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Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol


muerte
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wenn menschen selbst betroffen sind, denken sie plötzlich ganz anders. da kannst du mir 100mal erzählen, du würdest dem kuhbesitzer im (!)motorikpark keinen vorwurf machen, wenn deinem kind dort deshalb was passiert- u keinesfalls wünsche ich dir oder jemand anders, dass das je passiert...ein bissl empathie für beide seiten wäre aber nicht falsch.

 

Ich glaub in meinem Beitrag ist durchaus einiges Empathie drin. ich find's für alle Seiten sehr tragisch.

 

Und zum Schöckl: ich schreibe selbst, dass es sehr blöd ist, dass die Kühe dort sind (bzw der Park dort ist wo die Kühe sind). Das ist definitiv sehr ungeschickt (nachtrag: ja, ich finde auch dass die Kühe aus dem Motorikpark weg gehören). Ich denke aber auch, dass viele Leute zu blauäugig dort herum rennen und sich falsch verhalten. MIR ist das bewusst und ich schau dass nix passiert. Wenn UNS was passiert, dann kann ICH die Schuld nicht nur wo anders suchen - das geht alleine nach meinem letzten Beitrag nicht. Es soll da oben bitte niemals jemandem etwas passieren!

Ich bin selbst immer wieder als Begleitperson mit der Kinderkrippe oder dem Kindergarten oben und hab dort dann auch eine große Verantwortung für andere Kinder. Es ist für die Kinder sehr lästig, wenn die Kühe drin sind, weil ich dann nicht mit ihnen rein gehe (oder nur in manche Bereiche). Wenn jemand die Tiere einfach ignoriert, dann hat man automatisch auch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Genauso wenig wie ich den Kindern nicht 100% vertrauen kann, kann ich das der Kuh nicht. Wenn wirklich was passiert hab ich doch nix davon mich drüber zu beschweren dass dort Kühe sind. Ja, es ist doof dass sie dort sind, aber wenn das so ist, dann muss ich mich halt auch anpassen.

Bearbeitet von GrazerTourer
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ich würde das, was zweiheimischer geschrieben hat, uneingeschränkt unterschreiben. es gibt auch details u schattierungen. als bauer wäre ich vielleicht nervös, wenn ein problemstier in der nähe von wanderwegen oder kindereinrichtungen wäre.

 

die kastrierte milka resl würde mir hingegen vielleicht keine sorgen machen.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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ich würde das, was zweiheimidcher geschrieben hat, uneingeschränkt unterschreiben. es gibt auch details u schattierungen. als bauer wäre ich vielleicht nervös, wenn ein problemstier in der nähe von wanderwegen oder kindereinrichtungen wäre.

 

die kastrierte milka resl würde mir hingegen vielleicht keine sorgen machen.

 

Eben! Das ist ja mein Problem mit der ganzen Kuh-Sache am Berg. In den Hohen Tauern macht mich das jedes mal völlig wahnsinnig, wenn da alles voll ist mit Kuhbabys und ich vorbei muss (kommt echt oft vor). Ich würde aber niemals der Meinung sein, dass die Kühe dort nix verloren haben. Genauso wenig möchte ich der Bauer sein, der weiß dass dort dauernd Leute durch spazieren. Muss sehr stressig sein...

Es ist und bleibt ein schwieriges Thema und es ist spannend wie das weiter geht. G'schissener Unfall, jedenfalls.

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Zum Thema Motorikpark Schöckl: wenn das erste Bild aus der Googlesuche so ausschaut, dann wird's mir auch ganz anders:

[ATTACH=CONFIG]200749[/ATTACH]

 

jepp... und wenn das Mäderl jetzt auf die Kuh drauf fallt und die Kuh das Mäderl verletzt - ist das dann wirklich nur die Schuld der Kuh? Ich lass das einmal so stehen... hier geht's aber eigtl. um was Anderes.

