6.8_NoGravel Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 nur damit es auch jeder wirklich weis http://derstandard.at/1392686540389/Strafe-fuer-Trial-Stop-Stop-heisst-drop Zitieren
krümelmonster Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Oder drüber knallen und den Beamten davon fahren allerdings ist das wieder schlecht für unseren Ruf Zitieren
shroeder Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Oder drüber knallen und den Beamten davon fahren allerdings ist das wieder schlecht für unseren Ruf hätt ma ned so an schlechten ruf, wärs a abmahnung gworden... Zitieren
bike charly Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 wie schaut die Sache bei der Ampel? bei rot bleib ich immer in den pedalen stehen Zitieren
Flo Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 (bearbeitet) Bei einer Stopptafel wissen Andere Verkehrsteilnehmer ja nicht das du (wenn du deinen Fuß nicht abstellst) tatsächlich stehst (also "STVO-theoretisch" eben:rolleyes:). Bei einer Ampel hast du und jeder andere aber ein definitives Signal, also rot bzw. grün. Von dem her sollte es bei in Betrieb befindlichen Ampeln egal sein. erst recht, wenn sich neben dem Schild vier Polizisten und eine Radarpistole langweilen. Weil sie auf Frühverkehr warten, der - ferienbedingt - nicht kommt Irgendwie passt das für Wien..... Bearbeitet 4. März 2014 von Flo Zitieren
riotact Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Bei einer Stopptafel wissen Andere Verkehrsteilnehmer ja nicht das du (wenn du deinen Fuß nicht abstellst) tatsächlich stehst (also "STVO-theoretisch" eben:rolleyes:). Sollte da nicht der Vertrauensgrundsatz gelten? Zitieren
derDim Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Bei einer Stopptafel wissen Andere Verkehrsteilnehmer ja nicht das du (wenn du deinen Fuß nicht abstellst) tatsächlich stehst (also "STVO-theoretisch" eben:rolleyes:). hab noch keinen autofahrer gesehen der die tür aufmacht und ein bein rausstellt wie kann ich wissen ob der nicht auch gleich wieder gas gibt Zitieren
shroeder Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Sollte da nicht der Vertrauensgrundsatz gelten? immer sieht ma ned von jeder stelle aus, ob der andere a stopp- vorrang_gebn- oder gar ka tafel hat. durchs sichtbare stehn bleibn verzichtet er jedenfalls offensichtlich auf jeden möglichen vorrang. hab noch keinen autofahrer gesehen der die tür aufmacht und ein bein rausstellt wie kann ich wissen ob der nicht auch gleich wieder gas gibt haha, 6 postings bis zum ersten: "bitte aber die autofahrer tun auch..." Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 5. März 2014 Autor Geschrieben 5. März 2014 haha, 6 postings bis zum ersten: "bitte aber die autofahrer tun auch..." Also ich wäre ja für aussteigen, eine runde ums Auto laufen, einsteigen und wenn´s frei ist weiterfahren, ansonsten eine zweite, dritte..... runde...... also zumindest mal in Wien. Zitieren
üawhr Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 STVO §52 sagt uns dazu: 24. „HALT“ Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften. Über eine bestimmte Anzahl von Füssen, die dabei den Boden berühren müssen, kann ich da leider nichts finden. Hat jemand vielleicht eine bessere Quelle? Zitieren
zweiheimischer Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 S Über eine bestimmte Anzahl von Füssen, die dabei den Boden berühren müssen, kann ich da leider nichts finden. Hat jemand vielleicht eine bessere Quelle? sicher: die einnahme- und schikaneorientierte interpretation eines uniformierten nichtjuristen. Zitieren
derDim Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 haha, 6 postings bis zum ersten: "bitte aber die autofahrer tun auch..." im posting nummer 6 ist aber der von dir zitierte inhalt nicht enthalten eher das genaue gegenteil Zitieren
bastl Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 STVO §52 sagt uns dazu: 24. „HALT“ Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften. Über eine bestimmte Anzahl von Füssen, die dabei den Boden berühren müssen, kann ich da leider nichts finden. Hat jemand vielleicht eine bessere Quelle? http://lobby.ig-fahrrad.org/was-heisst-stop-bei-stop-eigentlich/ ..ein bissl runterscrollen. Zitieren
shroeder Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 im posting nummer 6 ist aber der von dir zitierte inhalt nicht enthalten eher das genaue gegenteil gut beobachtet. hast auch erraten, warum? Zitieren
derDim Geschrieben 5. März 2014 Geschrieben 5. März 2014 gut beobachtet. hast auch erraten, warum? hab keine lust zu raten Zitieren
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