flughund Geschrieben 29. Juli 2018 Teilen Geschrieben 29. Juli 2018 Idioten gibt es, glaube ich, in allen Kreisen. Dagegen ist leider kein Kraut gewachsen. Ich war gestern mit dem Auto unterwegs und habe auf der Strecke auf einer, zugegebenermaßen relativ abgeschiedenen Landstraße, zwei Fahradfahrer getroffen, die sich gerade mitten in einer Kurve fast mittig auf der Straße mit Sonnencreme eingeschmiert haben. Da fragt man sich auch, ob die nicht vorher schon ein bisschen zu viel Sonne abbekommen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Also auf einer Forststraße is es mir sowas von wurscht, wenn mir da auf (egal welcher Straßenseite) jemand entgegen kommt. Forststraßen fährt man eh nur runter, weil's sein muss. Da kann ich sowieso immer auf halbe Sicht fahren. insofern bin ich auch niemandem bös, wenn der auf der linken Seite bergauf fährt, weil dort evtl. die Spur besser rollt.... Is ja vui wurscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gili Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 https://www.facebook.com/NaturschutzbundOberoesterreich/photos/a.209643895868228.1073741870.118042731695012/1103612953137980/?type=3&theater Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mathias. Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 (bearbeitet) https://www.facebook.com/NaturschutzbundOberoesterreich/photos/a.209643895868228.1073741870.118042731695012/1103612953137980/?type=3&theater Des is jo a Katastrophe. Warum gehen solche Leuten den Wald. Hoffentlich sieht der nie wies nach einem Harvester und Forwarder aussieht da bricht dann die Welt zusammen. Bearbeitet 30. Juli 2018 von Mathias. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MikeG Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Herrscht beim Naturschutzbund OÖ Langeweile ? Ich seh auf dem veröffentlichten Fotos nichts, was mich erschrecken würde. Vielleicht poste ich dort einmal ein paar Bilder, die die Spuren zeigen, die eifrige Waidmänner mit ihren Benzinkutschen hinterlassen. Gerade gestern (beim Spazierengehen, radeln im Wald mag ich nicht mehr hier in meiner Nähe) wieder einen Riesen-Jeep eines Jägers gesehen. Abgestellt "direkt" unter einem Hochsitz. Auf der Zufahrt hat der der Waidmann eine schöne Spur über Stock und Stein über ca 150 m gezogen. Schließlich galt es, die 150 m von der Forststraße bis zum Hochsitz mit Fahrzeug zu meistern ... LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bs99 Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Nix was ein Starkregen oder Geländewagen nicht dreimal ärger herrichten, aber halt trotzdem irgendwie unnötig, weil es genau solchen rotkariertem Moralaposteln a Möglichkeit gibt. "Aber der Harvester is ja auch ganz arg" zählt nicht weil der idR im Auftrag des Grundeigentümers unterwegs ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wo-ufp1 Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Ist die Spur auf/in einem Moor oder Naturschutzwiesenfläche? Dann würde ich es ja noch einigermaßen verstehen. Aber sonst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Also auf einer Forststraße is es mir sowas von wurscht, wenn mir da auf (egal welcher Straßenseite) jemand entgegen kommt. Forststraßen fährt man eh nur runter, weil's sein muss. Da kann ich sowieso immer auf halbe Sicht fahren. insofern bin ich auch niemandem bös, wenn der auf der linken Seite bergauf fährt, weil dort evtl. die Spur besser rollt.... Is ja vui wurscht. Wannst mit knapp 60 bergab in der Kurven in so einem Deppen einschlägst, dann verschieben sich die Prioritäten etwas. Der Typ war zwar nicht hin, aber meine Saison hätte wegen so einem "so was von wurscht" vorbei sein können und die Leich hätte ich auch entsorgen müssen. Ein Kind mit etwas tieferem Aufschlagpunkt wäre ziemlich sicher hin gewesen. Ich war unangemessen zu schnell und er war auf der falschen Seite, haben wir beide geblutet wie Sau und wieder was fürs Leben gelernt. Vielleicht sogar dass ein "so was von wurscht" nicht immer wurscht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bs99 Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Klingt jetzt auch nicht gerade nach Fahren auf halbe Sicht... Ich find dich ja so recht sympathisch, aber wenn du in (m)ein Kind einschlägst, ist der Rest deiner Saison dein geringstes Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Klingt jetzt auch