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Gretchenfrage: Wann ist ein Rennen ein Rennen?


MM
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Gibt es eigentlich eine allumfassende Definition für den Begriff "Rennen"?

 

Wenn ich so frage, geh' ich davon aus, daß es sie nicht gibt, denn man kann den Begriff von mehreren Standpunkten aus sehen:

 

  • aus sportlicher Sicht (Teilnehmersicht)
  • aus Veranstaltersicht
  • aus ÖRV-Sicht
  • aus Behördensicht
  • aus rechtlicher Sicht
  • etc. etc.

 

Aus sportlicher Sicht des Teilnehmers ist für mich ein Rennen genau dann eines, wenn eine für alle Teilnehmer einheitliche Zeitnehmung erfolgt, sodaß man die Ergebnisse unzweifelhaft miteinander vergleichen kann.

 

Aus Veranstaltersicht handelt es sich um ein Rennen, wenn es von mir ausgeschrieben und organisiert wird - und ich dafür Nenngeld einhebe: Ich erbringe eine Leistung, und meine Kunden - die Teilnehmer - zahlen mich dafür (und auch u. U. diverse Sponsoren).

 

Aus ÖRV-Sicht handelt es sich um ein Rennen, wenn es einen definierten Startzeitpunkt gibt (Startschuß) - und im markierten Ziel die Einlaufreihenfolge der Teilnehmer notiert wird. (Von einer Zeitnehmung ist dabei keine Rede - wichtig für die Rangbestimmung ist allein die Einlaufreihenfolge.)

 

Aus Behördensicht - fehlen mir die Fakten dazu. Aber ich bin mir sicher, es gibt - wie für alles - auch dafür einen genauen Wortlaut. - Wer hat ihn zur Hand?

 

Aus rechtlicher Sicht spielt sicher die Haftungsfrage bzw. der Versicherungsaspekt eine große Rolle. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es einen Unterschied macht, ob man von einem "Rennen" oder einer "Veranstaltung" spricht. Sind aus rechtlicher Sicht "Rennen" und "Veranstaltungen" das selbe? Bzw. wäre dann zu erörtern, was eine "Veranstaltung" ist.

 

Und es gibt sicher noch andere Aspekte, die es zu beleuchten gäbe.

 

Sehr interessant wäre die nähere Beleuchtung der rechtlichen Sicht. Ab wann handelt es sich in diesem "Bedeutungsumfeld" um ein Rennen?

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Für mich ist ein Rennen sobald wir um die Wett´ auffi oder obi fahrn... Sonst: einen Wettkampf den gewinntwer die vorher festgelegte Strecke in der kürzesten Zeit zurückgelegt hat.

Scherz beiseite: meine Unfallversicherung definiert Renn so, dass alles wo ich ohne Lizenz mitfahren kann KEINE Rennsportveranstaltung ist, alles andere egal ob Jux oder mit Zeitnehmung ist eben eine Veranstaltung wie vieles andere auch...

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[...] meine Unfallversicherung definiert Renn so, dass alles wo ich ohne Lizenz mitfahren kann KEINE Rennsportveranstaltung ist, alles andere egal ob Jux oder mit Zeitnehmung ist eben eine Veranstaltung wie vieles andere auch...

 

Sehr guter Beitrag! - Merci!

 

Weitere erwünscht!

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[quote=]Sehr guter Beitrag! - Merci!

 

Weitere erwünscht!

 

So isses! Sobald du lizenziert bist hustet dir die normale Unfall/Freizeitversicherung was im Schadensfall. Dann bist

du nämlich kein Freizeitsportler mehr sondern benutzt deinen Körper als Kapital für den Erfolg! Für dieses erhöhte Risiko gibts einen

Haftungsausschluss bzw. mußt du es bekanntgeben und darfst wahrscheinlich mit einer stark erhöhten Prämie rechnen.

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Wobei so eine Lizenz ja nichts anderes ist als eine Versicherung durch den ÖRV - und kein Profivertrag. ;)

 

Es fahren ja auch Lizenzfahrer in ihrer Freizeit. - Nur Profis fahren immer in ihrer "Arbeitszeit".

 

Insofern ist das versicherungsanstaltige Festmachen des Unterschieds zwischen "Rennen" und "Freizeittätigkeit" a bissl a Wigl-Wagl - in meinen Ohren.

 

Aber wichtig zu erkennen, wichtig zu wissen.

 

:)

 

Wer also ohne Lizenz bei einer radsportlichen Veranstaltung wettkampfmäßig (= auf Zeit) teilnimmt, tut dies als Freizeitsportler und fährt damit kein Rennen.

