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Neuer Rahmen, neue Hoffnung


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Ich habe monatelang gespart um mir endlich mal ein gutes Fully zu kaufe, weil ich begonnen hab häufiger Mtbiken zu gehen.

Also hab ich mir im Dezember letzen Jahres das Fuel6.5 (http://www.trekbikes.com/at/de/bikes/2008/archive/fuelex65)

gekauft.

...

wenige Monate später ist die hintere Schwinge gebrochen.

man hat mir versichert es ist nur ein Materialfehler gewesen....naja, nach 2 Monaten! hab ich dann einen neuen Teil bekommen...der jetzt wieder abgebrochen ist! :mad:

Beider male bin iach auf offinziellen Radrouten gefahren, beide male nicht irgendwie hardcore ohne Rücksicht, beidemale zum Glück in Begleitung...

 

Ich habs satt! Ich hab das vertauen in dieses bike vollkommen verloren!

 

Besteht irgendeine Chance das bike umzutauschen, ich hab einfach nicht das Geld mir jetzt so tralala ein neues zu kaufen:mad:

 

(ich hatte schon viele bilige Fahhräder, aber so schlecht war bis jetzt keines!)

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Anspruch auf Wandlung des Kaufes oder sowas besteht mal sicher nicht.

 

Da es sich ja um einen Serienfehler handeln könnte, würd ich mal bei Trek direkt anfragen, ob es ein modifiziertes Bauteil gibt. Nicht, dass sie dir eine Schwinge mit techn. Altstand gschickt haben.

 

Wenn du das Bike nichtmehr willst, wirst du´s entweder herrichten und Privat verkaufen müssen, oder mit deinem Händler mal in Medias res gehen, ob ihr eine einvernehmliche Lösung findet.

 

Von Trek selbst brauchst dir nix erwarten, weil sie dir ja eh kulanterweise immer wieder neue SChwingen schicken werden.

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Anspruch auf Wandlung des Kaufes oder sowas besteht mal sicher nicht.

 

Würde ich nicht so sehen!

Meines Wissens besteht nach drei!!! mißglückten Reparaturversuchen ein Anspruch auf Wandlung! (allerdings zum Zeitwert).

 

Ich bin allerdings kein Jurist, (d.h. Aussage ohne Gewähr). Mach dich doch mal in einem Konsumentenschutzzentrum schlau.

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Anspruch auf Wandlung des Kaufes oder sowas besteht mal sicher nicht.

 

Da es sich ja um einen Serienfehler handeln könnte, würd ich mal bei Trek direkt anfragen, ob es ein modifiziertes Bauteil gibt. Nicht, dass sie dir eine Schwinge mit techn. Altstand gschickt haben.

 

Wenn du das Bike nichtmehr willst, wirst du´s entweder herrichten und Privat verkaufen müssen, oder mit deinem Händler mal in Medias res gehen, ob ihr eine einvernehmliche Lösung findet.

 

Von Trek selbst brauchst dir nix erwarten, weil sie dir ja eh kulanterweise immer wieder neue SChwingen schicken werden.

 

Wo ist bitte die Kulanz wenn der Hersteller ein fehlerhaftes Bauteil innerhalb der Gewährleistung austauscht? :f: Das ist schlicht und einfach seine Pflicht.

 

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html

 

Von diesen angesprochenen drei Reparaturversuchen bis zur Wandlung habe ich auch gehört, hier steht leider nichts davon. Bei der AK anrufen kann aber mal sicher nicht schaden. Auch eine Reklamation bei Trek direkt wäre sicher eine Option.

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Wo ist bitte die Kulanz wenn der Hersteller ein fehlerhaftes Bauteil innerhalb der Gewährleistung austauscht? :f: Das ist schlicht und einfach seine Pflicht.

 

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html

 

Von diesen angesprochenen drei Reparaturversuchen bis zur Wandlung habe ich auch gehört, hier steht leider nichts davon. Bei der AK anrufen kann aber mal sicher nicht schaden. Auch eine Reklamation bei Trek direkt wäre sicher eine Option.

 

Ich glaub nicht das Trek sowas einreissn lässt? Wenns das Teil echt als fehlerhaft Abstempeln, müsstens ggf. die ganze Serie zurückrufen.

Da gebens eher noch dir die Schuld das er gebrochen ist. Kannst imho froh sein wennst dir immer wieder eine neue Schwinge schicken.

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Hast mit trek schon mal direkt kontakt aufgenommen bevor du das hier geschrieben hast?

