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Rechtliche Frage


doldo
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es handelt sich um eine Infrarot Wärmekabine...

 

Ich habe ein sie gekauft, bezahlt, vom Lager abgeholt zu hause aufgebaut!

Danach merkte ich dass ich die Kabine vom lager bekam welche nicht dem gekauften entsprach, dh. das was ich bekam hatte ein Zusatzfeature und 400€ teurer (bezahlt 1800€, bekommen Ware um 2200€)

 

So, nun...wie stehe ich rechtlich da. Der Verkäufer fordert von mir nun entweder

1. den differenzbetrag draufzuzahlen

2. das Ding abzubauen, ein Mitarbeiter von ihm bringt mir das Teil welches ich eig. hätte bekommen sollen und ich hab wieder die arbeit mit neue aufbauen...

 

wie seht ihr das, eigentlich hat er doch pech gehabt, er hat mir ein falsches produkt ausgehändigt...muss ich ihm das zurückgeben, bzw. draufzahlen...

 

zusätzlich ist da auch noch ein kleiner schaden drauf...glastüre hat einen absplitterung

 

danke für eure info!

 

gruß doldo

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streng rechtlich kann dich der verkäufer mit bomben und granaten einfahren lassen. wenn du die ware entweder nicht aufzahlst oder retourgibst.

na und auf das tät ich mich nicht einlassen.

am kürzeren ast sitzt auf jeden fall.

 

i sagert so...dass mensch bleiben könnts...

 

rufst ihn an, er soll sich die kabin holen und bei dir abbauen und gleich die neue mitnehmen und aus.

dann habts beide recht und gut is.

na und wegen den bissl neu aufbauen wirst da hoffentlich kan finger brechen. oder?

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Verlang den Chef von der Flasche und erklär dem Knaben, dass es billiger sei, die Kabine stehen zu lassen, wo sie ist. Meist können die Vorgesetzten besser rechnen, als Verkäufer, die Fehler vertuschen wollen. Seine € 400,- VK sind ganz bestimmt nicht € 400,- EK.

1. Der Typ der sie abbaut kostet was.

2. Deine Arbeitszeit kostet was und darauf bestehst du.

3. Das Fahrzeug, das den Schmarrn hin und her bringt kostet was.

 

Wenn er immer noch nein sagt, einen Hunne anbieten, das dürfte deren höhere EK-Preise abdecken und wenn das immer noch nicht reicht, ihm sagen, dass du für deine Arbeitszeit € 20,-/Stunde willst und hier eh noch recht billig bist, da ein Handwerker sicher mehr als € 50,- kostet. War ja nicht dein Fehler und du willst deinen Schaden ersetzt haben.

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Verlang den Chef von der Flasche und erklär dem Knaben, dass es billiger sei, die Kabine stehen zu lassen, wo sie ist. Meist können die Vorgesetzten besser rechnen, als Verkäufer, die Fehler vertuschen wollen. Seine € 400,- VK sind ganz bestimmt nicht € 400,- EK.

1. Der Typ der sie abbaut kostet was.

2. Deine Arbeitszeit kostet was und darauf bestehst du.

3. Das Fahrzeug, das den Schmarrn hin und her bringt kostet was.

 

Wenn er immer noch nein sagt, einen Hunne anbieten, das dürfte deren höhere EK-Preise abdecken und wenn das immer noch nicht reicht, ihm sagen, dass du für deine Arbeitszeit € 20,-/Stunde willst und hier eh noch recht billig bist, da ein Handwerker sicher mehr als € 50,- kostet. War ja nicht dein Fehler und du willst deinen Schaden ersetzt haben.

 

du lehnst dich da aber schon ein bissl arg ausn fenster...

wenn mir einer, der mir 400,-€ schuldet - und um nix anderes handelt es sich, erklären will wies geht, kriegt er a ernstes problem.

wer dann die flasche is, wird schnell und unwiderruflich geklärt sein.