nicht gerade nach Fahren auf halbe Sicht... Ich find dich ja so recht sympathisch, aber wenn du in (m)ein Kind einschlägst, ist der Rest deiner Saison dein geringstes Problem. War ja nicht gestern und ich habe meine Schlüsse daraus gezogen. Aber es gibt immer noch genügend Leute mit einem festen Wurschtigkeitskomplex und darum ist es nicht schlecht auf die Kinder aufzupassen. Enge unübersichtliche Kurve, mitten im Wald, 15 Prozent Gefälle und da stehen 2 Mountainbiker, er mit Kindersitz mitten am Weg und lassen den Kleinen seine Notdurft verrichten. Erst am WE am Schoberstein wieder passiert, da fällt mir wenig ein dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steiggeist Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 War ja nicht gestern und ich habe meine Schlüsse daraus gezogen. Aber es gibt immer noch genügend Leute mit einem festen Wurschtigkeitskomplex und darum ist es nicht schlecht auf die Kinder aufzupassen. Enge unübersichtliche Kurve, mitten im Wald, 15 Prozent Gefälle und da stehen 2 Mountainbiker, er mit Kindersitz mitten am Weg und lassen den Kleinen seine Notdurft verrichten. Erst am WE am Schoberstein wieder passiert, da fällt mir wenig ein dazu. Ich persönlich finde, dass junge Eltern den Freiraum haben sollten, sich beim Radfahren auf Forststraßen ungezwungen um die Stoffwechselentsorgung der Kleinen zu kümmern. (Hab selbst keine Kinder) Uns bringt am meisten weiter, wenn wir "Gentleman-like" das "Nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern" gelassen zelebrieren. Das laute Zeigen auf Anfänger und irgendwelche "schwarzen Schafe" spielt nur unseren Gegnern in die Karten. (Von denen können wir übrigens auch was lernen: Habt ihr schon Jäger lautstark über Ihresgleichen schimpfen gehört? Wahrscheinlich eher nicht. Es ist Teil ihrer Sozialisierung, dass dies schlecht für die Jäger als Ganzes ist) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 sorry und da kannst mich gerne wieder einen nestbeschmutzer nennen, aber mich kotzt diese ständige fair play heuchelei einfach an. am wenigsten sind es anfänger und freizeitsportler die es mit fair play für sich selbst nicht so ernst nehmen, denen kann ich noch nicht mal "böse" sein weil sie es einfach nicht besser wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bs99 Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Du widersprichst Dir da teilweise selbst, in dem du FairPlay von den anderen einforderst um es selbst nicht einhalten zu müssen. Ich wünsch dir trotzdem dass dir nie etwas passiert bzw dass du nie jemanden verletzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Du widersprichst Dir da teilweise selbst, in dem du FairPlay von den anderen einforderst um es selbst nicht einhalten zu müssen. Ich wünsch dir trotzdem dass dir nie etwas passiert bzw dass du nie jemanden verletzt. schau, wie ich vor 20 oder 30 Jahren gefahren bin, das würde ich heute nicht mehr machen, ich vermute aber dass es möglich ist dass ein oder zwei radfahrer (straße oder gelände) immer noch so fahren als wären sie alleine auf der welt. ich denke es ist möglich aus einem unangemessenen verhalten und den damit verbundenen folgen oder nur theoretisch möglichen folgen zu lernen. ich fordere kein fair pay ein, ich fordere ein das hirnkastl einzuschalten, rechts zu fahren in unübersichlichen kurven hintereinander fahren und vorsichtig zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nestor Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 Ist die Spur auf/in einem Moor oder Naturschutzwiesenfläche? Dann würde ich es ja noch einigermaßen verstehen. Aber sonst... Diese Wappler kaufen Waldflächen auf, lassen dann den Wald Wald sein und wenn du Pech hast bist du der Grundnachbar und darfst zusehen, wie die Schädlinge von ihrer Parzelle auf deine übergreifen... :s: Das Bild ist so lächerlich, da würd ich ihm noch einen.... hin..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 30. Juli 2018 Teilen Geschrieben 30. Juli 2018 https://www.facebook.com/NaturschutzbundOberoesterreich/photos/a.209643895868228.1073741870.118042731695012/1103612953137980/?type=3&theater Jo MEI, erstens wachsen Forststraßen nicht von selber im Wald, außerdem sollen die sich anschauen wie das nach einem gröberen Einsatz mit Traktoren,Harvester u. dgl. aussieht........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
