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Wird in Österreich der starre Antrieb als Bremse anerkannt?


ffflo
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So, heut war ein teurer Tag. Ich hab mir eine feine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Durch eine falsche Reaktion konnten sie mich mit Blaulicht und fast über-mich-drüber-fahren stoppen.

 

Folgendes wurde vermerkt:

 

- Fahren gegen die Einbahn

- Gefährdung von Fussgängern am Schutzweg

- Fahrerflucht

 

- Licht nicht am Rad, sondern im Rucksack (gilt das nicht auch?)

- Nur Vorderbremse -> geht der starre Gang durch? Werds auf jeden Fall beeinspruchen

- Keinerlei Rückstrahler

- etc.

 

Die schicken mir ne Anzeige.

 

Hat einer von euch da Erfarung in welchem Preisrahmen sich das so abspielt? Ich bin zwar eine Zeit als Kurier gefahren, aber noch nie so erwischt worden.

 

Bin für jede Schätzung dankbar...

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was ich so ausm deutschen kurierforum mitbekommen habe... entweder flüchten und ganz weg oder vorm fluchtversuch wenns ausweglos aussieht stehn bleiben und einen auf tut ma ja soooo leid machen...

 

wenns dich mal haben schauts bescheiden aus... da kannst nur noch schadensbegrenzung versuchen...

 

was das preislich ausmachen wird, kein plan aber die fahrerflucht wird sie sicher dazu verleiten das höchst mögliche aus dem strafgesetzbuch zu erheben...

 

ob die starre achse als rücktrittbremse gilt halt ich für fraglich, nur eine bremse geht schonmal garnicht laut stvo..

licht im rucksack is ok wenn sonnescheint, bei schlechtwetter oder schlechter sicht sollts immer oben sein ja und rückstrahler...

wie bei jedem anderen fahrrad, totaler quatsch aber pflicht... leider

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Licht muß am Rad sein, wenn man im Hellen (!) unterwegs ist? Hab' meins immer dabei - aber eben auch in der Tasche, solange ich es nicht brauche...

 

Anyway, das klingt tatsächlich nach einem teuren Spaß.

Fahren am Gehsteig hat zumindest bis vor kurzem 10 Euro gekostet; das ist noch nicht so schlimm. 36 Euro kostet's gegen die Einbahn (dasselbe zahlt man für das Passieren bei Rot). Fußgänger gefährden - bis zu 72 Euro. mangelhafte Ausrüsten (= kein Licht, keine Bremse) ca. 15 Euro.

 

ÖAMTC spricht allerdings von Strafen bis zu 726 Euro für u.a. o.g. Sachen: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1095880.html#Strafen

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schöne scheiße!

 

Ich hab mich schon länger mit dem Thema befasst. Die StVO schreibt 2 unabhängig voneinander funktionierende Bremsen und einen maximalen Bremsweg vor. In meinen Augen ist der starre Antrieb auch eine Bremse und den vorgeschriebenen Bremsweg erreicht man auch mit einer Bremse sicher. Wie es der Gesetzgeber sieht -> keine Ahnung. Im Standard war letztens ein Artikel wo es u.a. über Fixies geht und da stand geschrieben das 1 Bremse + starrer Antrieb legal ist. Ob das rechtlich fundiert ist und wo der Redakteur recherchiert hat weiß ich nicht.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Bist du Argus Mitglied?

 

/edit: Hab mal eine mail an Argus geschickt und gebe die Antw hier bekannt.

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Fahren am Gehsteig kost 35.- das weiss ich, weil´s vorm Laden meiner Frau an Radler gerupft ham

 

Wenn die Sachen stimmen, die du aufgezählt hast, speziell die ersten 3, fehlt mir a bissl des Mitleid, da musst ja gefahren sein wie die gesenkte Sau, wenn´s dich mal mit Blaulicht verfolgen..... :rolleyes:

Sollt es ein Zeitungsschmierer mitgekriegt haben, wern´s jetzt wieder wochenlang a Hexenjagd auf alle Radfahrer veranstalten.... :rolleyes:

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So, heut war ein teurer Tag. Ich hab mir eine feine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Durch eine falsche Reaktion konnten sie mich mit Blaulicht und fast über-mich-drüber-fahren stoppen.

 

Folgendes wurde vermerkt:

 

- Fahren gegen die Einbahn

- Gefährdung von Fussgängern am Schutzweg

- Fahrerflucht

 

- Licht nicht am Rad, sondern im Rucksack (gilt das nicht auch?)

- Nur Vorderbremse -> geht der starre Gang durch? Werds auf jeden Fall beeinspruchen

- Keinerlei Rückstrahler

- etc.

 

Die schicken mir ne Anzeige.

 

Hat einer von euch da Erfarung in welchem Preisrahmen sich das so abspielt? Ich bin zwar eine Zeit als Kurier gefahren, aber noch nie so erwischt worden.

 

Bin für jede Schätzung dankbar...

 

richt dir mal 300 Euro her

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richt dir mal 300 Euro her

 

Tja minimum!

 

Denn bei einer fahrerflucht kommen 2§ zum wirken! Jeder mit einem Mindeststrafmaß der Rest wird dann vom Sachbearbeiter dazugerechnet! Kommt auf dein Einkommen an und wieviele Strafen in deinem Registerblatt vermerkt sind!

 

Dann kommen noch die anderen Sachen dazu ! Ich denk das wird teuer!

