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Radwegbenutzung-empfehlung oder pflicht?


Schwacholdi
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Zurück zum eigentlichen Thema: Radwegbenützungspflicht

Ich hab da auf meinem täglichen Arbeitsweg einen ordentlich bezeichneten Radweg, mit der Zusatztafel:

"Wintersperre

keine Schneeräumung

keine Salzstreuung

Benützung auf eigene Gefahr"

 

Fragen an die Experten:

 

Wann gilt jetzt die Benützungspflicht und wann nicht (die Tafel ist übrigens fix montiert, auch im Sommer)?

Nur im Winter ? (astronomisch oder meteorologisch?)

Nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen?

Immer?

Nie?

Wie ist die Haftungsfrage? ich fahr dort wenn's noch finster ist, was ist mit abgebrochenen Ästen (durch Winterstürme) oder dergleichen?

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Zurück zum eigentlichen Thema: Radwegbenützungspflicht

Ich hab da auf meinem täglichen Arbeitsweg einen ordentlich bezeichneten Radweg, mit der Zusatztafel:

"Wintersperre

keine Schneeräumung

keine Salzstreuung

Benützung auf eigene Gefahr"

 

Fragen an die Experten:

 

Wann gilt jetzt die Benützungspflicht und wann nicht (die Tafel ist übrigens fix montiert, auch im Sommer)?

Nur im Winter ? (astronomisch oder meteorologisch?)

Nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen?

Immer?

Nie?

Wie ist die Haftungsfrage? ich fahr dort wenn's noch finster ist, was ist mit abgebrochenen Ästen (durch Winterstürme) oder dergleichen?

 

Ich bin zwar nur Laie, als erstes wäre aber zu klären, ob ein Radweg mit dieser Zusatztafel überhaupt verordnet werden darf. Wenn nein, entfällt die Benützungspflicht generell. Wann die Wintersperre tatsächlich gilt und worauf sich die "Benützung auf eigene Gefahr" in diesem Fall beziehen soll, ist eine gute Frage.

 

Was den Ast betrifft, der könnte auch nach einem Sommersturm auf der Bundesstraße liegen. Sollte bei angepasster Geschwindigkeit nicht das Problem darstellen.

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solche radwege gibts bei uns auch einige.

ich vermute einmal, daß es nur darum geht, daß man die jeweilige behörde nicht haftbar machen kann, falls es dich am eis hinprackt....ohne diese tafel solltest du theoretisch einen geräumten weg erwarten müssen...aber wie gesagt: vermutlich.

 

andererseits, gegen irgend eine behörde brauchst eh nicht vorgehen, wennst nicht gerade einen staranwalt hast...

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..mit dem mtb muß ich am radweg fahren und darf mir die glasscherben einfahren

Wiener Neustadt, 30% Radwege, Schwalbe Furious Fred, 4 Bar, 3 Monate, 6x Patschen gepickt wg. Glassplitter hinten. Ja.. dem Reifen sagt man Pannen nach. Trotzdem.

Hab nun hinten gewechselt.. schade eigentlich.. genial schneller Reifen für die Stadt. Der Schlauch wird a Unikat :D:D

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Wiener Neustadt, 30% Radwege, Schwalbe Furious Fred, 4 Bar, 3 Monate, 6x Patschen gepickt wg. Glassplitter hinten. Ja.. dem Reifen sagt man Pannen nach. Trotzdem.

Hab nun hinten gewechselt.. schade eigentlich.. genial schneller Reifen für die Stadt. Der Schlauch wird a Unikat :D:D

 

na erklär das einmal dem amtshandelnden organ von der verkehrssicherheit...wahrscheinlich haben sie deswegen die radelnden polizisten wieder eingestellt...durch den park müssen sie die bikes tragen, wenn sie wen verfolgen müssen.

scherben, erbrochenes, fäkalien, hundsrümmer,,,radfahren auf wr.neustadts radwegen ein erlebnis...:f:

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http://www.beginnertriathlete.com/discussion/forums/thread-view.asp?tid=224331&start=6

:)

Der Polizist kann ja wenig dafür.. der versteht dich vielleich sogar.

Aber jemanden wegen Splittern auf der Straße fahren zu lassen ist ungefähr so, als erlaube ich Parken im Halteverbot nur weil kein Parkplatz verfügbar war.

 

Ich finde ja, die zuständigen Politiker müßten jeweils ein Monat in den "schuhen" diverser Interessengruppen unterwegs sein. Sprich auch mal 1 Monat Radfahren. Übrigens kannst du dich an die Neustädter Dynamo wenden - die scheinen sehr nett une engagiert zu sein (was auch immer sie dazu dann beitragen können.. aber zumindest finden die - als Gruppe - mehr Gehör als unsereins).

 

Alternativ wäre noch eine Finanzierung der Schläuche über die Stadt zu erwägen.. wegen Schadenersatz und so :D

In Deutschland kann man auch wg. Fahrwerksschäden aufgund von Schlaglöchern Geld bekommen ;)

 

Leider.. lösen all diese Dinge aber nicht die Ursache (die Gsoffenen die ihre Flaschen nicht als Ganzes entsorgen sondern in zersplitternder Weise der Nachwelt überlassen). Halbharte, biologisch abbaubare Getränkebehälter wären mal eine Idee. Damit läßt sich auch keiner mehr erstechen.

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http://www.beginnertriathlete.com/discussion/forums/thread-view.asp?tid=224331&start=6

:)

Der Polizist kann ja wenig dafür.. der versteht dich vielleich sogar.