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du lehnst dich da aber schon ein bissl arg ausn fenster...

wenn mir einer, der mir 400,-€ schuldet - und um nix anderes handelt es sich, erklären will wies geht, kriegt er a ernstes problem.

wer dann die flasche is, wird schnell und unwiderruflich geklärt sein.

Du bist auch kein Tiroler und scheinst vom Feilschen keine Ahnung zu haben.

 

Nachdem es nicht sein Fehler war, würden sich die € 400,- ganz schnell relativieren. Im Endeffekt wird um € 100,- gestritten. Ist eh wurscht, weil das Teil im EK so um die 1000,- kostet. Es werden auch nicht € 400,- geschuldet, sondern nach Abzug meiner Arbeitszeit, die wegen deinem Fehler umsonst war ich diese mit € 200,- beziffere. Somit schulde ich dir € 200,- und der Typ, der sie abbaut, kostget ja auch wieder was. Da würde ich es drauf ankommen lassen.

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Hier http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?p=1783527#post1783527 glaubst Du:

- Spekulationssteuer für Grundstücke gibt es nicht

- Grundstücke können nicht direkt belastet werden

Jetzt hier:

- der Irrglaube Ersatzansprüche zu haben

- der Irrglaube Anspruch auf Fahrtkostenersatz zu haben

:rofl:

 

 

"Feilschen" ist das Eine, eine demonstrativ zur Schau getragene Ignoranz das Andere.

 

Was glaubst du, wofür ich ne Rechtschutzversicherung habe? ... und was hat Feilschen mit rechtlicher Auffassung zu tun? Außerdem tust meine Aussagen nicht abändern. Wenn du mich zitierst, dann bitte richtig.

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danke für eure info!
ich würde ihm vorschlagen, dass er die neue liefert & aufbaut (bzw die alte auch selbst abbaut)

 

wenn er darauf eingeht -> glücklich sein.

wenn nicht, hast du pech gehabt. du hast nun mal die billigere variante gakauft, somit auch gar keinen rechtlichen anspruch auf die teurere.

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die Frage wird sein, wie offensichtlich es ist, dass man ein Produkt aufgebaut hat, dass man nicht erworben hat

 

ist es tatsächlich nicht ersichtlich und man hat gutgläubig die Kabine aufgestellt, oder hat man darauf spekuliert, das teurere Produkt zum selben Preis zu bekommen, wenn es einmal aufgebaut ist

 

bei ersterem würde ich sagen, dass ein Preisnachlass drinnen ist, beziehungsweise der Verkäufer für den Audbau des günstigeren Produktes sorgen muss

 

bei letzterem könnte soagr Betrugsabsicht deinerseits vorliegen

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Also ohne da jetzt im Detail Rechtskundig zu sein würd ich meinen, dass folgendes Vorgehen sinnvoll wäre:

 

1) Ware gegen Lieferschein aus dem Lager abgeholt und davon ausgegangen, dass du das Richtige kriegst (darf ma ja durchaus)

2) Ware daheim ausgepackt, ah no nix gedacht dabei

3) Ware zum Aufstellen angefangen bzw. fertig aufgestellt und draufgekommen: Hoppala, da hats was!

 

würd ich weiters

 

4) Den Verkäufer anrufen und ihn davon in Kenntnis setzen, das da "was passiert" ist.

5) Schauen, was der Verkäufer machen will

6) Dem Folge leisten

 

Sonst glaub ich, dass´d da mit irgendwelchen rechtlichen Sachen in Konflikt kommen könntest, was wegen 400ern ned dafür steht. Bzw. würd ich evtl.

 

7) Dem Verkäufer anbieten, den Differenzbetrag diskussionslos auf zu zahlen (sofern er dir ned irgendwie entgegenkommt).

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7) Dem Verkäufer anbieten, den Differenzbetrag diskussionslos auf zu zahlen (sofern er dir ned irgendwie entgegenkommt).

 

aber irgendwie sollte man auch miteinberechnen (können) das die ganze situation aus der unfähigkeit eines mitarbeiters entstand. also warum sollte er (wenn er nichts davon gewusst hat) einen mehraufwand auf sich nehmen (alte abbauen, neue aufbauen, warten auf die neue,...)?