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jepp... und wenn das Mäderl jetzt auf die Kuh drauf fallt und die Kuh das Mäderl verletzt - ist das dann wirklich nur die Schuld der Kuh? Ich lass das einmal so stehen... hier geht's aber eigtl. um was Anderes.

Ich bin neben einem Bauernhof aufgewachsen (und hab mir inzwischen meine Wohnung da gekauft, wo der vorher war), da war so ziemlich das erste, was ich mit den Bauersmädeln gelernt hab, dass man den Kühen und besonders den Sauen nicht trauen sollte. Zu den Bummeln bin ich nie rein, die waren echt narrisch!

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In der heutigen Presse gibts im Rechtsteil einen Kommentar dazu. Ist leider Premium Content , daher nicht frei online, vielleicht hat ja jmd einen Zugang. Ich hab ihn im Print gelesen, der Text ist angenehm unaufgeregt (auch verglichen zu den Meinungen hier im Board) und stellt darauf ab, dass der Landwirt den Fehler begangen hat nicht abzuzäunen und daher gegen die Tierhalterhaftung verstoßen wurde (§1320 ABGB). Die Autorin (Professorin für Zivilrecht an der Uni Linz) ordnet die Judikatur auch in die Spruchpraxis des Höchstgerichts ein und meint, dass der Urteilsspruch in die juristische Sichtweise der Almbewirtschaftung passt.
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@öffentliche Straßen

 

Wenn ich an den Ötztaler denke, würde mich interessieren, wie das am Kühtai geregelt ist, wo man trotz öffentlicher Straße immer und jederzeit mit Kühen rechnen muss.

 

Zäune entlang der ganzen Strasse und Kuh-Unterführungen, wie für Kröten und Frösche ;)

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@öffentliche Straßen

 

Wenn ich an den Ötztaler denke, würde mich interessieren, wie das am Kühtai geregelt ist, wo man trotz öffentlicher Straße immer und jederzeit mit Kühen rechnen muss.

 

 

Stimmt, ist zwar schon Jahre her das wir den Kühtai beim Ötzi runter gerast sind, ca 80-100 KM/H. Da hab ich nur gedacht, hoffentlich erschrecken die sich nicht und machen faxen. Bei der Geschwindigkeit geht das nicht gut aus.

Ich war ganz erstaunt über die fehlenden Zäune, hab ich auch nicht gewusst das das bei euch normal ist.

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Sehr tragisch für beide Seiten!

Ich hatte ein Erlebnis in den 90iger Jahren in Banff (Alberta, Kanada) als ich mit einer kleinen Reisegesellschaft junger Leute eine Zeltreise durch Nordwestamerika machte. Wir fuhren also durch den Vorort von Banff als unser amerikanischer Chauffeur den Van aprupt abbremste, Tür aufriss und Richtung Garten eines Hauses stürmte. Was sich dort abspielte traute ich meinen Augen nicht.

Eine Elchkuh tracktierte einen etwa 12jährigen Buben im Stakkato mit den Hinterläufen!

Unserem Chauffeur gelang es sogleich gemeinsam mit anderen Leuten, die schon vor Ort waren, den Buben aus der mißlichen Lage zu befreien. Wir (14) im Wagen konnten gar nicht mehr reagieren, so schnell ist alles passiert. Dem Jungen fehlten einige Zähne und er hatte unzählige Prellungen, der Aussage unseres Fahrers nach. Er hat uns dann erzählt, dass die Kuh ein Kalb hätte und die Eltern mit dem Buben in den Garten eindrangen um das Kalb zu bewundern oder wasauchimmer.

Seit ich das gesehen habe mit welcher Wucht und wie schnell die (Elch)kuh den Jungen bearbeitet hat mit den Hinterläufen denke ich, dass man da als Opfer vor Schock wohl gar nicht mehr selbst richtig reagieren kann (ich hoffe ich denke da falsch).

Insgesamt schließe ich mich der Meinung vom Reini an und auf das entgültige Urteil in dem Fall bin ich auch gespannt!

