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a glasl wasser


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sagts wie is das?

wenn i beim wirtn sitz und was ess und i bestell ma a glasl leitungswasser dazu...wieviel darf der wirt verlangen?

spitzenreiter is bei mir in der hackn der kines'....der verlangt für a soda-himbeer - also a sodawasser, ka mineral mit an schuss dicksaft drin - 3,60€!

der rozznoasch, der göbe!

 

wenn i nur reinschnei beim wirtn und nach einem glas leitungswasser verlang, is schon klar dass er da auf jeden fall was verlangt.

aber wenn ich eh konsumier...darf er für das wasser an sich was verlangen oder nicht? und wenn doch, deckt ihn dann das gesetz wenn er es als handling verrechnet? weil abwaschen mit anteilig strom, wasser und spülmittel muss er das glasl ja dann auch...

 

es geht ma ned um die kohle, i will nur klarheit, will mi nur auskennen.

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Aber nochmal zurück zur Ausgangsfrage. Nachdem sich ja die Getränkepreise nicht nur aus dem Einkaufspreis zusammensetzen, sondern auch Miete, Personal, Energieaufwand, Spülen der Gläser etc. beinhaltet, sollte nach Adam Riese ein Glas Wasser so viel kosten wie ein Glas Bier minus Wareneinsatz plus ~ 2 Cent.Also: Wir wissen: Flasche Bier im Supermarkt ~ 70 Cent, im Lokal 3,50, demnach Wasser 2,80. ;)
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is net so, dass es nur verrechnet werden darf, wenns in der karte angeführt wird?

zumindest bild ich mir ein, dass das so ist.

hab das auch mal gehört.

 

..wird det TC aber wohl am besten wissen :rolleyes:

 

dennoch: 2,80 für wasser ist eine frechheit :aerger: (solange ich dazu konsumiere)

 

demzufolge müsst a kaffe auch 5€ kosten, weil ja 1/8 wasser dabei ist :f:

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die haben ganz, ganz böse sachen pepperworld

wennst was bestellst sags mir, dann häng ich mit an und wir teilen und die versandkosten

 

Jep, da wäre ich auch gerne mit ein paar rötlich gefärbte Artikel dabei... :devil:

 

Gibts noch mehr hier, die sich für wirklich scharfe Sachen (außer Bikes und Mädels) interessieren????

 

R.

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gabs da net mal ein gesetz, dass anti alkoholische sbilliger sein muss als alkoholisches?

 

oder gilt das nur für bier!?! oder überhaupt nur auf raststätten!?!

 

jeder Betrieb muss 2 sogenannte "Jugendgetränke" auf der Karte haben, deren Literpreis kleiner ist als das billigste alkoholische Getränk. Diese müssen auch eindeutig als Jugendgetränk hervorgehoben sein (wobei andere Schrift oder ähnliche Hervorhebungen reichen.) leitungswasser darf dabei keines der beiden Getränke sein.

 

In den meisten Betrieben reduziert sich das Angebot aus Soda und Soda-Himbeer. :rolleyes:

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