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aber irgendwie sollte man auch miteinberechnen (können) das die ganze situation aus der unfähigkeit eines mitarbeiters entstand. also warum sollte er (wenn er nichts davon gewusst hat) einen mehraufwand auf sich nehmen (alte abbauen, neue aufbauen, warten auf die neue,...)?

 

Vor dem Hintergrund bin ich mir auch fast sicher, dass sich eine einvernehmliche und verträgliche Lösung ohne langes hin und her finden wird ;)

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danke für eure infos!

 

update Info lt. AK: Am besten sollte man sich auf eine Lösung einigen wo beide Vertragspartner damit leben können! juhu.

 

Rechtlich gibt es nur die Chance dass man dem Verkäufer (Lager) Fahrlässigkeit nachweisen muss...was eigentlich unmöglich ist, ansonsten hat man juristisch wenig handhabe!

 

also...versuchen sich preislich entgegenzukommen, bzw. austausch mit mithilfe von Firma! (transportkosten zB)

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also warum sollte er (wenn er nichts davon gewusst hat) einen mehraufwand auf sich nehmen.....

weil unwissenheit nicht vor strafe schützt

"ah gehns herr inschpekta, i hab ja gar ned gwusst dass ma da nur an fuffzger fahrn darf! alle anderen fahrn aber auch so schnell..."

 

danke für eure infos!

 

update Info lt. AK: Am besten sollte man sich auf eine Lösung einigen wo beide Vertragspartner damit leben können! juhu.

irgendsowas is in mein ersten posting gstanden, glaub i....

 

Rechtlich gibt es nur die Chance dass man dem Verkäufer (Lager) Fahrlässigkeit nachweisen muss...was eigentlich unmöglich ist, ansonsten hat man juristisch wenig handhabe!

weil dir der lagerist ja ned absichtlich a anderes modell einpackt und gsagt hat: "da hams, weil bald weihnachten is und die firma eh gschädigt ghört..."

ausserdem täts ned amal was nutzen wenn am lieferschein das teurere modell draufsteht...

 

also...versuchen sich preislich entgegenzukommen, bzw. austausch mit mithilfe von Firma! (transportkosten zB)

mei red!

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...das was ich bekam hatte ein Zusatzfeature und 400€ teurer (bezahlt 1800€, bekommen Ware um 2200€)

Dass erinnert sehr an die Lockvogel-Masche von bestimmten Versendern im MTB-Bereich: ein besonders günstiger Artikel wird beworben, dann kriegt man einen 20 bis 25 % teureren geliefert, weil der günstige angeblich leider leider schon ausgegangen ist und man soll bitte schön die Differenz zahlen. Und weil die Differenz ja nicht so exorbitant ist, max 25 %, zahlen die allermeisten zähneknirschend um weiteren Ärger zu vermeiden, oder sie versäumen die Fernkauf-Rücktrittsfrist, weil sie zögern was zu tun ist. Das ist bei einigen Versendern ein etabliertes Geschäftsmodell und es rechnet sich statistisch.

Ich hab es mal mit einem paar Winterschuhe durchexerziert bis zu Prozess und Gerichtsurteil. Modell x bestellt, Modell y geliefert, 25 % teurer als bestellt. Ich seh das nicht ein und schicke die Schuhe zurück. Der Versender schickt seinerseits die Schuhe postwendend an mich zurück mit der Begründung: die Ware hätte nunmehr Gebrauchsspuren (gelogen), deshalb sei laut Kleingedrucktem die Rückgabe ausgeschlossen. Ich schreibe zurück: gute Idee das mit dem "Gebrauchsspuren"-Schwindel (ist offenbar Teil der Geschäftsidee), nur leider lasse ich mich nicht einschüchtern, und ein zweites Mal zur Post gehen tue ich auch nicht, sie können sich die Ware gefälligst selbst bei mir abholen bitte sehr. Der Versender versucht es mit einem Mahnbescheid/Zahlungsbefehl, ich lasse mich nicht einschüchtern, Prozess beim Amtsgericht an meinem Wohnort, ich spare mir einen Anwalt und mache es selber und gewinne mit Pauken und Trompeten.