auon Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 • www.juatiz.gv.at Bezirksgericht Lilienfeld Babenbergerstraße 18 3180 Lilienfeld Tel.: +43 2762 524 70 25 2 C 1/16d - 2 Bitte obige Geschäftszahl in allen Eingaben anführen DVR: 0000492388 1120 Wien Diese Ladung und ein Lichtbildausweis sind mitzubringen! BESTÄTIGUNG DES GERICHTES erford . Anwesenheit im Zeitraum Unterschrift des Entscheidungsorgans Soweit in diesem Formular personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen. RECHTSSACHE: Klagende Partei: vertreten durch: Dr. Rudolf Gürtler Seilergasse 3 1010 Wien Anzböck & Brait Rechtsanwälte GmbH Stiegengasse 8 Beklagte Partei: 1120 Wien WEGEN: Unterlassungsklage 3430 Tulln an der Donau Tel.: 02272/61600 Zeichen : 603/15 LADUNG zur vorbereitenden Tagsatzung und zur Vernehmung als Partei 4. Februar 2016 Gegen Sie wurde eine Klage eingebracht, die Ihnen zugestellt wird . Bei diesem Gericht wird daher eine vorbereitende Tagsatzung stattfinden, bei der auch Ihre Vernehmung als Partei vorgesehen ist: Ort: Datum: Beginn: Erdgeschoß, Verhandlungssaal 16. März 2016 13:00 Uhr (voraussichtliches Ende 13:30 Uhr) Sie werden zu dieser Tagsatzung geladen. Beiliegend wird übermittelt: Nr. Anhangsart Datum ON/Beilage Beteiligter 193 002 C**** 000001 2016d BK* 001 001 00001 B7Z7 A3 Zeichen (Einbringer) Seite 1 1 2 3 4 5 Schriftsatz Beilage Beilage Beilage Schriftsatz 04.01.2016 1 22.12.2015 A 22.12.2015 B 22.12.2015 C 28.12.2015 E Vertreter/in der 1. Partei Vertreter/in der 1 . Partei Vertreter/in der 1 . Partei Vertreter/in der 1. Partei Bezirksgericht Lilienfeld Gerichtsabteilung 2 Mag. Andrea Redlsteiner (RICHTERIN) 2 C 1/16d - 2 603/15 Elektronische Ausfertigung gemäߧ 79 GOG Anschrift Waffenverbot Sicherheitskontrolle Säumnisfolgen Vertretung Vollmacht Schreiben WICHTIGE HINWEISE Die aktuellen Detaildaten des Gerichts/der Staatsanwaltschaft und einen Anfahrtsplan finden Sie im Internet unter http://www.justiz.gv.at. Bitte beachten Sie das allgemeine Waffenverbot in Gerichtsgebäuden und bei auswärtigen Gerichtshandlungen. Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Wenn Sie bzw Ihr Vertreter (siehe auch die Ausführungen zur Vertretung) nicht pünktlich zur Tagsatzung kommen, ist auf Antrag des erschienenen Prozessgegners gegen Sie ein Versäumungsurteil zu fällen. Wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (siehe Vertretung), gilt die Tagsatzung auch dann als versäumt, wenn Sie nur persönlich ohne Ihren Vertreter zu Gericht kommen. In diesem Fall ist das Tatsachenvorbringen des erschienenen Prozessgegners, soweit es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird, für wahr zu halten und dem Versäumungsurteil zugrunde zu legen. Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR: Sie können unvertreten vor Gericht auftreten. Sie können sich aber auch durch jede eigenberechtigte, von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei einem Streitwert über 5.000 EUR: Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn es sich um Rechtssachen handelt, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen (Streitigkeiten betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten, familienrechtliche Streitigkeiten etc - § 49 Abs 2 Jurisdiktionsnorm). In diesen Fällen können Sie auch unvertreten vor Gericht auftreten. Sie können sich aber auch in einem solchen Verfahren vertreten lassen, und zwar - an Gerichtsorten, an denen wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben, nur durch einen Rechtsanwalt, - an anderen Gerichtsorten durch jede eigenberechtigte, von Ihnen bevollmächtigte Person. Ist der Vertreter kein Rechtsanwalt oder Notar, so hat er spätestens in der Tagsatzung eine von Ihnen eigenhändig unterfertigte Prozessvollmacht vorzulegen. Schriftliche Eingaben, die eine der Verhandlung fernbleibende Partei dem Gericht übermittelt, dürfen nicht berücksichtigt werden. Sie ersetzen Ihr (bzw Ihres Vertreters) Kommen nicht. 