 

*G*

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ICH MÖCHTE ES EINMAL SO DEFINIEREN:

es gibt nur zwei arten von bewerben,

1. eine sportveranstaltung mit wertung (zeit,reihenfolge,etc.) ist ein WETTBEWERB und in eurem sinne ein RENNEN:

2. eine sportveranstaltung mit teilnahmebstätigung (urkunde,medaille,etc.)und ohne wertung ist als freizeit-veranstaltung zu bezeichnen.

wie weit eine versicherung die haftung aufrecht hält ,ist eine verhandlungs-sache beim abschluß und sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.es muß klar unterschieden werden zwischen freizeit-unfall und sport-unfall.

 

aus meinen erfahrungen kann ich euch sagen , dass jede freizeit-versicherung bei wettbewerben aussteigt und dass kann bei MTB schwerwiegende folgen haben.

im zweifelsfalle immer rechtsberatung vor abschluß einer versicherung einholen.

mahnende beispiele: Kuba Peter , Illek Wolfgang , Steiner Michael

 

LG

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aus meinen erfahrungen kann ich euch sagen , dass jede freizeit-versicherung bei wettbewerben aussteigt und dass kann bei MTB schwerwiegende folgen haben.

im zweifelsfalle immer rechtsberatung vor abschluß einer versicherung einholen.

mahnende beispiele: Kuba Peter , Illek Wolfgang , Steiner Michael

 

LG

 

Die meisten Zusatzversicherungen aber auch!! Was würdest Du empfehlen??

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Das "Löcher-in-den-Bauch-Fragen" geht weiter:

 

Wann liegt eine Wertung als solche vor?

 

Ist eine Wertung genau dann eine solche, wenn der Veranstalter eine Reihenfolge am Tag des Rennes festlegt (durch sein Einlaufprotokoll bzw. die Zeitnehmung) - und dies ganz öffentlich im Rahmen einer Siegerehrung verkündet wird (indem man die Stockerlplätze ehrt und die Ergebnislisten aushängt)?

 

Oder ist es auch eine gültige Wertung, wenn KEINE Siegerehrung der Besten (oder sonstiger leistungsbedingter Ränge) erfolgt, aber am Tag darauf Ergebnislisten verfügbar sind (z. B. via Internet)?

 

Ganz offenbar ist eine Wertung ausschlaggebend dafür, daß ein Rennen vorliegt.

 

Die nähere Frage ist nun, WANN (bzw. in welcher Form) muß die Wertung vorliegen, daß die Sportveranstaltung als Rennen gilt?

Muß die Wertung am selben Tag vorliegen - oder irgendwann - oder müssen gar zusätzliche Bedingungen gelten, daß die Veranstaltung durch die Wertung zum Rennen wird?

 

(Es wird sehr spitzfindig - aber das liegt hier offenbar in der Natur der Thematik.)

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"Der Begriff Rennen bezeichnet:

 

einen Wettkampf zwischen Menschen oder auch Tieren. Gewonnen hat, wer die vorher festgelegte Rennstrecke in der kürzesten Zeit zurückgelegt hat. Menschen tragen ein Rennen entweder ohne Hilfsmittel oder mit Tieren oder Fahrzeugen aus."

 

Dies ist die eigentlich allgemeinste Beschreibung, die ich gefunden habe. unabhängig von einer Wertung oder Genehmigung(spflicht). nicht genehmigte, genehmigungspflichtige Rennen sind schlicht und einfach illegal aber trotzdem Rennen :toll:

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Ja, diese Definition steht auch ganz am Anfang als Verweis über Googles "define"-Funktion (die gernmal Wikipedia-Einträge referenziert).

 

Die Frage ist immer noch: Wann muß eine Wertung vorliegen, damit ein Rennen als Rennen gilt?

 

Wie wir inzwischen wissen, macht die Wertung / Reihung / zeitliche Zuordnung der Teilnehmer das Rennen aus.

 

Wenn nun diese Wertung nicht vorliegt, handelt es sich auch nicht um ein Rennen.

 

ABER WANN kann man denn sagen, daß die Wertung nicht vorliegt? Muß sie am gleichen Tag vorliegen - oder kann sie IRGENDWANN vorliegen?

 

Ich nehme an, daß sich das so allgemein nicht beantworten läßt - weil je nach Sportart verschieden.

 

Daher bleiben wir beim Radsport und fragen:

Wann muß die Wertung vorliegen, daß sie die radsportliche Veranstaltung zum Rennen komplettiert?