Aber jemanden wegen Splittern auf der Straße fahren zu lassen ist ungefähr so, als erlaube ich Parken im Halteverbot nur weil kein Parkplatz verfügbar war.

 

Ich finde ja, die zuständigen Politiker müßten jeweils ein Monat in den "schuhen" diverser Interessengruppen unterwegs sein. Sprich auch mal 1 Monat Radfahren. Übrigens kannst du dich an die Neustädter Dynamo wenden - die scheinen sehr nett une engagiert zu sein (was auch immer sie dazu dann beitragen können.. aber zumindest finden die - als Gruppe - mehr Gehör als unsereins).

 

Alternativ wäre noch eine Finanzierung der Schläuche über die Stadt zu erwägen.. wegen Schadenersatz und so :D

In Deutschland kann man auch wg. Fahrwerksschäden aufgund von Schlaglöchern Geld bekommen ;)

 

Leider.. lösen all diese Dinge aber nicht die Ursache (die Gsoffenen die ihre Flaschen nicht als Ganzes entsorgen sondern in zersplitternder Weise der Nachwelt überlassen). Halbharte, biologisch abbaubare Getränkebehälter wären mal eine Idee. Damit läßt sich auch keiner mehr erstechen.

 

ist im grunde richtig, was du sagst- aber wer wr.neustadts stadtregierung kennt, weiß, was das alles bringen soll- interessensgruppen hin oder her.

 

na und den verständnisvollen polizisten kannst in wr.neustadt wie die nadel im heuhaufen suchen, viel spaß.

über wiener polizisten wird immer so gerne hergezogen,aber aus erfahrung kann ich dir sagen daß sie mir trotzdem punkto verständnis und menschlichkeit beim a.... symphatischer sind als unsere, was natürlich nicht auf alle zutrifft.

 

wer wr.neustadt in und auswendig kennt, weiß vor allem eines: die gsoffenen haben bei uns eine lobby- die radfahrer nicht...

 

und zu guter letzt: möge nix schlimmeres passieren als daß ein radfahrer statt dem radweg die straße benutzt- da haben wir weiß gott andere sorgen...

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  • 2 Monate später...
Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

 

Vielleicht könnte ein juristisch geschulter User diesen Satz auf eine für mich verständliche Aussage runterbrechen.

 

Ich lverstehe nur, dass wenn ich der Meinung bin, vermutlich in Konsens mit den betroffenen Autofahrern, die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs mit meinen (nicht Rennradverordnungskonformen z.B. MTB) Rad nicht zu behindern, dann kann/darf ich auch auf der Fahrbahn fahren.

Beim Rennrad ist das ja wuarscht ob ich den Verkehr unflüssig mache oder nicht, denn das fällt ja in die Rennradverordnung.......

 

Und wenn ich das richtig verstehen sollte, wer erklärt das den Autofahrern (bin ich auch einer und verstehe es nicht).

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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die jetzt aktuelle änderung bezieht sich nur darauf, dass gemeinden die möglichkeit haben radwege ohne benützungspflicht zu errichten. es wurde also im prinzip nur ein neues verkehrszeichen erfunden.

http://www.argus.or.at/aktuell/journal/stvo-novelle-bringt-einige-verbesserungen

wenn ich das richtig sehe, hängt dann die benützungspflicht davon ab ob das schild eckig, oder rund ist => es kann weiterhin keine mehrzweckstreifen ohne benützungspflicht geben, weil die gar kein schild haben:f:

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die jetzt aktuelle änderung bezieht sich nur darauf, dass gemeinden die möglichkeit haben radwege ohne benützungspflicht zu errichten. es wurde also im prinzip nur ein neues verkehrszeichen erfunden.

http://www.argus.or.at/aktuell/journal/stvo-novelle-bringt-einige-verbesserungen

wenn ich das richtig sehe, hängt dann die benützungspflicht davon ab ob das schild eckig, oder rund ist => es kann weiterhin keine mehrzweckstreifen ohne benützungspflicht geben, weil die gar kein schild haben:f:

 

Das mit dem Schilderschmarrn habe ich eher den Begegnungs- oder Fahrradstraßen zugeordnet.

 

Ich finde aber auch keinen Gesetzestext der die Radbenützungspflichtausnahme mit einem Schild kombiniert.

 

immer nur den gleichen Schmarrn

 

FAHRRADSTRASSEN: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren bevorrangt sind. Mit dem Kfz ist hier nur das Zu- und Abfahren, nicht aber das Durchfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden.

 

BEGEGNUNGSZONEN: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.

 

RADWEGBENÜTZUNGSPFLICHT: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht ermöglicht. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben bzw. die Radwegbeschaffenheit es angezeigt erscheinen lässt, sollen sich RadfahrerInnen die Fahrbahn benutzen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

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ich hab da was läuten hören..anscheinend soll ab heuer die benutzung der strasse mit dem rad erlaubt sein, auch WENN es einen radweg gibt...das würde den thread an sich obsolet machen.

 

also genau das was mit 1. April, no na, kommen soll

RADWEGBENÜTZUNGSPFLICHT: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht ermöglicht. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben bzw. die Radwegbeschaffenheit es angezeigt erscheinen lässt, sollen sich RadfahrerInnen die Fahrbahn benutzen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
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Das mit dem Schilderschmarrn habe ich eher den Begegnungs- oder Fahrradstraßen zugeordnet.

 

Ich finde aber auch keinen Gesetzestext der die Radbenützungspflichtausnahme mit einem Schild kombiniert.

 

immer nur den gleichen Schmarrn

 

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02119/fname_280940.pdf

seite 4

bissl schwach die ganze geschichte...

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