193 002 C**** 000001 2016d BK* 001 001 00001 B7Z7 A3 Seite 2 Parteienvernehmung Ruhen Beweise und Sachverhalt 2 C 1/16d - 2 Ihre Anwesenheit bei dieser Tagsatzung ist für Ihre Vernehmung als Partei jedenfalls erforderlich. Wenn Sie nicht persönlich zur Tagsatzung kommen oder bei dieser die Aussage verweigern , hindert dies nicht die Vernehmung Ihres Prozessgegners. Sollten Sie ohne Angabe hinreichender Gründe der Tagsatzung fernbleiben, so könnten Sie die Gelegenheit versäumen, in diesem Verfahren als Partei auszusagen . Zudem hat das Gericht unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände zu beurteilen, welchen Einfluss Ihr Fernbleiben oder die Ablehnung der Aussage auf die Herstellung des Beweises hat. ACHTUNG: Eine Vertretung bei Ihrer Vernehmung als Partei ist nicht möglich. Wenn die Verhandlung von beiden Parteien bzw deren Vertretern unbesucht bleibt, ruht das Verfahren; es könnte dann frühestens nach drei Monaten auf Antrag fortgesetzt werden. Sie bzw Ihr Vertreter werden aufgefordert, alle verfügbaren Beweismittel (insbesondere Schriftstücke), die sich auf den Rechtsstreit beziehen, zur Tagsatzung mitzubringen oder deren Beischaffung sowie die Ladung von Zeugen noch rechtzeitig vor der Verhandlung zu beantragen. Sie haben dafür zu sorgen, dass in der vorbereitenden Tagsatzung der Sachverhalt und allfällige Vergleichsmöglichkeiten umfassend erörtert werden können. Ihre Anwesenheit ist daher erforderlich. Sollten Sie allerdings zur Aufklärung des Sachverhalts nicht beitragen können, so ist eine besser informierte Person mitzubringen. 193 002 C**** 000001 2016d BK* 001 001 00001 B7Z7 A3 *** L Seite 3 N ' l'- CX) ' An BG Lilienfeld Babenbergerstraße 18 3180 Lilienfeld DVR: 0000492388 elektronisch eingebracht am 04.01.2016 von Anzböck & Brait Rechtsanwälte GmbH , RECHTSSACHE Klagende Partei Klagevertreter Gebühren: Gebühreneinzug wird vertreten durch Klagevertreter: 4 Anhänge Dr. Rudolf Gürtler Seilergasse 3, 101 O Wien Anzböck & Brait Rechtsanwälte GmbH Beschäftigung : em.Rechtsanwalt u.em SV für Jagdwesen Beklagte Partei 1120 Wien wegen: Unterlassungsklage Klagevertreter Code: P230131 ist Vertreter von Klagende Partei: Rudolf Gürtler Anzböck & Brait Rechtsanwälte GmbH Stiegengasse 8, 3430 Tulln an der Donau Telefon : 02272/61600 Zeichen: 603/15 Einzahlungskonto IBAN: AT74 4063 0311 7777 0000 Einziehungskonto IBAN: AT13 4063 0307 5801 0000 BIC: TUVTAT21 BIC: TUVTAT21 Unterlassungsklage Einbr inger: P230131 Anzböck & Brait Rechtsanwälte GmbH Aktzeichen: 603/15 Einz iehungskonto : IBAN : AT13 4063 0307 5801 0000 BIC : TUVTAT21 Einzahlungskonto: IBAN: AT74 4063 0311 7777 0000 BIC : TUVTAT21 999 C 1/ 16 k Datum: 04.01 .2016 13:56 Einbringer Seite 1 HINWEIS: Die Beilagen werden im Püt--t-ormat als ~cnnnsatz-An1age uoermmen. Beilagenverzeichnis: Anhangsart Datum ON/Beilage RolleNr KB ERVQuelllD Zugriff • Beilage 22.12.2015 A 1V 425 193 999 C 1/16 k Extern/! ntern Bemerkung (Einbringer): Aufforderungsschreiben vom 13.10.15, Beilage ./A SBeilage 22.12.2015 B 1V 97 193 999 C 1/16 k Extern/Intern Bemerkung (Einbringer): Unterlassungserklärung vom 13.10.15, Beilage ./B • Beilage 22.12.2015 C 1V 118 193 999 C 1/16 k Extern/Intern Bemerkung (Einbringer) : Schreiben von Mag. Birgit Noha vom 22.11.15 , Beilage C 11 Schriftsatz 28.12.2015 E 1 V 155 193 999 C 1 /16 k Extern/Intern Bemerkung (Einbringer): Unterlassungsklage Für das Gericht: Streitwert: Nebenforderung: Kapitalforderung: 999 C 1/16 k 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Gebührenindikator : 1 BM f. Gerichtsgeb.: Gebühreneinzug Datum: 04.01 .2016 13:56 0,00 EUR Seite 2 ,C".' Q( Frau Kathar ina f jala Vierthalergasse 1· 6/14 1'120 Wien PO ST Abg e fertigt am 1 fl.111 ,r1.c .,, U1\ , t:U 1,J Tulln an der Donau , 13.10.2015/15/ho Unser Zeichen: 603115 Betrifft: Mein Mandant: Dr. Rudolf Gürtler Unterlassungserklärung Vorfa1·1 vom 22.09.2015 Sehr geehrte Frau ! Auf diesem Weg teile ich mit , d.ass ich die weitere rechtsfreundliche Vertretung von Herrn Dr .. Rudolf Gürtler, 1 OtO Wien, übernommen habe. Wie Ihnen aufgrund des Vorfalles und der dabei ,mit meinem Mandanten geführten Gespräche bereits bekannt ist , ist mein Mandant unter anderem Jagdpächter des Revierte ils Freiland Steinhofgraben - Nessertal. Am besagten Tag , dem 22.09.2015 , haben Sie rechtswidriger We,ise geg,en 18:00 Uhr mit Ihrem Mountainbike den von mefne ·m Mandanten angepachteten Revierteil befahren. obwohl sämtliche Zufahrtsrouten mit entsprechenden Verbotsschildem gekennzeichnet sind ( obwohl dies aufgrund der vollkommen klaren gesetzlichen Grμndlagen gar nicht notwendig wäre) und vor allem aufgrund der gesetzUchen Bestimmung des § 33 Forstgesetz das Befahren von Forststraßen mit Rädern nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grunde.igentomers gestattet ist Grundsätzlich