alekom Geschrieben 14. Mai 2013 Teilen Geschrieben 14. Mai 2013 hallo Leute, kann mir wer einen Link zukommen lassen, wo ein Text steht, das man mit dem Rennrad NICHT den radweg benutzen MUSS. aber es sollte aktuell sein und nicht vom jahr 2006 oder so. auf gv.at konnte ich leider nix lesen diesbezüglich. oder bin ich nur einfach blind? Gruß Alekom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 14. Mai 2013 Teilen Geschrieben 14. Mai 2013 68 (1) mit dem RR DARFST du den Radweg benutzen - dürfen heißt nicht MÜSSEN - so ist Österreich. 1) Radfahrverordnung - was ist ein RR http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/download/fahrradverordnung.pdf 2) 68 http://www.jusline.at/68_Verhalten_der_Radfahrer_StVO.html ein Standard-Artikel zum 68iger Ausnahme: Rennrad Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern muss laut StVO § 68 (1) die Radfahranlage nicht benutzt werden. "Diese 'Durchlöcherung‘ der Radwegebenutzungspflicht in Österreich kam vor Jahren durch die Intervention der Autofahrerklubs für ihre rennsportlich orientierten Mitglieder zu Stande, gilt aber leider nicht für Mountainbikes" http://derstandard.at/1311802169698/Radweg-oder-Strasse-Wann-man-Radwege-nicht-benutzen-muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alekom Geschrieben 14. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 14. Mai 2013 danke erstmal für die info...aber der text ist so geschrieben, das uneinsichtige leute das gar nicht begreifen wollen. und was gilt als trainingsfahrt? ist da eine rennlizenz vonnöten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 14. Mai 2013 Teilen Geschrieben 14. Mai 2013 danke erstmal für die info...aber der text ist so geschrieben, das uneinsichtige leute das gar nicht begreifen wollen. und was gilt als trainingsfahrt? ist da eine rennlizenz vonnöten? Trainingsfahrt ist es wenn du auf einem Rennrad (wie in Rennradverordnung beschrieben) zu Trainingszwecken unterwegs bist. Der Gesetzestext ist eben so schwammig formuliert, dass er in jede mögliche Richtung ausgelegt werden kann, dass uneinsichtige, unwissende und halbwissende sich immer irgendwie im Recht fühlen, irgendwie auch sind und somit die Sachverständigen, Rechtsanwälte und Richter im Streitfall immer was zu tun haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alekom Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 danke für die Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alekom Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 (bearbeitet) gerade gefunden: Trainingsfahrt: • Eine Fahrt im Rahmen eines systematisch geplan- ten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerich- teten Handlungsverlaufs zur Steigerung und Optimie- rung sportlicher Leistungen. 6 ) • Eine Fahrt mit Rennfahrrädern, entsprechender rennmäßiger Kleidung und hoher Geschwindigkeit, wo- bei unerheblich ist, ob Mitglieder einer Radsportverei- nigung (Amateure oder Profi) oder ob Privatpersonen in ihrer Freizeit trainieren. 7 ) • Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insb jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Ge- schwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer rad- sportlichen Veranstaltung vergleichbar sind. 8 ) Quelle: http://www.rc-rih-tulln.at/PDF/Diverses/RennfahrerDefinition.pdf dort etwas nach unten scrollen zur Seite 2 Bearbeitet 15. Mai 2013 von alekom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Uh, da könnte man jetzt eine schöne "ich bin zu professionell für Radwege"-Diskussion draus machen. LG GT - der sich, wenn er dann um 17:00 Uhr aus der Arbeit heimfährt, auf der Bundesstraße wieder auf den Kopf greifen wird, wenn die Stützstrumpf-Radler-Elite wieder meint den 2,5m breiten, perfekt asphaltierten und parallel zur Straße verlaufenden (durch einen Graben getrennten) Radweg nicht benutzen zu können, dafür aber das Verkehrsrisiko in Kauf nimmt.... irre Welt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alekom Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 naja...ich würd sagen ab einen tempo von mehr als 30km/h auf die strasse. wobei ich auch dann auf radwegen unterwegs bin, wenn ich gemütlich fahre. am ring sowieso...da brauchst net rasen, weils viel zu gefährlich ist. wer da eine zeit stoppt aufn tacho dem is jo eh nimmer zu helfen. früher hab ichs immer so gemacht, wenn ich ab wien draussen war, hab ich oft den tacho auf 0 gestellt. bis dorthin und wenn ich wieder in wien drin war, hab ich das immer als einrollen bzw. ausrollen genommen. ham ja die leute von der löwenbrücke ja auch gemacht. seinerzeit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.