Außerdem kannst eh froh sein, dass du immer wieder eine neue Schwinge kriegst.

 

Sagts was geht mit euch? Wenn dem Threadstarter bei normaler Verwendung einfach die Schwinge wegbricht muss er noch froh sein dass er eine neue bekommt?

Oh danke liebe Firma, dass du mir während der Gewährleisung ein sicherheitsrelevantes Bauteil das offenbar grob fehlerhaft ist austauscht...

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ja mussn er!

Ich hab mein rad auch normal verwendet und es ist gebrochen. hab keinen cent und keinen neuen rahmen von der firma gesehen!. Und glaub mir, ich hab alles erdenkliche unternommen.

 

Fakt ist, wenn der Hersteller nicht kulant ist, wird er einen weg finden wie sich die Garantie und Gewährleistung juristisch korrekt umgehen lassen.

zB. Nach 6 Monaten ab kauf gilt die Beweislastumkehr; Der Kunde muss beweisen, dass besagter Mangel auch beim Kauf bereits vorhanden war.

Es ist auch schwer zu beweisen zB. das man das Rad seinem ursprünglichem Verwendungszweck zugeführt hat und keine 3m drops damit gemacht hat.

Was im einzelfall problematisch sein Kann.

 

Das Thema Garatie ist dann eine ganz andere Geschichhte und ist ein freiwilliges entgegenkommen des Herstellers. Der kann sich seine Garantiebedingungen so einrichten wie er will. Und auch dort verstecken sich in den endlos langen Garantiebedingungen meist Dinge welche bei zuwiederhandeln die Garantie ganz schnell erlöschen lassen

 

Also freu dich über eine neue Schwinge, wennst sie bekommst verkaufst den Rahmen und gut isses.

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Gericht?

 

nein! wenn ich nicht wirklich beweisen kann das ich nicht schuld dran war. bzw. nicht wirklich beweisen kann das ein verarbeitungsfehler bzw. konstruktionsfehler vorhanden ist dann kanns mal ganz schnell ganz teuer werden. bzw. wenn ich einen sachverständigen beauftrage, welcher dann zum selben ergebnis kommt wie ghost dann wirds auch sehr teuer.

Zweites Problem in dieser hinsicht; mein Händler als auch der Hersteller sind in Deutschland; was die Sache mit Gericht keineswegs leichter macht.

 

Fakt is aber gewesen, das das Rad seinem ursprünglichem Verwendungszweck zugeführt wurde und dabei der defekt entstanden ist.

 

Dennoch war das Gericht so ziehmlich das einzige von dem ich abgesehen habe um was zu erreichen. :devil:

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Also zwischen dem Fall von Flo und dem hier liegen ja wohl Welten. Flos Rahmen hatte ein Loch weil ein Stein in den Rahmen knallte.

 

Hier ist eine Schwinge gebrochen - ich denke nicht dass der Fahrer froh sein muss dass die Schwinge getauscht wurde. Zudem ist eine Wartezeit von 2 Monaten eine Frechheit.

 

@Flo: ich würde eher mal aufpassen was du da so schreibst - schön langsam kommst du in einen Bereich wo Ghost dann bald gegen dich vorgehen kann wegen Rufschädigung - so abwägig ist das ja nicht wie wir wissen, oder?;)

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Fakt ist, wenn der Hersteller nicht kulant ist, wird er einen weg finden wie sich die Garantie und Gewährleistung juristisch korrekt umgehen lassen.
Und gerade deshalb sollte man alles denkbare unternehmen, damit sowas nicht einreißt.

 

Der Konsumentenschutz und die Produkthaftung ist Gott sei dank in Europa (noch) einigermaßen ausgeprägt. Im ersten 1/2 Jahr nach dem Erwerb muß der Verkäufer beweisen, dass du das Teil nicht entsprechend in Gebrauch hattest. Nachdem das ziemlich schwer ist, solltest du eigentlich fast immer zu deinem Recht kommen. Die restlichen 1,5 Jahre der Gewährleistung liegt die Beweislast bei dir, d.h. deine Chancen was zu bekommen sind entsprechend geringer. Nach erfolgtem Austausch beginnt die Frist meines Wissens nach von neuem (für den entsprechenden Bauteil).

 

Gerade einige nahmhafte US Hersteller bauen ja ultraleichte Räder mit langen Federwegen und suggerieren, man könne alles damit machen. - Denke dann sollten sie auch dafür haften. - Zumindest sollte man es ihnen nicht zu einfach machen. Sonst sind wir Konsumenten bald ausschließlich Tester.