wäre davon auszugehen , dass sich jedermann , der sich - wie Sie - im Verkehr oder mit seinem Fahrrad bewegt, vorab über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungeni vor allem Ober seine Befugn isse und die bestehenden Verbote kundig macht. Aufgrund der sogar noch .zusätzlich aufgestellten Verbotssch ilder muss Jedoch davon ausgegangen werden l dass Sie sogar ganz bewusst g,egen die bestehenden gesetzl ichen Bestimmungen verstoßen und somit in die dinglichen Rechte meines Mandanten als Jagdpächter eingegriffen ha.ben. tns,oweit hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen bereits S1iegeti;a$$e a. 3430 Tunn i' , 02272161 600 , F: 0'22nf51 fü)0-1ö. ainwa~ .ai, a nW,iilt@hraitat, ww11u~ocdc-bra ftat Vrubtra11k Tullnerfeld eG, laAN ATi l 406,l 0307 satn 0000. BIC TINTAT21XXX 8 RafflelsenoankR egionW agram eGen, lSAN AT'4:2 3200 2000 OOO't4 449, Btc RLN'NA1W1002 - hibreic;hend~ ,~~i.11i; d,.~ ~,gQ~ ~r,. ber,~h~ig> f( st, At.>wt:t~~~f.\n.~. zlufr vorzugen~, nvot allem aber: das r:edn:tswiddgR~a mähren im J' :drevfer jeaenfaH,g;seeigiJiH:ts t Wild. zu.s tören( wasJmg Jgetistanm,i l .~••• .1ae,ti viel rotah·g r:H „t e1,J I~hrer eqfitswidrigeHn 1nciryngewnt hrencf · Rrvnf·dt e$ Re>twil Aus.diesem Grunde habeich Sieseitensrneines Mandanten· aUfzüfotdetn1 es.. ~ iakQnffi·l.z u unter'l~b .d•.i e von EJeNleri ·· ., n<:f i .. it> (M. . . befah~ sp"ie:u' berhciμpdt ieseR evierteile rei;lrt§Widrig zu~n' .·,. .~. rtc:tzua1esem~~~' binnen .T agen abo öi9e,B'nn$fdätum ,J t:li$ .> t>. .· .. . . '4n.et n1$$Yn~erkttt1:. Jee1t1n1enh-ndi'gU t1tetfeff·l·ea··tn. metel (a~ef .zg,O, be~mitf.e~··lwn·. ie b)die. dui:eh ·111.1 :Seaumsat netwendl§ ltitWn.nt~tiö~:•·irr,~rijö~~v~n · ,~.t i$lt"lf"ti~hti1e·•·,·TJ1~t,geo in: rigJ~,lJSt insgesamtsohin $801.0000,.B I.I: TIJV'fAT2.X1lU.Cz u. el'$$en . . ·' . ·.. . ' . . .. ,- . .• .'. . . . '~."..,. . . ' . . Kosten € € meiner :3so:so 3+96 35446 ', ' ' ' t ' 10;89 Meini,Mandantiisf berecfttigt·u· neittgeschiink.At unnfe•i u:fordernu ndbinliiczn sch $9fem·li•~ 1n,,t~·Jl6 der,·g~en 6g~Cli' 1ewans~flteE :r~ft~ng·nietit eüb~ee,mtzite~ten l/n u.1··1 ~ t:lie d· 'u r·q. h: S· ·ie· ~·d· iu,l,d b·· a ff ve·· r ·u· ·r s·, e··b t·e n Kf·1 ··~ · t ·e.·n· , r,j·o· · n t lth :~ene.Jbren Ver,nlassunge~ne t §c>nt;tioKerJ a:soführung.e ntgeg.n~ und ve.tbleibe · mitv o.rzugUoheletsHnaootu. flt 8 ' UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG Hiermit ,erkläre ich* , Vierthalergasse 16/141 1120 W:ien, dass ieh am 22~09.2015 den von Herrn Dr. Rudolf G,Ortler angepachten Revierten F rei·land Steinhofgraben - NesseJtal rechtswidrig mit meinem Mountainbike befahren habe und verpflichte mich. es hin:kOnftigz u unterlassen, sämtliche von Herrn Dr. Rudolf Gürtler, 101 O Wien. angepach'teten RevierteUe (Jagdreviere) soweit nicht ein,e gegenteilige ausdrückli'che ZusUrnmungserklärunbge steht, mit dem Rad zu befahren sowle es überhaupt zu unterlassen!d erartige Revierttailer echtswkjtig zu benutzen . Gfeichzeitig verpflichte ich michr binnen 8 Tagen die aufgrund meines rechtswidrigen Verhaltens entstandenen ~osten der Rechtsvertreterin des Dr. Rudolf Gürtler , der Anzböck & Brait Rechtsanwa1teG mbH1 Stiegengasse B, 3430 Tulln in der Höhe von, € 302,11 (darin ertthaJten 20% USrin der Höhe von ,€'50 ,35) auf deren Konto ~i der Vol.ksbank TuUnerfeld eG,. IBAN: AT13 4063 0307 5801 0000. BIC TUVTAT21.XXX zu :ersetzen. Ort Datum . ! '· · Herrn Dr. WalterAnzböck Recht~nwatt Stiegeogasse B 3430:'fullri Votah per .E-Mail Sehr geehrter Herr JCollegf: e MAG. BIRGIT NOHA, LLM. R.E CH'J. 'SANW JU' : ·. · JS·K· ANZI.B . ·. • . t . ; .. ,. ·.· .·. .· . . , · _, : .· , .. . A~U1tW'J IE· N ~ ·93 ~: A,-101.W0ien ~6 (beider Sprse) Tel! +43--1~ 730. +t3,,,1~ 90130 EMail:~ WWW.tAWS.AT Wi~n , am 22 .. :11:.2015 ~fKa/®$1,1/) ~ ln objger ~Jelegenheit kornrnek h mruckauf meinE ~il Schreibenv om 3„11.2015: Weder ist da, Untenassu~gehrenfüder•e~n Artn ochs ihddie geltendg t?ri'la~ht·eK·nstenna d:wo-ll ziehba,r. • a:b sofort das' Sefahrerfd j!s von der Beii~hauptmann$tihaft : LIiienfeldf~ stgesteHterJi agdg~ biet~s LIiienfeld Tmit Fahl'ii$iem z;u Uöt~9it!sen; 1) ausgenommen die •a usdrtld che•über die Höhenstraßev ond erG ru~e beim-8 G' ianenT or#begiri~qt,d ~r 2J es ·• l d~nn, sie njt hi,zu. einet e~ht$Wirksa.mZ\e1$tlmmudnegs Gr-und"~r,tümet'$listerzf.. enserstift Ulienfefd. • ·Die Kostend es.E