenige der das selber gemacht hat - ein beweis dass wir über das bike bescheid wissen. sollte mindestens so gut sein wie eine rechung mit der rahmennummer !

 

und ja, gleich selber schloss knacken und mitnehmen wär sicher am einfachsten und effektivsten. Obwohl der Weg der selbstjustiz auch interessant wäre. zumindest rausfinden ob der neue besitzer nun nur ein käufer oder wirklich der dieb ist... so rein aus neugier! weil wenn das bike in einer woche noch immer dort steht wird diese frage auf ewig unbeantwortet bleiben.

Was mich am meisten gestört hat ist, dass die polizei ein 2 euro schloss raufhängt und eine handgeschriebene notitz "das ist ein polizei- schloss, bitte bei der polizei melden" ! Wer glaubt denn so einen blödsinn! Ich würd das als Gagg nehmen und das Schloss knacken und weiterradeln... zumindest wenn ich das bike gekauft habe und nicht geklaut... aber wahrscheinlich auch dann!

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wenn ich mir das richtig gemerkt hab, dann ist er im Besitz des Gegenstandes, aber es erfolgte KEIN EIGENTUMSÜBERGANG.

--> gehörn tuts immer noch dem Erstbesitzer.

 

und kaufen mit Eigentumsübergang kannst nur von einem Pfandgläubiger (=Dorotheum, u.ä.)

 

oiso da Käufer kann sich brausen, muß/kann versuchen sich sein Geld vom Verkäufer zurückzuholen, aber das Teil ist weg.

 

--> Theorie, wie siehts denn wirklich aus?

 

 

Klingt für mich verdammt einleuchtend und auch gerecht !!!

 

 

PS: Bin zwar ab morgen in Kärten für eine Woche aber ich denke euch interessiert es genauso wie mich ob das Bike nun mit allen Schlössern drauf wieder gestohlen wird oder ob es bei der Polizei landet oder bei einer Versteigerung oder ob es mein Freund einfach zurückbekommt! Mal schaun... ich bleib drann !!!

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wenn ich mir das richtig gemerkt hab, dann ist er im Besitz des Gegenstandes, aber es erfolgte KEIN EIGENTUMSÜBERGANG.

--> gehörn tuts immer noch dem Erstbesitzer.

Besitz schon, aber unrechtmäßig. Wegnehmen kannst du es ihm dann nur über richterlichen Beschluß.

 

und wende eben das geschilderte jeden Tag im Job an (unter anderem).

Hast Du Jus studiert?

Nein, ich wende die Gesetze auch nur an ;)

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@ Herwig: pass den Typen einfach ab und mach ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann..... :devil:

 

Das ist das traurige in Österreich, das Gesetz schützt nur die Täter, als Geschädigter kannst Gassi gehen, wurscht, ob´s dir das Rad klauen oder dich beim Radfahren zamführen und weiterfahren, von der Polizei kriegst ned mehr als ein Achselzucken, und wenn du weiter nachhakst, wirst angeschnauzt und nach deinen Vorstrafen gefragt, die Polizei bekämpft Verbrechen nimmer, sie verwaltets nur :rolleyes:

Pate.jpg

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