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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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vor 16 Stunden schrieb 6.8_NoGravel:

Über den Wendbach rauf auf die Hohe Dirn komme ich entlang der offz. freien Strecke an einem meiner Lieblingsschilder vorbei.

2.thumb.jpg.29d9f7b75e574920afae09c9df612e11.jpg

 

beim Vorbeifahren denke ich mir stets Privatstraße der Österr. Bundesforst - "ist das nun ein Symbol für versteckte Monarchie oder für eine gemäßigte Demokratie"?

ihr sehts das völlig falsch! :D

Da dürfen nur Österreicher fahren!

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vor 18 Stunden schrieb punkti:

Eigentlich darf da niemand fahren! Es müsste ein Ausnahmeschild dabei sein wo die Ausnahmen des Fahrverbotes ( Anrainer, Berechtigte, Paketdienst,...) aufgeführt sind ...

In der Tat ein interessantes Relikt, das dort der Optik nach schon seit Jahrzehnten steht. Es steht auch direkt auf der offz. freigegebenen "Mountainbike"-Strecke.

Das erste Mal bewusst darauf aufmerksam geworden bin ich darauf als mich vor Jahren ein deutsches E-Biker-Pärchen gefragt hat ob denn das jetzt gilt und ich ihnen geantwortet habe "Nein, das ist nur der sehr spezielle österreichische Weg Touristen zu verwirren".

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Dass es ein Fahrverbot im Wald in AT gibt, wissen wir ja, das Verkehrszeichen ist demnach sowieso um sonst montiert. Aber hätte das Verkehrszeichen überhaupt eine Gültigkeit? Laut STVO ist ein Fahrverbotsschild klar definiert, das darf doch nicht einfach so individuell bemalt werden. Wäre für den Text nicht eine Zusatztafel notwendig?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012793

 

Das Rot entspricht sicherlich auch nicht mehr dem aktuellen Stand des Gesetzes 🤪

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vor 20 Stunden schrieb krümelmonster:

Dass es ein Fahrverbot im Wald in AT gibt, wissen wir ja, das Verkehrszeichen ist demnach sowieso um sonst montiert. Aber hätte das Verkehrszeichen überhaupt eine Gültigkeit? Laut STVO ist ein Fahrverbotsschild klar definiert, das darf doch nicht einfach so individuell bemalt werden. Wäre für den Text nicht eine Zusatztafel notwendig?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012793

 

Das Rot entspricht sicherlich auch nicht mehr dem aktuellen Stand des Gesetzes 🤪

dort wo du manchmal durch das Gemüse radelst steht ja auch ein Autobahnschild ;)

 

Edit: ups, das ist ja der Junakreiter, der so ein Schild im Wald hat. Sorry

Bearbeitet von NoNick
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vor 58 Minuten schrieb krümelmonster:

Dass es ein Fahrverbot im Wald in AT gibt, wissen wir ja, das Verkehrszeichen ist demnach sowieso um sonst montiert.

Das stimmt so nicht -- wenn eine Straße in den Wald führt, Schotter, Asphalt, egal, und keine Fahrverbotstafel steht, darf ich mit allen Fahrzeugen dort fahren. 

Von daher brauchts die Fahrverbotstafel schon. 

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vor 11 Minuten schrieb FloImSchnee:

Das stimmt so nicht -- wenn eine Straße in den Wald führt, Schotter, Asphalt, egal, und keine Fahrverbotstafel steht, darf ich mit allen Fahrzeugen dort fahren. 

Von daher brauchts die Fahrverbotstafel schon. 

Ich zitier mal aus dem Praxishandbuch "Rechtssicherheit Beschilderung im Wald" unserer Freunde in Grün.

 

Zitat

 

Forststraßen gehören rechtlich zum Wald. Sie bedürfen keiner Kennzeichnung, um als solche zu gelten. Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers bzw Wegehalters nicht befahren werden.

Zur Vermeidung von Haftungsfällen wird jedoch dringend geraten, Forststraßen an Verbindungsstellen zum öffentlichen Wegenetz entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung auszuschildern, damit die unerlaubte Benützung auch eindeutig optisch erkennbar ist. Dies wird von der Rechtsprechung gefordert.

 

 

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Ok, und der zweite Absatz wird in der Praxis meist berücksichtigt. 

 

Wobei mich auch der erste Absatz wundert. D.h. der Gesetzgeber erwartet, dass Schotterstraßen (?) als Forststraßen erkannt werden, wegen des Schotters?

 

Bei mir am Siedlungsrand führt eine normale Gemeindestraße direkt durch den Wald...

(Asphalt aber)

Bearbeitet von FloImSchnee
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vor einer Stunde schrieb FloImSchnee:

Wobei mich auch der erste Absatz wundert. D.h. der Gesetzgeber erwartet, dass Schotterstraßen (?) als Forststraßen erkannt werden, wegen des Schotters?

Das Schotterrecht wird zumindest in der Gegend in der ich mich bewege sehr individuell ausgelegt.

Der Mountainbiker wurde als Feindbild hochstilisiert. Es gibt Abschnitte (v.a. Hofdurchfahrten) da endet jede Begegnung Mountainbiker + Besitzer im Streit, mit jedem anderen Gefährt (auch Fahrrad) lassen sie dich in Ruhe passieren. 

 

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vor 8 Stunden schrieb FloImSchnee:

D.h. der Gesetzgeber erwartet, dass Schotterstraßen (?) als Forststraßen erkannt werden, wegen des Schotters?

- Die Oberflächenbeschaffenheit einer Straße alleine lässt keinen Rückschluss auf deren Status zu. Es gibt sowohl asphaltierte Forststraßen, als auch grob geschotterte "öffentliche" Straßen. 

- U.a. deshalb "fordert" die Rechtsprechung ja auch die Kennzeichnung. Aber rein gesetzlich ist eben einmal so wie oben geschrieben, dass es die Kennzeichnung gar nicht braucht.
- Dass man den Wald nach Einbruch der "Dämmerung" nicht mehr betreten darf, fordert imho niemand, nicht mal die Rückwärtsgewandtesten.
- Ob und vor allem wie und mit wieviel Lumen man es tun sollte, ist wieder eine andere Diskussion. :D

Bearbeitet von waldbauernbub
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Pörtschach geht da seinen eigenen Weg: da wird kurzerhand eine Straße, an welcher sich Häuser und deren Zufahrten befinden zur Fortstraße erklärt, weil die Gemeinde die Straße, welche nur teilweise asphaltiert ist und sich in einem schlechten Zustand befindet, nicht sanieren will. Fotos können geliefert werden :D

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  • 2 Wochen später...

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