inschr-eltenasu f BasisS tre~ im Betragvo n n ~1Q€ zuzüglic·h2 Q %iger i:tA Mltj , .ffü;h: Nälta , UM,, ,. Erstt Bank AG • l(Js - tilr , 200Jiil 119 o:a„ llZ i.OU1 fGAN, A'WS :.!Ol11 ~U!l03 ••1J!II:C u1BMTWW •tit!t;;Afi.J.iil'.a$41$ • t:.Vll•"tr tQJ03lO ., ~~7744 rianme Konto zu . hf»~1•n .. !n:El'Wirtun.lghr~rg esdlit#ffn koffegia:~nRO~~~\V; :~f)ahrne:c,tieseAsn b.ptsY f!rble1~ic h Automatischer Gebühreneinzug über OLG Wien Kto.Nr. 30758010000, BLZ 40630, IBAN: AT134063030758010000, BIC: TUVTAT21XXX An das Bezirksgericht Lilienfeld Babenbergerstraße 18 3180 Lilienfeld Klagende Partei: vertreten durch: Beklagte Partei: wegen: Dr . Anzböck I Dr Brait Dr. Rudolf Gürtler em. Rechtsanwalt und em. SV für Jagdwesen Seilergasse 3 1010 Wien Anzböck & Brait - - Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/61600 F: 02272/6 1600-20 anwalt@anzboeck .at, anwalt@brait.at FN 271899b LG St.Pölten (Code P 230131) Geld- und Prozessvollmacht gemäߧ 30 Abs. 2 ZPO erteilt. 1120 Wien :i:: J:> E C!) "3:" C: III 2! .c Q) 0::: Unterlassung; Streitwert€ 15.000,00 UNTERLASSUNGSKLAGE 2-fach 1 HS Beilagen Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/61600 , F: 02272/6 1600-20, anwalt@anzboeck .at, anwalt@bra it .at,http://www.anzboeck-bra it .at Volksbank Tullnerfeld eG, IBAN AT13 4063 0307 5801 0000, BIC TUVTAT21XXX Raiffeisenbank Region Wagram eGen, IBAN AT42 3200 2000 0001 4449, BIC RLNWATW1002 C\J ........ 0 0. ... Die klagende Partei bewirtschaftet seit 1972 als gegenüber Grundeigentümer und Jagdbehörde verantwortlicher Jagpächter und Wildwirt das in der laufenden Jagdperiode von der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld als Jagdbehörde festgestellte Eigenjagdgebiet 7 des Grundeigentümers Zisterzienserstift Lilienfeld. Dies in Zusammenarbeit mit der Forstdirektion des Stiftes Lilienfeld nämlich Herrn FM Dipl. Ing. Klaus Kratzer, dem zuständigen Revierförster Ing. Joachim Brocza und dem hauptberuflich beschäftigten Berufsjäger OJ Stefan Köll. Das Jagdgebiet Lilienfeld 7 umfasst die ab etwa Ortsbeginn Freiland rechtsufrig der Unrechttraisen von der B 214 und der Traisen von der B 20 bis nach dem sog. Rabenhof in Lilienfeld bis zur Klosteralm aufragenden West- und Südhänge des Muckenkogels. Im unteren Bereich führt die asphaltierte sog. Höhenstraße durch das Revier und dann aus diesem in das Jagdgebiet der Jagdgenossenschaft Lilienfeld sowie schließlich im Bereich des sog. Höllgrabens wieder als zunächst öffentliche Forststraße zur Reviergrenze Lilienfeld 7. An dieser einzigen Revierzufahrt in Höhenlage befindet sich ein Parkplatz für Autos von Wanderern und ein bekanntes „Grünes Tor" mit einem dort befestigten Warnschild „Fahrverbot für Mountainbiker". Die Wildbewirtschaftung erfolgt unter jagdgesetzlich aufgetragener Hege und Versorgung eines angemessenen Wildstandes zur nachhaltigen Nutzung des jährlichen Zuwachses. Die Wildtierentnahme hat sich nach der Grundlage eines behördlichen Abschussauftrages bzw. Abschussbescheides zu richten, wobei die unzureichende Abschusserfüllung unter Verwaltungsstrafsanktion des NÖ Jagdgesetzes steht. Die Wildstandreduktion richtet sich nach der Tragfähigkeit des Lebensraumes und dient der Schadensminderung am Forst als höheres Gut. Die klagende Partei ist auf der Grundlage der Bestimmungen der §§ 98 ff. NÖ Jagdgesetz 197 4 sowie vertraglich auch zum finanziellen Ersatz von Wildschäden verpflichtet. Tatsächlich wird die Bejagung und Erfüllung des behördlichen Abschussauftrages im Jagdgebiet Lilienfeld 7 durch den dort befindlichen Sessellift auf den Muckenkogel sowie durch den ständig ausufernden Tourismus mit Belastungen der Wildlebensräume bei Tag und Nacht immer schwieriger. Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/61600 , F: 02272/61600-20 , anwalt@anzboeck .at, anwa lt@brait .at , http://www.anzboeck-brait .at C\J ;:! Volk sbank Tullnerfeld eG, IBAN AT13 4063 0307 58010000 , BIC TUVTAT21XXX 8 Raiffe isenbank Region Wagram eGen, IBAN AT42 3200 2000 00014449 , BIC RLNWATW1002 Gleichwohl alle, auch nicht Rad fahrende, Steuerzahler den Radfahrern in Österreich um hunderte Millionen Steuergeld Radwege finanziert haben, gibt es eine Truppe der Mountainbikefahrer, die unter Missachtung des Eigentums sowie der Nutzungsrechte, Forststraßen, Almen und Wiesen ohne Zustimmung der Grundeigentümer und Jagdpächter widerrechtlich befahren. Eine Vielzahl