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Auf der Seite von Trek findet sich folgendes:

 

Nur zur Information:

 

Garantie

 

Lesen Sie hier, wie Trek und Ihr Trek-Händler hinter Ihrem Fahrrad stehen.

 

Trek Fahrräder werden ausschließlich über unsere autorisierten Händler vertrieben, denen wir die professionelle Montage und die Wartung unserer Fahrräder anvertrauen. Trek Bicycle Corporation bietet auf jeden neuen Trek Rahmen, auf Starrgabel oder Komponenten der Erstausstattung folgende Garantien bei Material-und Verarbeitungsfehlern:

 

10 Jahre für den ursprünglichen Besitzer:

Für alle Fahrradrahmen, nicht für Session Modelle und nicht für Gabeln

 

5 Jahre:

Für starre Gabeln

 

• Für alle Bontrager Teile und Komponenten, mit Ausnahme von Verschleißteilen wie Reifen und Schläuchen

 

3 Jahre:

Für Session Rahmen

 

1 Jahr:

Für Lackierung und Aufkleber • Für alle Originalteile, mit Ausnahme aller Shimano – Teile, Federgabeln und hinterer Dämpfer • Alle Shimano – Teile, Federgabeln und hintere Dämpfer werden von der ausdrücklichen Garantie der Originalhersteller abgedeckt

 

Diese Garantie gilt nicht für:

Normalen Verschleiß

 

• Unsachgemäßen Zusam¬menbau

 

• Fehlerhafte Wartung

 

• Installation von Ersatzteilen oder Zusatzteilen, die nicht für das ursprünglich verkaufte Fahrrad gedacht sind oder mit ihm nicht kompatibel sind

 

• Schäden aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Behandlung oder Nachlässigkeit

 

• Arbeitskosten für Austausch oder Ersatz

 

Diese Garantie verfällt zur Gänze bei jeglicher Veränderung des Rahmens, der Gabel oder der Komponenten. Sie ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Austausch eines defekten Gegenstands beschränkt, als der einzigen Abhilfe, die die Garantie gewährt. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum, gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar. Trek Bicycle Corporation ist nicht für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden verantwortlich. In einigen Ländern ist der Ausschluss von beiläufig entstandenen Schäden oder von Folgeschäden nicht zulässig, in diesem Fall gilt obige Einschränkung nicht. Ansprüche, die unter diese Garantie fallen, müssen über einen autorisierten Trek Händler geltend gemacht werden, der Kaufnachweis ist dazu erforderlich. Bevor ein Garantieanspruch bearbeitet werden kann, muss der zu reklamierende Gegenstand bei Trek Bicycle Corporation zur Registrierung gebracht worden sein, dies kann entweder online geschehen oder durch den Versendebeleg einer Trek Garantie-Karte nachgewiesen werden. Geltungsdauer und Details der Garantie können je nach Rahmentyp und Land variieren.

 

Ersatz von Komponenten aus Carbon bei Sturz –oder Unfallschäden:

Für die Einschätzung einer Beschädigung an einer Komponente aus Carbon, bedarf es mehr Erfahrung, als zur Begutachtung von Schäden an Metall – oder Aluminium- Komponenten notwendig ist. Nach einem Sturz oder Unfall, bei dem die Stoßenergie durch eine Komponente aus Carbon aufgenommen wurde, fordern wir Sie dringend auf, diese Komponente zu ersetzen, auch wen sie oberflächlich keine Beschädi¬gung zeigt. Für den Fall eines solchen Sturzes oder Unfalls, bietet Trek das ´Crash Replacement´ Programm für Carbon-Komponenten, das die Kosten eines Austausches erheblich verringert. Zur Teil¬-

nahme an diesem Programm fragen Sie nach der Garantieabteilung.

 

PS: Wenn ich mich unter anderem aus diesem Grund (10 Jahre) dafür entscheide ein Trek Bike zu kaufen, bin ich verdammt sauer, wenn mir unsachgemäße Verwendung unterstellt wird.

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Im ersten 1/2 Jahr nach dem Erwerb muß der Verkäufer beweisen, dass du das Teil nicht entsprechend in Gebrauch hattest. Nachdem das ziemlich schwer ist, solltest du eigentlich fast immer zu deinem Recht kommen.