Bist Du sicher, dass das 1800€-Modell überhaupt lieferbar war/ist??

Selbst wenn: auch für den Verkäufer gilt: "Augen auf - Kauf ist Kauf!"

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ich hab auch mal wieder eine rechtliche frage, mag aber keinen neuen thread anreißen:

 

ich hab ein gerät, gekauft aug 06. der hersteller hat ein system wo man den garantiestatus erfragen kann...bis jetzt hat das system immer 3 jahre bring-in ausgespuckt. heute auf einmal nur noch 2 jahre bring-in, dürfen die das einfach so ändern?

 

noch dazu war das gerät aug 07 bei der reperatur, und es wurde nahezu alles ausgetauscht; jetzt sind wieder genau die teile defekt, die damals ausgetauscht wurden.

 

da kannma nix mehr machn, oda?

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Nein, ist sicher nicht erlaubt, es wird aber mit der Beweisbarkeit Probleme geben.;

Wenn du allerdings beweisen kannst, dass es Geändert wurde, bzw. du beweisen kannst, dass beim Kauf 3 Jahre vereinbart waren könnte es Chancen geben.

Da die Garantie nicht vorgeschrieben ist, handelt es sich mM dabei um eine Sache welche zwischen Händler und dir vereinbart worden ist. Wenn es also aufgrund der fehlenden Garantie zu einer vertraglichen Schlechterfüllung kommt, dann kannst das im Normalfall über die Gewährleistung geltend machen.

Wahrscheinlich ist die Gewährleistungsfrist nicht länger als 24 Monate, was ja schon wieder blöd ist. evtl. geht was über Schadenersatz.

 

Dass das Gerät auf Reperatur war könnte allerdings eine Rolle spielen; immerhin muss der Reperateuer falls er neue Teile verbaut was da aber offen bleibt; Wenn wirklich neuteile verbaut wurden, müsste an diesen eine 24 monatige gewährleistung vorhanden sein.

Problematisch scheint mir aber in diesem zusammenhang, dass die Beweislast nach 6 Monaten nach der Reperatur bei dir liegt.

Ja das beweisen is a hund!!!!!

 

man mag mich korregieren, wenn ich falsch bin, aber jeder ist mal blutiger anfänger. :devil:

ich glaub gleich hagelt es kugeln

 

Hatte ein ähnliches Prob letztes Jahr mit einem Acer notebook; hab das Gerät beim Händler mit 2 Jahren garantie gekauft. Nach ca. 22 Monaten hab ichs dann zu acer geschickt, welche garantie ablehnten, weil diese in Ö nur ein Jahr beträgt und 2 Jahre nur in D gelten.

Der Händler machte aber den fatalen fehler, und pries die 24 Monate Garantie im inet an. Sein pech war nochdazu, dass alle daten zum Gerät, welche im Inet standen auch auf der Rechnung abgedruckt wurden, was für mich die beweisbarkeit ermöglichte.

Insgesamt wurde die Komplette tastatur, das display und auch der DVD brenner auf kosten des Händlers ausgetauscht. Eine Reperatur, welche ich, wenn ich sie bezahlen hätte müssen, nicht machen hätte lassen.

Allerdings gilt es zu sagen, dass die Probleme im meinem Fall eindeutig Garantiefälle gewesen wären und es da nichts zu rütteln gegeben hätte.

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Der langen Rede kurzer Sinn: mit 3 Jahren Garantie verkauft=3 Jahre Garantie.

 

Ganz genau; würde das auch wenn ich mit denen kontakt aufnehme so und nicht anders sagen, da würd ich anfänglich nicht zu sehr ins detail gehen. Weil wenn die merken, dass du sie am arsch kriegen willst, aber du nichts beweisen kannst lassens die anecken.

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