Ist wieder Wasser auf den Mühlen ... eh scho wissen.

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Leider eine furchtbar tragische Sache. Das erstinstanzliche Urteil ist allerdings äußerst bescheiden. Wir waren vor ein paar Jahren selbst auf der der Pinnisalm und der Pausenstopp ist mir als einer der lustigsten in Erinnerung geblieben. Super nette Leute sowohl bei der Pinnis- als auch Karalm, wir haben uns mit dem MTB dort wirklich wohl gefühlt.

 

Die Kühe (vermutlich von mehreren Besitzern) waren überall verteilt. Sprich sowohl oben auf der Bergflanke Richtung Elferspitze, als auch unten entlang der Forstr. - man hat man eben aufgepasst und das Tempo angepasst. Die Straße, die als öffentlich bezeichnet wird, ist eine Forststr. die vermutlich ausschließlich von den dort Arbeitenden befahren wird, das Tal ist eine Sackgasse, somit gab es da nicht viel (so gut wie keinen) Verkehr. Wenn ich lese, dass "gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen" wurde, bzw. es so ausgelegt wird, dann kommt mir allerdings massiv das Speiben. Wenn sich der Störfaktor Tourist (als solchen sehe ich mich auch) in der freien Natur bewegt und die gepflegte Kulturlandschaft genießt, dann kann und soll man nicht davon ausgehen, dass alle Gefahren (a) ausgeschildert oder noch besser (b) aus dem Weg geräumt sind bzw. werden. Anderes Beispiel ... ein Ehepaar ist bei einem Absturz am Hochlecken letztes WE tödlich verunglückt. Furchtbar, aber absurd wäre es jetzt, wenn jemand eine Klage ausspricht, dass es (zu) eisig war und der Wegehalter doch dafür zu sorgen gehabt hätte, dass man gefahrlos den Berg besteigen hätte können sollen ...

 

Zurück zum Thema: "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar." Ja, in genau diesem einen Fall hätte es vermutlich etwas gebracht die Forststr. komplett abzuschirmen. Noch viel besser wäre ein Hundeverbot u.a. auf Almen, dann sind die Betreiber rechtlich abgesichert. Aber zurück zum Zaun ... wenn man (die Juristen) sich mit dem Aufwand in der Praxis befassen würde(n), dann wäre die Erkenntnis, dass ein 100%-iger Schutz unmöglich zu bewerkstelligen ist. Was ist, wenn es 50hm weiter oben zwischen den Latschen passiert wäre, wo auch viele Wanderer unterwegs sind und Zäune unmöglich wären? Und selbst wenn die Kühe komplett getrennt gehalten werden, kann der kleine Kevin trotzdem noch irgendwo hinter/unter/durch den Zaun schlupfen. Folge: Dann klagt der nächste, weil das Spaltmaß vom Zaun zu groß oder dieser zu niedrig sei ... so kann und darf es nicht sein!

 

Für Wildtiere und Kühe gilt: Hund = Wolf = Gefahr für die eigenen Jungtiere. Jedes Jahr gibt es Berichte darüber, tlw. auch ganz ohne Hund. Das Fehlverhalten vom Mensch steht in einem direktem Zusammenhang mit der Reaktion der Kuh. Wenn die Eigenverantwortung im Falle eines Falles eingefordert werden könnte oder würde, dann müsste man im Lande weniger Verbote/Gebote aussprechen. Es kann/darf nicht sein, dass das Fehlverhalten oder Unglück der einen Partei so gedreht wird, dass dies nur von einer anderen Partei verschuldet worden sei ...

Bearbeitet von OLLi
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Leider eine furchtbar tragische Sache (v. a. wenn man das als Angehöriger sieht, ohne helfen zu können). Das erstinstanzliche Urteil ist allerdings äußerst beschissenen. Wir waren vor ein paar Jahren selbst auf der der Pinisalm und der Pausenstopp ist mir als einer der lustigsten in Erinnerung geblieben. Super nette Leute sowohl bei der Pinis- als auch Karalm, wir haben uns mit dem MTB dort wirklich wohl gefühlt.

