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Doping-Thread (Sammelthread für Human Doping)


waldbauernbub
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Traum Interview, kannte ich noch gar nicht. :toll:

...weiß nicht was ich vom Stadler halten soll, aber die LH ist ja der Traum. Und ist immer noch dabei, doch nichts aus der angestrebten "Doping Prävention Schulkarriere" geworden... :p

 

Das Interview welches in D-Land hohe Wellen geschlagen hat stammt übrigens aus 2009 (ich hatte das falsche Datum angegeben), daher auch der 10 Jahre Bezug.

 

Interessant dass er zwar von nix gewusst hat und nie damit Berührung hatte, also mit Stand 2009 und doch 2008 Medienberichten nach im Rahmen der Ermittlungen gegen den Kindrarzt Dr. Z. anderes ausgesagt haben soll.

Etwas schwammig auch seine Beziehung zu einem deutschen Radsportprofiteam, na ja - soll sich jeder seine eigene Meinung bilden.

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Aufgrund des von 6.8 geposteten Videos. Wenn sich jemand mit so einer Selbstherrlichkeit und einer offensichtlich Verurteilung der anwesenden Dopingsünder mit aller Gewalt zum Saubermann machen möchte, deutet das schon sehr auf Präpotenz hin. Dopingsünder sind keine Schwerverbrecher, deswegen muss ich sie auch nicht so behandeln.
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Das Video habe ich mir angesehen. Wenn ich mich in seine Lage versetze (mit der für viele hier undenkbare Annahme, dass er "sauber" war/ist), verstehe ich seine Reaktion und "Art der Behandlung" durchaus. Was war denn so schlimm ....dass er kritisiert hat, das solche Leute eine Plattform bekommen und dann auch noch so Platitüden (wie LH) rauslassen dürfen? Ich sehe das weder als selbstherrlich noch präpotent, für mich ist das - wie gesagt unter der angeführten Annahme - voll verständlich, weil ihn einerseits das übliche Programm "vor abcashen, dann erwischt werden, dann mimimim" anzipft und andererseits am Ende sogar noch versucht wurde, ihn noch mit einer wischi-waschi-Aussage "aber Sie kennen ja auch den ..." im TV etwas unterstellt wurde. Dass der die Nase von Solchen satt hat, wundert mich nicht. Der muss hier nicht den Diplomaten mimen, meiner Meinung nach.
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War das der MK der 2011 für 4 Jahre gesperrt wurde der das so wunderbar artikuliert?

 

 

3 jahre, soweit ich mich erinnere (war btw auch ohne positive probe, oder bewiesene weitergabe, der besitz u die einnahme wurde angenommen-aufgrund eines überwachten telefongesprächs)

 

auch hier sieht man, dass es nicht zwingend notwendig ist, eine positive probe abzugeben, oder in flagranti erwischt zu werden um mit einer sperre belegt zu werden.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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3 jahre, soweit ich mich erinnere

 

Weil viele glauben dass das bei "unseren" Langläufern das erste mal der Fall war dass die Polizei wesentlich beteiligt gewesen ist.

 

Dabei wird wohl wenig rausgekommen sein.

 

Polizeiliche Abhörprokolle eines ehemaligen Teamkollegen sind das Hauptbeweismittel. Jetzt glaubt Knopf, beweisen zu können, dass dieses Urteil nicht haltbar ist.

 

https://burgenland.orf.at/news/stories/2514582/?fbclid=IwAR2Z2Y1OlZ7ebpXG8AyEn1i4veIPDHNUWhz2XzRQCKknh7ZPn_172E2lXwU

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Weil viele glauben dass das bei "unseren" Langläufern das erste mal der Fall war dass die Polizei wesentlich beteiligt gewesen ist.

 

Dabei wird wohl wenig rausgekommen sein.

 

 

 

https://burgenland.orf.at/news/stories/2514582/?fbclid=IwAR2Z2Y1OlZ7ebpXG8AyEn1i4veIPDHNUWhz2XzRQCKknh7ZPn_172E2lXwU

 

 

da wurde nix draus...die polizei ermittelt immer, wenn ein strafrechtlicher verdacht besteht, oder

ein gefährlicher angriff (was harmloser ist, als es klingt)

 

 

auszug 16 SPG

 

2) Ein gefährlicher Angriff ist die Bedrohung eines Rechtsgutes durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer gerichtlich strafbaren Handlung, die vorsätzlich begangen und nicht bloß auf Verlangen eines Verletzten verfolgt wird, sofern es sich um einen Straftatbestand[TABLE]

[TR]

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[TD][/TD]

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[TD][/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]1.

[/TD]

[TD=colspan: 9]nach dem Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974, ausgenommen die Tatbestände nach den §§ 278, 278a und 278b StGB, oder

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]2.

[/TD]

[TD=colspan: 9]...

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[TD=colspan: 2]3.

[/TD]

[TD=colspan: 9]...

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[TD=colspan: 2]4.

[/TD]

[TD=colspan: 9]...

[/TD]

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[TR]

[TD=colspan: 2]5.

