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Dinge, die mir heute ein wenig komisch vorkommen


NoGhost
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  • 2 Wochen später...

... hats da nicht mal einen Thread gegeben?

.

.

aaaahhhh ... k.A. ob das Ding tatsächlich gestohlen ist;

mir fällt es einfach nur schon längere Zeit auf, steht an "komischer" Stelle und wird auch anscheinend nicht bewegt.

.

Aufn ersten Blick nix besonderes, aber mir gefallen die Laufräder.

Das kann doch imho nicht sein, dass die original bei dem Rad so montiert waren - also muss sich jemand bei dem Ding was überlegt haben ...

:confused:

und lässt dann sein Radl net blöd am Radlständer vorm Billa, oder?

.

http://666kb.com/i/dohcm59o5ctjihwx5.jpg

.

Vielleicht erkennts ja einer hier?

.

PS: das Teil dahinter, das mit der grünen Kiste am Gepäckträger, für das gilt eigentlich s selbe ...

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Brief von einem Rauchfangkehrer im Postkastl-

 

der möchte auf eine Feuerbeschau vorbeikommen - und offenbar in meinen Sachen herumstierln ob ich irgendwo brennbare Sachen lagere. Hat das schon wer gehabt? bzw. eventuell verweigert. Kommt mir sehr komisch vor und ich hab auch keine Lust mir für sowas einen Urlaubstag zu nehmen.

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Brief von einem Rauchfangkehrer im Postkastl-

 

der möchte auf eine Feuerbeschau vorbeikommen - und offenbar in meinen Sachen herumstierln ob ich irgendwo brennbare Sachen lagere. Hat das schon wer gehabt? bzw. eventuell verweigert. Kommt mir sehr komisch vor und ich hab auch keine Lust mir für sowas einen Urlaubstag zu nehmen.

ja kenn ich. hat nix mit herumstierln zu tun, ist gesetzliche vorschrift (soviel ich weiß). bei weigerung bekommst du ein heizverbot.
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ja kenn ich. hat nix mit herumstierln zu tun, ist gesetzliche vorschrift (soviel ich weiß). bei weigerung bekommst du ein heizverbot.

 

Meine Heizung läuft über eine zentrale Pelletsheizung die 2 Gebäude weiter ist. Das Heizhaus kann er sich ja gerne ansehen. Ich selbst hab ja nicht einmal einen Kamin.

 

Zu dem Thema findet man leider nicht viel, außer diese Seite http://www.krasel.at/DreamHC/Seite1.html (die ich nicht so ganz einschätzen kann).

 

und da steht dann weiter

 

Im Namen der Republik hat der Landesverwaltungsgerichtshof Niederösterreich per 4. Juli 2016 den

Bescheid zur Durchführung einer feuerpolizeilichen Beschau im Rahmen der peridisch alle 10 Jahre

durchzuführenden Überprüfung gem. § 14 Abs.1 NÖ Feuerwehrgesetz 2016 aufgehoben.

Bearbeitet von Donnie Donowitz
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...und es ist herumstierln...

Was geht es den Feuerbeschauer an was ich z.B. im Klo, Bad, Schlafzimmer oder sonstwo was hab....

glaubst den interessiert das?

 

@donnie: die letzte feuerbeschau bei mir war 2011, damals hab ich nachgefragt (weil 2.haus und im winter unbewohnt, heizung nur mit strom) und mir wurde gesagt, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist. also noch vor der aufhebung. aber frag bei der zuständigen feuerwehr nach, die ist den rauchfangkehrern übergeordnet.

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Meine Heizung läuft über eine zentrale Pelletsheizung die 2 Gebäude weiter ist. Das Heizhaus kann er sich ja gerne ansehen. Ich selbst hab ja nicht einmal einen Kamin.

 

Zu dem Thema findet man leider nicht viel, außer diese Seite http://www.krasel.at/DreamHC/Seite1.html (die ich nicht so ganz einschätzen kann).

 

und da steht dann weiter

 

Im Namen der Republik hat der Landesverwaltungsgerichtshof Niederösterreich per 4. Juli 2016 den

Bescheid zur Durchführung einer feuerpolizeilichen Beschau im Rahmen der peridisch alle 10 Jahre

durchzuführenden Überprüfung gem. § 14 Abs.1 NÖ Feuerwehrgesetz 2016 aufgehoben.

