Radler-Paket im Nationalrat
Handyverbot, Fahrradstraßen, Begegnungszonen, flexiblere Radwegbenützungspflicht - mit 31.3. treten die neuen Regelungen in Kraft.
Anfang Dezember haben die Ideen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Ministerrat passiert, heute sind sie Programmpunkt der Nationalratssitzung. Das sogenannte „Fahrrad-Paket“ bringt Neuerungen für Radler, die am 31. März 2013 in Kraft treten.
Die wesentlichen Inhalte:
Keine Änderungen bringt die Novelle – mangels statistischer Relevanz entsprechender Unfälle - bezüglich der Promille-Grenze (0,8). Und auch die angedachten Nummerntafeln für Radfahrer sind wieder vom Tisch. Diese wären laut Expertenmeinung mit einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem Nutzen verbunden gewesen. Allein mit der Registrierung der 7 Millionen Fahrräder wären rund 1.000 Beamte ein Jahr lang beschäftigt gewesen. Das hätte Kosten von rund 2,1 Millionen Euro verursacht.
Die wesentlichen Inhalte:
- Fahrradstraßen: Straßenerhalter – sprich Städte und Gemeinden – haben künftig die gesetzliche Möglichkeit, die Benützung von bestimmten Straßen oder auch nur Straßenabschnitten ausschließlich Fußgängern und Radfahrern zu erlauben. Autos sind nur in Ausnahmefällen – etwa für Zu- und Abfahrten – benützungsberechtigt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Straßenerhaltern.
- Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h. Auch für die Einrichtung von Begegnungszonen sind die Städte und Gemeinden zuständig.
- Radwegebenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, dürfen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen – auch, wenn es daneben einen Radweg gibt. Im Unterschied zur bisherigen Beschilderung (rund und blau) werden die betreffenden Radwege mit quadratischen, blauen Tafeln markiert sein.
- Handyverbot: Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist Telefonieren am Fahrrad verboten, Freisprecheinrichtungen bleiben erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage: 50 Euro
Keine Änderungen bringt die Novelle – mangels statistischer Relevanz entsprechender Unfälle - bezüglich der Promille-Grenze (0,8). Und auch die angedachten Nummerntafeln für Radfahrer sind wieder vom Tisch. Diese wären laut Expertenmeinung mit einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem Nutzen verbunden gewesen. Allein mit der Registrierung der 7 Millionen Fahrräder wären rund 1.000 Beamte ein Jahr lang beschäftigt gewesen. Das hätte Kosten von rund 2,1 Millionen Euro verursacht.
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