Zum Inhalt springen

rechtliche frage: einfahrt, auto, abschleppen


bigair
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

wida mal ein problem:

 

Wir haben ein haus mit zwei garagen...zu den garagen gibts eine einfahrt (über den gehsteig). früher war noch eine dritte garage in den keller. die wurde irgendwann zugeschüttet, aber das tor + die auffahrt auf den gehsteig sind noch da. wir verwenden das ganze jetzt zum anhänger bzw. motorrad hinstellen. auf den toren ist keine tafel ala "einfahrt freihalten...abschleppblabla".

 

wenn sich wer vor die einfahrt stellt, kann er dann abgeschleppt werden?

wenn sich WIR vor UNSERE einfahrt stellen, können wir dann auch abgeschleppt werden (wenn uns zb unser nachbar anzeigt)?

 

thx

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor Haus- und Grundstückseinfahrten ist das Parken verboten. 

 

Wer über eine Haus- oder Grundstückseinfahrt allein verfügungsberechtigt ist, darf vor seiner Einfahrt auch parken. Diese Erlaubnis kann allerdings nicht weitergegeben werden. 

 

ich glaub....das haut so hin. hoffentlich gilt das in NÖ auch :)

 

und was, wenn ich durch das parken vor meiner hauseinfahrt den gegenüber behindere, in seine garage zu fahren...kann da was sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nur muss ich dann was zahlen, falls ich abgeschleppt werde? (wenn zb der nachbar anzeigt)

 

Wenn DU vor DEINER Einfahrt stehst, wo du ja von gesetzeswegen stehen darfst, und der Nachbar lässt dich abschleppen, dann hast DU gegen kein Gesetz verstoßen und brauchst auch das Abschleppen nicht zu zahlen.

 

Zahlen tut es dann der Nachbar, der die Abschleppung angeordnet hat, wenn er nicht beweisen kann, dass du einen Gesetzesverstoß begangen hast bzw. er in der Wahrnehmung seiner Rechte durch dein schändliches Parken behindert ist.

 

Wäre z.B. nichteinmal, wenn er mit einem Wohnwagengespann aus seiner Ausfahrt rausfahren will, und dafür den Bereich brauchst, wo du dein Auto rechtmäßig geparkt hast.

 

Lediglich, wenn dein Auto irgendwie deppert schräg oder weiß Gott wie eingeparkt ist, sodass er tatsächlich behindert ist, dann muss er das zuerst einmal beweisen (Fotos), und nichtmal da wär die Sache dann ganz klar.

 

 

Was anderes wäre, wenn du widerrechtlich SEINE Einfahrt zuparkst. Das tätest dann DU brennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...