von Radfahrern halten sich schon in Ballungsräumen rücksichtslos an keine Verkehrsvorschriften. Viele Mountainbikefahrer meinen der Berg als Sportgerät sei ihr Eigentum. Zur gravierenden Wildbelastung führen jene Mountainbiker, die bis vor Mitternacht auf Schutzhütten zechen (wurden mehrfach beobachtet) und dann mehr oder weniger alkoholisiert ins Tal rauschen und Wildtiere - die ohnedies nur mehr als Nachtwild Nahrung aufnehmen dürfen - von Weiden und Wiesen vertreiben. Derartige Provokationen sind ausgeufert, als vor einigen Jahren die Schnallen am Grünen Tor abgerissen, das Schloss mit Kleber zu gepickt, die Forststraßentafel Höllgraben herunter gerissen und ein Aufkleber „mountainbiker welcome Forstdirektion Stift Lilienfeld" angebracht wurde. Dies kann der hier beklagten Partei nicht uatersteJlt werden. Die klagende Partei hat vor etlichen Jahren die rasende Abfahrt eines Mountainbikefahrers, die zur Kollision mit einem Almrind und zu dessen Spitalsaufenthalt geführt hat, zum Anlass für eine gerichtliche Klarstellung genommen. Nach divergierenden Entscheidungen der Vorinstanzen hat der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil vom 21.06.2000, GZ 1 Ob 159/00i befunden, dass auch Jagdpächter aktiv klagslegitimiert sind, das ihnen zur Hege anvertraute Wild gegen Schädigungen durch Extremnutzungen zu schützen. Ferner wurde vom Höchstgericht klargestellt, dass Mountainbikefahrern grundsätzlich Wildtiere störende Wirkung immanent ist und nicht nachgewiesen werden muss, dass ein bestimmtes Wildtier konkret geschreckt wurde. Seither ist für die Befahrung von Jagdgebieten sowohl die Zustimmung des Grundeigentümers, als auch jene des die jeweiligen Rechte und Pflichten aus dem Jagdgesetz und Pachtvertrag übernehmenden Jagdpächters einzuholen. Grundsätzlich ist seitens der Forstdirektion des Stiftes Lilienfeld und der klagenden Partei als Jagdpächter das Befahren des Jagdgebietes Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/61600 , F: 02272/61600-20, anwalt@anzboeck .at, anwalt@brait.at,www .anzboeck-brait .at C\l ........ lO Volksbank Tullnerfeld eG, IBAN AT13 4063 0307 58010000, BIC TUVTAT21XXX g Raiffeisenbank Region Wagram eGen, IBAN AT42 3200 2000 0001 4449, BIC RLNWATW1002 ..,. Lilienfeld 7 mit Mountainbikefahrrädern zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten. In jüngster Zeit hat nun die Stadtgemeinde Lilienfeld über Betreiben des Stiftes Lilienfeld, die Freigabe einer Route für Mountainbiker, jedoch nur vom oben erwähnten grünen Tor (nunmehr Schranken) bis zur Hinteralm und zurück - durchgesetzt, wobei sich, sowie im klagsgegenständlichen Fall nicht alle Mountainbiker an diese Route halten und demnach immer noch kreuz und quer durch das Jagdgebiet Lilienfeld 7 fahren. Zum klagsgegenständlichen Vorfall ist auszuführen, dass der Kläger am 22.09.2015 gemeinsam mit dem Berufsjäger OJ Stephan Köll zur Ortung von Brunfthirschen im Revierteil Freiland Steinhofgraben-Nesselthal seine Beobachtungsposition bezogen hat, als kurz darauf die Beklagte mit ihrem Mountainbike mit sehr hoher Geschwindigkeit talwärts gefahren ist. Der Kläger hat die Beklagte gemäß § 97 Abs 1 NÖ Jagdgesetz 197 4 wegen Beunruhigung des Wildes angehalten und diese aufgefordert sich auszuweisen. Zunächst hat die Beklagte angegeben, keinen Ausweis mitzuführen, jedoch in weiterer Folge nach Kontaktaufnahme mit der Polizeiinspektion Lilienfeld, die Zulassungskarte für ihren PKW mit Kennzeichen W-61496B dem Kläger übergeben. Anschließend wurde noch ein Lichtbild der Beklagten angefertigt. Beweis: vorzulegender Zulassungsschein; vorzulegendes Lichtbild; Zeuge OJ Stephan Köll, Berufsjäger, 3180 Lilienfeld, Berghofstraße 50; durchzuführender Lokalaugenschein; PV. Mit Schreiben des Klagevertreters vom 13.10.2015 wurde die Beklagte aufgefordert, binnen 8 Tagen die beiliegende Unterlassungserklärung eigenhändig unterfertigt an die Kanzlei des Klagevertreters zu übermitteln. Am 22.11.2015 erreichte den Klagevertreter das Schreiben der damaligen Rechtsvertreterin der Beklagten, Mag. Birgit Noha, in welchem eine eingeschränkte Unterlassungsverpflichtung abgegeben sowie die Kosten des Einschreitens des Klagevertreters nur zu einem Viertel anerkannt wurden, sodass der Klagevertreter nun die gegenständliche Unterlassungsklage einbringt. Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/61600 , F: 02272/61600 -20, anwalt@anzboeck .at, anwalt@brait .at,www .anzboeck-brait .at Volksbank Tullnerfeld eG, IBAN AT13 4063 0307 58010000 , BIC TUVTAT21XXX Raiffeisenbank Region Wagram eGen, IBAN AT42 3200 2000 0001 4449, BIC RLNWATW1002 C\I ;! Beweis: beiliegendes Aufforderungsschreiben vom 13.10.2015; Blg./A beiliegende Unterlassungserklärung vom 13.10.2015; Blg./B beiliegendes Schreiben von Mag. Birgit Noha vom 22.11.2015; Blg./C Da im Sinne der obigen Ausführungen das widerrechtliche Befahren des Jagdgebietes ohne Zustimmung des Grundeigentümers und ohne Zustimmung des Jagdpächters als Nutzungsberechtigtem unzulässig ist, grundsätzlich jedoch bereits durch eine einmalige widerrechtliche Handlung Wiederholungsgefahr besteht, der Kläger als Jagdpächter im Sinne der obzitierten Entscheidung aktiv klagslegitimiert ist, ist letzterer berechtigt, gegen die Beklagte die gegenständliche Unterlassungsklage einzubringen. Der Kläger bewertet sein Interesse am gegenständlichen Rechtsstreit mit einem Betrag von € 15.000,00 nachdem durch die Jagdstörung vor allem Rotwild, dessen Jagdwert zumindest diesen Betrag erreicht, massiv beeinträchtigt und gestört wird. Gern. § 49 JN gehören Streitigkeiten, wenn der Streitgegenstand an Geld den Betrag von € 15.000,00 nicht übersteigt, vor die -Bezirksgerichte.-- ----- -- -- _ __ _ __ Beweis: wie bisher weitere Beweise bleiben vorbehalten Aus all diesen Gründen beantragt der Kläger zu fällen nachstehendes URTEIL: 1. Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig, das rechtswidrige Befahren von sämtlichen vom Kläger angepachteten Revierteilen (Jagdreviere), insbesondere mit einem Mountainbike soweit nicht eine gegenteilige ausdrückliche Zustimmungserklärung besteht, zu unterlassen sowies es überhaupt zu unterlassen derartige Revierteile rechtswidrig zu benutzen. 2. Die beklagte Partei ist weiters schuldig, der klagenden Partei die Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Urteils bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Tulln, 28.12.2015/Ha/ho Dr. Rudolf Gürtler Stiegengasse 8, 3430 Tulln T: 02272/6 1600, F: 02272/61600-20, anwalt@anzboeck .at, anwalt@brait .at, www .anzboeck-brait .at (\J ........ 0 (!) .... .;; Volksbank Tullnerfeld eG, IBAN AT13 4063 0307 58010000, BIC TUVTAT21XXX g Raiffeisenbank Region Wagram eGen, IBAN AT42 3200 2000 00014449 , BIC RLNWATW1002 v Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 Der link zur entsprechenden entscheidung auf ris.gv hätt genügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wo-ufp1 Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 Viele Mountainbikefahrer meinen der Berg als Sportgerät sei ihr Eigentum. Seh ich auch so :-). Wobei: nicht mein Eigentum, sondern unser aller... Wem geht es noch so ähnlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 Seh ich auch so :-). Wobei: nicht mein Eigentum, sondern unser aller... Wem geht es noch so ähnlich Sogar als absoluter nicht-mountainbiker sehe ich das so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
weinbergrutscha Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 was ist neu daran ? ich les immer 2015... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sonny Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 was ist neu daran ? ich les immer 2015... Die Art des Postings (irrwitzige Kopie mit allen möglichen Zeichen und Schriftarten) passt zu den sonstigen (vollkommen unverständlichen) Inhalten. Ignorieren ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nestor Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 Die Art des Postings (irrwitzige Kopie mit allen möglichen Zeichen und Schriftarten) passt zu den sonstigen (vollkommen unverständlichen) Inhalten. Ignorieren ... Könnte auch ein Mod löschen, da der Beitrag komplett unlesbar ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
auon Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 (bearbeitet) oag Bearbeitet 31. Juli 2018 von auon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
herbert12 Geschrieben 31. Juli 2018 Teilen Geschrieben 31. Juli 2018 Viele Mountainbikefahrer meinen der Berg als Sportgerät sei ihr Eigentum. Seh ich auch so :-). Wobei: nicht mein Eigentum, sondern unser aller... Wem geht es noch so ähnlich? Sehe ich auch so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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