 

----

 

Der aufgeworfene Begriff "illegal" bedürfte zu seiner Rechtfertigung einer rechtlichen Grundlage. - Gibt es eine solche?

Die Statuten bzw. das Reglement des ÖRVs reichen - meiner Ansicht nach - nicht dazu aus, um ein Rennen darauf basierend als "illegal" oder "nicht illegal" zu bezeichnen. - Aus der Sicht des ÖRVs natürlich schon. ;)

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Aufs grundlegende reduziert ist ein Rennen eine auf Höchstgeschwindigkeit abzielende "Veranstaltung" mindestens zweier Gegner. Also das Zurücklegen einer bestimmten Strecke innerhalb einer bestimmten Zeit bzw vor dem Gegner. Eine Zeitnahme (mit Uhr!) ist hier nicht notwendig, man sieht ja, wer zuerst da ist. bei einem Zeitrennen, wie 24h-Rennen wird die längste zurückgelegte Strecke innnerhalb einer bestimmten Zeit gemessen.

ob man jetzt einen Rekordversuch, also das Zurücklegen einer bestimmten Strecke innerhalb einer bestimmten Zeit oder über einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit auch als Rennen definieren kann sei dahingestellt. (also nur einer, gegen die Uhr!)

Ansonsten gilt für jede Art von Rennen ja schließlich ein anderes Reglement. Für einen 100m-Lauf wie für einen Marathon. So könnte man dann schließlich exakt definieren, wann zB ein Bike-Marathon ein Marathon ist und wann ein CC-Rennen.

So gesehen müßtest Du hier noch angeben, nach welcher Art Rennen Du suchst. Denn Arten von Rennen gibt es mehrere, aber allen zielen auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit ab, egal ob zu Fuß oder mit Hilfsmittel zu Lande zu Wasser oder in der Luft.

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>Sugarbabe:

 

Das hast jetzt nochmal sehr sauber zusammengefaßt. Danke!

 

Nehmen wir z. B. einen MTB-Marathon.

 

Die letzte Frage, die uns noch beschäftigt, lautet:

 

"Wann muß die Wertung vorliegen, daß sie die radsportliche Veranstaltung zum Rennen komplettiert?"

 

Im Falle des Marathons:

 

"Wann muß die Wertung vorliegen, daß der Marathon als Rennen gilt?"

 

Muß die Wertung am selben Tag, binnen einer gewissen Frist oder einfach "irgendwann" vorliegen?

 

Und wenn sie nie vorliegt - was ist der Marathon dann? - Kein "Rennen", sondern - eine Ausfahrt Gleichgesinnter? Eine "sportliche Radwanderung"? - ...? :)

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jawoll !

 

ein Marathon ohne Wertung ist dann eine Country-Rouren-Fahrt (CTF). s.auch RTF

 

wann die Wertung allersdings vorzuliegen hat regelt das Reglement, womit wir wieder bei reglementierten Rennen wären etcetera etcetera etceteraaaaahh lala

Zielschluß, Aushang, Ende, vorbereiten aufs nächste Rennen.

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wann die Wertung allersdings vorzuliegen hat regelt das Reglement, [...]
Ich weiß freilich, daß diese Protestzeiten (~15 min) üblich sind und auch gelebt werden.

Nur: Ich find' das nirgends im Reglement. Und damit meine ich das für MTB zuständige (in HTML umgewandeltes .pdf aus Googles Cache):

http://209.85.165.104/search?q=cache:wfSk771G-mgJ:www.salzkammergut-trophy.at/_uploads/_elements/613_picture1.pdf

 

Findet wer irgendwo den Hinweis auf die Protestzeit und deren Länge bzw. die Definition des Endes der Wertung (und damit das Besiegeln der sportlichen Veranstaltung als Rennen) und kann dorthin verlinken?

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das ist ja interessant, da steht tatsächlich nyx drin !

ich hab hier nachgesehen und hier auch nichts dergleichen entdeckt.

aufgrund meiner bishereigen Erfahrungen hab ich mal im Rallye-Reglement nachgesehen. Dort ist dies dahingeehend geregelt, dass der Veranstalter einen Zeitplan zu erstellen hat. Zeitlich geregelt sind hier die Protestfristen (also wie lange das offizielle Ergebnis noch anfechtbar ist).

ansonsten müsste man hier mal im Reglement suchen, obs hier auch vorgeschrieben ist, vorab einen Zeitplan zu ertellen.

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