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Radler-Paket im Nationalrat

Handyverbot, Fahrradstraßen, Begegnungszonen, flexiblere Radwegbenützungspflicht - mit 31.3. treten die neuen Regelungen in Kraft.
Anfang Dezember haben die Ideen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Ministerrat passiert, heute sind sie Programmpunkt der Nationalratssitzung. Das sogenannte „Fahrrad-Paket“ bringt Neuerungen für Radler, die am 31. März 2013 in Kraft treten.

Die wesentlichen Inhalte:

  • Fahrradstraßen: Straßenerhalter – sprich Städte und Gemeinden – haben künftig die gesetzliche Möglichkeit, die Benützung von bestimmten Straßen oder auch nur Straßenabschnitten ausschließlich Fußgängern und Radfahrern zu erlauben. Autos sind nur in Ausnahmefällen – etwa für Zu- und Abfahrten – benützungsberechtigt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Straßenerhaltern. 
  • Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h. Auch für die Einrichtung von Begegnungszonen sind die Städte und Gemeinden zuständig.
  • Radwegebenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, dürfen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen – auch, wenn es daneben einen Radweg gibt. Im Unterschied zur bisherigen Beschilderung (rund und blau) werden die betreffenden Radwege mit quadratischen, blauen Tafeln markiert sein.
  • Handyverbot: Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist Telefonieren am Fahrrad verboten, Freisprecheinrichtungen bleiben erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage: 50 Euro

Keine Änderungen bringt die Novelle – mangels statistischer Relevanz entsprechender Unfälle - bezüglich der Promille-Grenze (0,8). Und auch die angedachten Nummerntafeln für Radfahrer sind wieder vom Tisch. Diese wären laut Expertenmeinung mit einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem Nutzen verbunden gewesen. Allein mit der Registrierung der 7 Millionen Fahrräder wären rund 1.000 Beamte ein Jahr lang beschäftigt gewesen. Das hätte Kosten von rund 2,1 Millionen Euro verursacht.

NoMan
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Bei allem was ich tagtäglich im Stadtverkehr so sehe ist anzunehmen, dass telefonierende Radler gefährlicher und quantitativ mehr unterwegs sind als alkoholisierte (wobei das einzuschätzen manchmal gar nicht so leicht ist).

Wundere mich sowieso, warum telefonieren bisher erlaubt war.

 

Weil das Telefonierverbot für Kraftfahrzeuglenker im Kraftfahrgesetz steht.

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das schon, aber ist freihändig fahrradfahren erlaubt? glaub nicht. eine hand brauchst für handzeichen, eine muss am lenker bleiben. bleibt nix mehr fürs handy.

 

Nein, freihändig fahren ist nicht erlaubt. Dass das Telefonieren am Rad jetzt explizit verboten wird, deutet aber darauf hin, dass die Argumentation mit dem freihändig fahren juristisch nicht wasserdicht ist. Und explizit verboten war es halt nicht, weil im Kraftfahrgesetz geregelt (möglicherweis mit einer sowieso anstehenden Novelle des KfG in einem Aufwasch erledigt? :devil:). Das Verbot selbst trifft mich eh nicht, weil am Radl hab ich lieber meine heilige Ruh! :)

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oder einfach mit der rechten hand nach links zeigen?

ich bleib zum telefonieren auch stehen, aber ich finds absurd einzelne nebentätigkeiten zu verbieten. man darf also nicht mehr telefonieren, aber weiterhin während der fahrt zeitung lesen?

meiner meinung nach ist die sache mit StVO § 58 (1) bereits sinnvoll erledigt:

"Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag"

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ein wertvoller Aspekt - man muss nicht immer telfonieren

 

als ich jung war - ok lange her - gabs keine Telfone ohne Schnur

und das Problem war noch keines ..

 

die Pseudowichtigen ( ausser Bereitschaft und Kranke zuhause ) die bei jedem N8ritt telefonieren müssen - sind manchmal schwer zu verkiefeln .....

 

man kann angeblich die Omi auch zurückrufen ...

 

 

aja und mitnehmen für den Notfall ( lautlos ) ist ein wertvoller Sicherheitsaspekt geworden ...

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ein wertvoller Aspekt - man muss nicht immer telfonieren

 

Genau so ist es. Es gibt nichts nervigeres als bei einer längeren Ausfahrt 40 x angerufen werden und dann bleibst stehen und hebst doch ab und es geht um genau nix.

Ausserdem gibts Freisprecheinrichtungen usw. ... aber trotzdem es kann mir keiner erzählen, weder Autofahrer oder Radfahrer, dass er nicht abgelenkt ist beim Telefonieren während dem Fahren.

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