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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Empfohlene Beiträge

Und weilma grad dabei sind:

 

 

Recht auf Ausweisung von Personen aus dem Wald

 

und auf Festnahme

 

 

 

§ 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt,

 

 

a)

Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt,

 

b)

in den Fällen des § 40 Abs. 1 und des § 174 Abs. 3 lit. a, letzter Satzteil, lit. b, c oder d die Nämlichkeit des Betretenen festzustellen und danach diesen bei der Behörde anzuzeigen,

 

c)

in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen,

 

d)

die im Besitze des Betretenen vorgefundenen Forstprodukte und Werkzeuge, die gewöhnlich zur Gewinnung oder Bringung der Forstprodukte verwendet werden, vorläufig zu beschlagnahmen und zu diesem Zwecke Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen.

 

Geil, oder?

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super recherche, danke!:klatsch:

 

is aber genau das, was mir auch als nicht-jurist, nicht gefällt:mad:

 

c)

in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen,

da is noch die Frage was in § 35 drin steht (sprich - fällt da explizit das Befahren der Forststrassen darunter??)

sonst seh ich da nur mehr die Möglichkeit über die Staatsgrenze zu fliehen:bike:, weil irgendwo muß ja der Dienstbereich aus sein:rolleyes:

 

(2) Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z. 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen

wer darf das tragen? jeder Freizeitjäger?

 

@murdoc: du hast geschrieben:

Berechtigte Organe sind unter bestimmten Umständen und unter anderem zB. auch Fost - und Fischereiaufsichtsorgane.
da kann ich aber auch nicht rauslesen, ob das jeder Jäger ist?
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Meinen Erfahrungen zufolge maßen sich immer mehr Ausweisträger die Rechte der Forstaufsichtsorgane an.

Das die Forstaufsichtsorgane die "Polizei" im Wald ist, wusste ich schon, aber dann springen einem eben auch Feldwächter der Gemeinde, Jagdaufsichtsorgane -glaub vom Land gerechtigt und Naturschutzorgane vors Radl und meinen, mich anzuhalten und meinen Ausweis sehen zu wollen.

Was tun?

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Meinen Erfahrungen zufolge maßen sich immer mehr Ausweisträger die Rechte der Forstaufsichtsorgane an.

Das die Forstaufsichtsorgane die "Polizei" im Wald ist, wusste ich schon, aber dann springen einem eben auch Feldwächter der Gemeinde, Jagdaufsichtsorgane -glaub vom Land gerechtigt und Naturschutzorgane vors Radl und meinen, mich anzuhalten und meinen Ausweis sehen zu wollen.

Was tun?

 

ein freundliches "heast, G´schissana, schleich di, sunst bist planiert!" sollte reichen :D

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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Hi,

 

bin zufällig auf eine neue Seite gestossen (soll jetzt keine Werbung sein!)

 

upmove.eu - MTB Portal mit GPS Touren, Kostenpflichtig mit Service-Leistungen für Mitglieder.

 

Interessant find ich diesen Ansatz:

 

************************************************************************************************************

Unsere VISION:

 

Durch unser Lobbying auf nationaler und europäischer Ebene erreichen wir die Freigabe von Forststraßen und Wanderwegen für den Mountainbikesport.

************************************************************************************************************

 

Klingt ja fast zu schön um war zu sein!

Wenn das was wirklich möglich wäre, würde ich mir sogar eine Mitgliedschaft überlegen!

Was meint Ihr dazu, einfache Web2.0 "Geldmaschine" , oder haben die eine Chance?

 

lg

Bearbeitet von benvolio
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Die Community ist noch sehr jung, aber wenn sich der Angebotsbereich füllt, kann sich eine Mitgliedschaft durchaus lohnen. Geführte Touren finde ich immer interessant.

 

Die Freigabe von Forststraßen und Wanderwegen ist in einem Fremdenverkehrsland wie Österreich längst überfällig. Je mehr Leute sich dafür einsetzen, umso besser.

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Halo habe nicht alle Seiten gelesen muss ich gestehen! Wurde eventuell schon Angesprochen.

Habe aber erst vor Kurzem gehört, das wenn man Fix ( fest) mit seinem Sport Grät verbunden so wie mit Skiern darf man seinen Sport in der Natur ausüben.

Auch auf Wald und Forstwegen.

Wer weis mehr darüber. Es wehre aber einleuchtend, den mit Skiern darfst ja auch durch den Wald, oder?

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Halo habe nicht alle Seiten gelesen muss ich gestehen! Wurde eventuell schon Angesprochen.

Habe aber erst vor Kurzem gehört, das wenn man Fix ( fest) mit seinem Sport Grät verbunden so wie mit Skiern darf man seinen Sport in der Natur ausüben.

Auch auf Wald und Forstwegen.

Wer weis mehr darüber. Es wehre aber einleuchtend, den mit Skiern darfst ja auch durch den Wald, oder?

 

hehe. die idee ist gut, hatte ich auch schon. ich habe ja schon vor langem einmal behauptet, das bike sei nichts anderes als ein besonders speziell geformter wanderschuh.

 

leider ist das juristisch betrachtet humbug.

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hehe. die idee ist gut, hatte ich auch schon. ich habe ja schon vor langem einmal behauptet, das bike sei nichts anderes als ein besonders speziell geformter wanderschuh.

 

leider ist das juristisch betrachtet humbug.

 

da hat der opi recht - grundsätzlich "darf" man einem gesetz keine interpretation "unterschieben" sondern muss den anlass und den bezweckten "erfolg" der jeweiligen bestimmung beachten.

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Jaja, da gehts um Sportgeräte, die "fest verbunden" mit dem Träger sind, also eine Erweiterung der Schuhe sind, wie Schi, Schneeschuhe, Steigeisen, Flossen, ... .

Dazu zählen jedoch weder Rodln noch Radln (trotz SPD).

Bin gespannt, wanns grobstollige Wanderschuhe verbieten ;)

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