 

Wenn du zu dem Thema nur auf die Seite der lieben Fr. Mag. Krasel, Gott hab sie selig, landest, hat Googel registriert, dass du zu auf Koppverlag, truthseeker etc warst :D

 

Guxtu hier im Gesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001094

 

und hier https://www.noe122.at/vorbeugender-brandschutz/rl_feuerpolizeiliche_beschau.pdf

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de facto geht es ja nicht nur um die überprüfung der feuerstelle (heizung, ev. herd) sondern generell um alle brandgefährdungen. aus meiner sicht macht das schon sinn, da es in nö ja so gut wie überall nur freiwillige feuerwehren gibt mit entsprechend längeren reaktionszeiten. spätestens, wenn es bei dir mal brennen sollte, bist froh, wenn die fw schnell das richtige macht und nicht erst schauen muss, wo was wie zu machen ist.

viel mehr sorgen wegen herumstirln sollte man sich über google, facebook, merkur&co. machen ;)

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de facto geht es ja nicht nur um die überprüfung der feuerstelle (heizung, ev. herd) sondern generell um alle brandgefährdungen. aus meiner sicht macht das schon sinn, da es in nö ja so gut wie überall nur freiwillige feuerwehren gibt mit entsprechend längeren reaktionszeiten. spätestens, wenn es bei dir mal brennen sollte, bist froh, wenn die fw schnell das richtige macht und nicht erst schauen muss, wo was wie zu machen ist.

viel mehr sorgen wegen herumstirln sollte man sich über google, facebook, merkur&co. machen ;)

 

Ok und warum macht's dann - wie bei uns - der Ruasskiera ;) und nicht jene die es im Notfall sehr interessiert (Feuerwehr)?

 

Edit: Außerdem würde ich Beschaukosten der FW deutlich lieber zukommen lassen, als dem gewerblichen....

Bearbeitet von BMC Racer
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In Kärnten prüfen rauchfangkehrer Häuser mit niedrigen und mittleren Risiken, sv's dann die mit den hohen Risiken (bma, Höhe der Gebäude.....)

Früher war das auf Wunsch bei derbbau-und Feuerpolizei, jetzt muss sich jeder selber darum kümmern, dass die beschau fristgerecht durch geführt wird. Kontrolliert werden Feuermelder (bei uns Pflicht), Feuerstätten, e-verteiler, im Keller und in Mehrparteiensystem Häusern auch ob Fluchtwege frei sind.

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Wenn du zu dem Thema nur auf die Seite der lieben Fr. Mag. Krasel, Gott hab sie selig, landest, hat Googel registriert, dass du zu auf Koppverlag, truthseeker etc warst :D

 

Guxtu hier im Gesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001094

 

und hier https://www.noe122.at/vorbeugender-brandschutz/rl_feuerpolizeiliche_beschau.pdf

 

Gut, dass es diejenigen die es verordnen für notwendig und wichtig erachten war mir schon klar.

 

Nur der verlinkte Bescheid vom Landesverwaltungsgericht liest sich ja eigentlich recht eindeutig.

 

Damit ist der Landesverwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt, wonach ein "kleines"

Feuerwehrgesetz doch kein Verfassungsgesetz aufheben darf, welches unser Hausrecht und unsere

Privatsphäre zu schützen hat. Dieses richtungsweisende Urteil schafft de facto diese Beschau nun auch

in Niederösterreich ab (Tirol und Vorarlberg kennt sowas nicht, Salzburg hat schon abgeschafft).

 

 

de facto geht es ja nicht nur um die überprüfung der feuerstelle (heizung, ev. herd) sondern generell um alle brandgefährdungen. aus meiner sicht macht das schon sinn, da es in nö ja so gut wie überall nur freiwillige feuerwehren gibt mit entsprechend längeren reaktionszeiten. spätestens, wenn es bei dir mal brennen sollte, bist froh, wenn die fw schnell das richtige macht und nicht erst schauen muss, wo was wie zu machen ist.

viel mehr sorgen wegen herumstirln sollte man sich über google, facebook, merkur&co. machen ;)

 

FF macht bei uns sowieso immer wieder Übungen. Und die leisten auch tolle Arbeit und unterstütze ich auch gern.

 

Aber die Aktion schaut wirklich sehr danach aus:

 

Weniger Hausbrand-> weniger arbeit->gute Standesvertretung-> alternative Betätigung, die immer noch fachbezogen ist

 

Ich werde noch eine Nacht drüber schlafen ob ich jetzt zum Querulanten werde :) Dem Rauchfangkehrer werde ich sicher ein bisserl nerven. Damit komm ich dann wenigstens in den Genuss einer sehr gründlichen Feuerbeschau.

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