[/TD]

[TD=colspan: 9]nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG 2007), BGBl. I Nr. 30, oder

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

 

 

 

 

 

 

dazu noch die strafbestimmungen aus dem Anti Doping Gesetz 2007 - aktuell Fassung (was nicht so harmlos ist wie manche glauben

 

Gerichtliche Strafbestimmungen

§ 22a. (1) Wer zu Zwecken des Dopings im Zusammenhang mit jeglicher sportlicher Aktivität

[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders]

[TR=class: invisible]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]1.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]für alle Sportarten verbotene Wirkstoffe gemäß Referenzliste der Anti-Doping-Konvention (Verbotsliste), soweit diese nicht Suchtmittel im Sinne des Suchtmittelgesetzes sind, in Verkehr setzt, bei Sportlern (§ 1a Z 21) oder anderen anwendet oder

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]2.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]in der Verbotsliste genannte verbotene Methoden zur künstlichen Erhöhung des Sauerstofftransfers (Blutdoping) oder Gendoping (die nicht therapeutische Anwendung von Zellen, Genen, Genelementen oder der Regulierung der Genexpression zur Erhöhung der sportlichen Leistungsfähigkeit) bei Sportlern (§ 1a Z 21) oder anderen anwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer in der Verbotsliste genannte anabole Substanzen, Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren vorschriftswidrig in einer die Grenzmenge (Abs. 7) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz besitzt, dass sie zu Zwecken des Dopings im Zusammenhang mit jeglicher sportlicher Aktivität in Verkehr gesetzt oder bei Sportlern (§ 1a Z 21) oder anderen angewendet werden.

(3) Wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 in Bezug auf in der Verbotsliste genannte anabole Substanzen, Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(4) Wer

[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders]

[TR=class: invisible]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]1.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]eine Straftat nach Abs. 1 in Bezug auf Minderjährige begeht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist, oder

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]2.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]eine Straftat nach Abs. 1 begeht, innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Tat zumindest drei solche Taten begangen und in der Absicht gehandelt hat, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignJustify, colspan: 11]ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

(5) Wer eine Straftat nach Abs. 4 in Bezug auf in der Verbotsliste genannte anabole Substanzen, Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, handelt es sich jedoch um eine die Grenzmenge (Abs. 7) übersteigende Menge, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(6) Nach Abs. 1 bis 5 ist der Täter nur zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.

(7) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Gesundheit und der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Justiz mit Verordnung für die einzelnen in der Verbotsliste genannten anabole Substanzen, Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes, die Untergrenze jener Menge festzusetzen, die geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen (Grenzmenge).

 

 

 

und dazu noch, wer lt. Begriff des ADG Sportler ist, für den dieses Gesetz gilt:

 

[TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]21.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]Sportler: Personen,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 3]a.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 8]die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder

 

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 3]b.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 8]die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen oder

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 3]c.

[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 8]die sich auf sonstige Weise zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen verpflichtet haben;

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

 

 

 

deshalb (auch aufgrund des § 16 Sicherheitspolizeigesetz kurz SPG) hat man (theoretisch) auch vor der polizeilichen Ermittlung keinen Schutz, wenn man zurücktritt um nicht im Pool zu bleiben um weiter als Hobbytiger zu dopen

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Eines meiner Lieblingsinterviews über Doktoren, Teams, Big Business, Sponsoren

Er ist einfach gut, wird nicht mal rot - sehr geil.

 

[video=youtube;ZhcF1abX-yA]

 

unglaublich. leider wirds immer schwarze unter Ärzten geben die in dem Geschäft die große Kohle sehen. ich verstehs nicht, Ethik usw. Solche Leute haben echt kein Rückgrat. würd mich auch interessiern warum der irondoc da reingerutscht ist.

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ärzte sind auch nur menschen, da gibt es genauso viele trottel, gierige, geniale usw. wie überall anders auch.

 

die typen für sich sind mir wurscht.

es ist ihr spiel mit den (fach)medien, den sponsoren den von sponsoren eingeladenen und hofierten reportern........

 

 

etwas das interessanterweise auch Dumouling angesprochen hat.

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die typen für sich sind mir wurscht.

es ist ihr spiel mit den (fach)medien, den sponsoren den von sponsoren eingeladenen und hofierten reportern........

 

 

etwas das interessanterweise auch Dumouling angesprochen hat.

 

hab das heute auch gelesen. ich wär ja gern eine Maus und würd gern wissen was im Kämmerlein von einem TD passiert. irgendwie möcht ich ja gern glauben dass da alles koscher ist aber ich kanns mir nicht vorstellen.... die einen müssen nachhelfen um ihre Dienste als Helfer zu erfüllen und der #champ hat ein reines Gewissen... zu schön um wahr zu sein.... :/

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So sicher wie sich manche Champs geben, müssen sie sich ihrer Sache sehr sicher sein. Ich denke, dass gut organisiertes Blutbeuteldoping immer noch sehr "sicher" ist, solange nicht irgendein Labor Hops geht oder es den Motoman direkt vor den Cops hinbrezelt. Das könnte natürlich deutlich selbstsicherer in den Aussagen machen, als wenn ich bangen muss, dass meine Mikrodosis EPO bis zum morgen nicht völlig ausgeschieden ist.

 

Wie ist das, Tests auf Weichmacher im Blut wie damals bei Alberto "Supersteak" Contador sind inzwischen wieder vom Tisch? Oder in Anbetracht des vielen Plastiks in unserer Nahrung nicht zuverlässig?

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PVC rückstände könnte wohl jeder von uns aufweisen, radfahrer kommen ab u zu auch mit plastikflaschen in berührung. die piktogramm clenbuterol die AC intus hatte, samt bestandenem lügendetektor test - das hat mich immer gewundert, dass das für eine sperre gereicht hat.

 

wobei, wenn man an die aktion von schaar u schwab (damals NADA) denkt, im hoffmann fall - samt pausen unterhaltung über lindsey vonn samt sexphantasie - dann auch wieder nicht :D

Bearbeitet von Reini Hörmann
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