 

 

Naja, aber es gibt Schäden die (dem ersten Anschein nach) auf einen Fehler des Käufers hinweisen. Wenn Rahmen (Schwingen) brechen, wird das meist der Fall sein. Dann liegts wiederum beim Geschädigten, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften, zum Beispiel, in dem er nachweist, dass ein Produktionsfehler vorliegt! Damit ist ihm aber nicht mehr wirklich geholfen..... (nur soviel zu den Tücken der Beweislast)

 

ABER: Das ist alles wertlose Makulatur, da ihm ja sowieso erst geholfen ist, wenn sich das ganze gütlich einigen lässt (Recht hin, Recht her.... klagen tun die wenigsten).

 

Die Schwinge darf eigentlich nicht brechen. Wenn Trek jetzt aber behauptet, du hast einen Fehler gemacht (unsachgemäße Benutzung), dann wirst auf und nieder hupfen können.....

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ganz genau: in den ersten 6 monaten liegt die beweislast, dass kein schaden bestand (kein versteckter mangel) beim verkäufer! und das muss er erst mal beweisen!

abgesehen davon folgende überlegung:

das grosse argument beim händler & nicht beim versender zu kaufen ist immer das after-sales-service & die garantieabwicklung...

no viel schlechter hätte ein versender das auch nicht abwickeln können:devil: beim versender hätt das radl wenigstens 15-20% weniger gekostet...

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Ja! Bis auf Ausnahmen machen die Hersteller klarerweise (bzw leider) die möglichst günstige abhandlung von solchen fällen. Also sie versuchen zb zu beweißen, das das Material über den "üblichen" Belastungsgrenzen gefahren wurde-bzw dem konstruktionstechnischen Ideal. Und wenns dann in der Materialauswahl und -verarbeitung auch kein Fehler passiert ist, könnens a amal nix austauschen. Natürlich wird des, wenns nit klagt werden im eigenermessen des Herstellers passieren, de verbrecher! Gibt natürlich Ausnahmen.

 

Aber ma kann ja schon an der Bruchfläche einiges erkennen, sofern ma sich auskennt. Also obs zb a gewalt oder a dauerbruch war etc.....

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Wieso schreiben denn alle hier von der gesetzlichen Gewährleistung? Trek verkauft mit ihren Bikes über die ges. Gewährleistung hinaus 10 jahre Garantie auf den Rahmen für Verarbeitungsfehler mit.

 

Weil die sogenannte Garantie eine vom Hersteller freiwillig erbrachte Leistung ist, für die der Hersteller nach Belieben seine eigenen Geschäftsbedingungen anwenden darf/kann. Das bedeutet also in der Regel, dass man sich eher auf die gesetzlich bindende Gewährleistung berufen sollte, als auf "Kulanz" im Zuge einer Garantie(abwicklung) zu hoffen. (etwas überspitzt ausgedrückt)

 

Leider ist es keine Ausnahme, dass der Kunde, in der Hoffnung sich auf die Garantie des jeweiligen Herstellers zu berufen, zu folgendem Ergebnis kommt:

Wenn sie dem überhaupt nicht nachkommen, würde ich mich etwas verarscht fühlen.

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@robotti

 

Freiwillig Erbrachte Leistung hin oder her. Ich kaufe diese freiwillige Leistung schließlich mit. Niemand zwingt Trek, die Leistung anzubieten.

 

Wenn der Hersteller innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung den Kunden an der Nase herrumführt und zusätzlich mit einer 10-jährigen Garantie für Verarbeitungsfehler wirbt und diese verkauft, dann darf man sich als Kunde - sofern man das Material sachgemäß verwendet hat (!) - auch erwarten, daß diese Sache vernünftig gelöst wird.

 

 

Fehler kommen vor, auf beiden Seiten. Darum sollten sich gerade solche Probleme mit Vernunft lösen lassen. Wobei auch zu sagen ist: Gäbe es nicht so viele irre, die jeden Mist reklamieren würden, so wären wohl viele Firmen kulanter.

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@robotti

 

Freiwillig Erbrachte Leistung hin oder her. Ich kaufe diese freiwillige Leistung schließlich mit. Niemand zwingt Trek, die Leistung anzubieten.

 

So ist es. Wenn der Hersteller Garantie gibt kaufe ich diese mit und habe demnach in einem berechtigten Fall auch Anspruch darauf.

Die Tatsache, dass die Garantiebestimmungen meistens eh fast denen der Gewährleistung entsprechen, zeitlich verlängert und mit Einschränkungen, und sich der Hersteller ebenso leicht/schwer vor der Garantie wie vor der Gewährleistung drücken kann ist eine andere.

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