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mit 300ern steigst sicher noch gut aus

vor allem die fahrerflucht und die gefährdung sind teuer!

die finden sicher noch ein paar sachen, von denen sie jetzt noch nix gesagt haben

und die aussagen von 2 polizisten zählen fix mehr als ein verkehrssünder - vergiss den einspruch, außerdem wird es bei abgelehntem einspruch 10% teurer

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Die Chance, dass sich das mit 300 Eiern ausgeht ist genauso groß wie die Chance, dass dir der Einspruch was bringt, nämlich gleich null!!!

 

Wobei ich für das davon fahren (ist übrigens keine Fahrerflucht sondern eine Missachtung eines Anhaltezeichens) und die Gefährdung überhaupt kein Mitleid habe. Und die restlichen Delikte sind sowieso nur das Tüpfelchen auf dem i.

 

Trotzdem viel Glück! :wink:

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mangelhafte Ausrüsten (= kein Licht, keine Bremse) ca. 15 Euro.

aber pro Teil, dass muss man noch anmerken:

also wenn dir alle rückstrahler fehlen: macht das bei 2 an jedem pedal, einen vorne, einen hinten und 2 an einem rad 10 x 15 Euro. dann noch die glocke und das fehlende licht... (das mit dem licht stimmt übrigens: bei tageslicht und guter sicht reicht der rucksack vollkommen aus).

 

ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die starre achse als bremse gilt... in diesem fall sind allerdings 15 euro auf oder ab schon wurscht meiner meinung nach.

 

der polizei davonfahren..... gar nicht klug (wo man doch vielleicht mit einer verwarnung davonkommt).

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...konnten sie mich mit Blaulicht und fast über-mich-drüber-fahren stoppen.

naja, ich glaub anders kann man einen Radler, der entkommen will kaum stoppen.

 

Jedenfalls sehr scheiße!

 

Hast du einen Rennradlenker und 28"? Dann sollts ja als Rennrad durchgehen. Und der starre Antrieb könnte als Bremse gelten (ist halt, wie der Oliver gesagt hat, die Frage, ob der Standard-Journalist recht hatte...).

 

Fahren gegen die Einbahn kostet 36€, problematisch werden könnte der Posten mit der Fußgängergefährdung, wirklich scheiße wirds aber erst durch die Fahrerflucht, ich hab keine Ahnung, wie viel das kostet.

 

 

Einspruch gegen die großen Punkte wird wohl schwer, prinzipiell ist aber Einspruch möglich, mein Vater hat 2 von 2 Prozessen gewonnen (war aber jeweils durch die Sachlage klar, dass die Aussagen der Polizisten falsch und dem Frust und der Eingebildetheit zuzuschreiben waren.

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Und der starre Antrieb könnte als Bremse gelten (ist halt, wie der Oliver gesagt hat, die Frage, ob der Standard-Journalist recht hatte...).

ich glaube :p , der journalist glaubt :D das nur...

 

ich habe jetzt ein bisschen gegoogelt... der starre gang ist doch keine bremsvorrichtung, nur weil ich durch "muskelkraft" anhalten kann. eine bremse im mechanischen sinn ist es deswegen noch lange nicht.

dann könnte ich ja auch argumentieren, dass meine 2 füsse ja auch 2 bremsen darstellen... und das wird ja jetzt wohl niemand ernsthaft behaupten... :confused:

 

(auf wikipedia steht übrigens, dass dieses "bremsen" beim starren gang vermieden werden sollte - kann ungesund werden für die muskeln).

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eine andere Frage zum Thema Einspruch:

 

Was ist wenn jetzt auf der "Rechnung" ein Punkt falsch ist? Wird dann die ganze Strafe fallengelassen (sozusagen weil eben Formalfehler oder wie man das richtig nennt) oder die Strafe nur um diesen Punkt vermindert.

Ich denke da jetzt an das Licht: Er hat ja um 16 Uhr gepostet, und wenn das nicht in der Früh bei Nebel passiert ist, wird er heute kein Licht gebraucht haben und daher wäre ein Licht AM Rad auch nicht notwendig...

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ich glaube :p , der journalist glaubt :D das nur...

 

ich habe jetzt ein bisschen gegoogelt... der starre gang ist doch keine bremsvorrichtung, nur weil ich durch "muskelkraft" anhalten kann. eine bremse im mechanischen sinn ist es deswegen noch lange nicht.

dann könnte ich ja auch argumentieren, dass meine 2 füsse ja auch 2 bremsen darstellen... und das wird ja jetzt wohl niemand ernsthaft behaupten... :confused:

 

(auf wikipedia steht übrigens, dass dieses "bremsen" beim starren gang vermieden werden sollte - kann ungesund werden für die muskeln).

naja, ich geb dir vollkommen Recht, der starre Gang wurde sicherlich nicht zum Bremsen konzipiert, aber die Frage ist, ob er dem Gesetzestext genügt.

 

Wenn der jetzt z.B. lauten würde dass durch 2 verschiedene Systeme die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzögerung erreicht werden muss, dann könnts gehen.

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So, hab mal den Text über Bremsen kopiert

 

§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

 

mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;

 

das könnte man von einem Sachverständigen prüfen lassen, also ich pers. würde den Strafrefferenten bis aufs Blut quälen, hab dieses auch schon das eine oder andere mal gemacht :devil:

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Hast du da eine Quelle? Verlässliche Info?

Hallo Oliver, ist da her

 

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung)

 

Auf Grund des § 66 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/1999, und aufgrund des § 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird - nach erfolgter Notifizierung gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Rates vom 22. Juni 1998 (Notifikationsnummer 99/536 A) - hinsichtlich der Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1 bis 3, 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 und 6, 6 Abs. 2 und 3 sowie § 8 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, verordnet:

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