 

Die Kühe (vermutlich von mehreren Besitzern) waren überall verteilt. Sprich sowohl oben auf der Bergflanke Richtung Elferspitze, als auch unten entlang der Forstr. - man hat man eben aufgepasst und das Tempo angepasst. Die Straße, die als öffentlich bezeichnet wird, ist eine Forststr. die vermutlich ausschließlich von den dort Arbeitenden befahren wird, das Tal ist eine Sackgasse, somit gab es da nicht viel (so gut wie keinen) Verkehr. Wenn ich lese, dass "gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen" wurde, bzw. es so ausgelegt wird, dann kommt mir allerdings massiv das Speiben. Wenn sich der Störfaktor Tourist (als solchen sehe ich mich auch) in der freien Natur bewegt und die gepflegte Kulturlandschaft genießt, dann kann und soll man nicht davon ausgehen, dass alle Gefahren (a) ausgeschildert oder noch besser (b) aus dem Weg geräumt sind bzw. werden. Ein Ehepaar ist bei einem Absturz am Hochlecken letztes WE tödlich verunglückt. Furchtbar, aber absurd wäre es jetzt, wenn jemand eine Klage ausspricht, dass es (zu) eisig war und der Wegehalter doch dafür zu sorgen gehabt hätte, dass man gefahrlos den Berg besteigen kann ...

 

Zurück zum Thema: "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar." Ja, in genau diesem einen Fall hätte es vermutlich etwas gebracht die Forststr. komplett abzuschirmen. Noch viel besser wäre ein Hundeverbot u.a. auf Almen, dann sind die Betreiber rechtlich abgesichert. Aber zurück zum Zaun ... wenn man (die Juristen) sich mit dem Aufwand in der Praxis befassen würde(n), dann wäre die Erkenntnis, dass ein 100%-iger Schutz unmöglich zu bewerkstelligen ist. Was ist, wenn es 50hm weiter oben zwischen den Latschen passiert wäre, wo auch viele Wanderer unterwegs sind und Zäune unmöglich wären? Und selbst wenn die Kühe komplett getrennt gehalten werden, kann der kleine Kevin trotzdem noch irgendwo hinter/unter/durch den Zaun schlupfen. Folge: Dann klagt der nächste, weil das Spaltmaß vom Zaun zu groß oder dieser zu niedrig sei ... so kann und darf es nicht sein!

 

Für Wildtiere und Kühe gilt: Hund = Wolf = Gefahr und die eigenen Jungtiere. Jedes Jahr gibt es Berichte darüber, tlw. auch ganz ohne Hund. Das Fehlverhalten vom Mensch steht in einem direktem Zusammenhang mit der Reaktion der Kuh. Wenn die Eigenverantwortung im Falle eines Falles eingefordert werden könnte oder würde, dann müsste man im Lande weniger Verbote/Gebote aussprechen. Es kann/darf nicht sein, dass das Fehlverhalten oder Unglück der einen Partei so gedreht wird, dass dies nur von einer anderen Partei verschuldet worden sei ...

 

Das unterschreibe ich zu 100%. Ich habe inzwischen ein bisserl mehr über den Unfall gelesen und es dürfte wirklich sehr sehr unglücklich gewesen sein (anderer Hund auch beteiligt usw.). Es ist furchtbar, aber trotzdem finde ich das derzeitige Urteil furchtbar. Ich denke auch, dass man mit Hund einfach x Mal vorsichtiger sein muss und so eine Situation mit Hund einfach nicht 100%ig ausschließen kann. Fürchterlich, ja, aber nicht komplett unerwartet. So schirch es klingt.

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Meiner Meinung nach wird hier jemand Unschuldiger mit Gewalt zum Schuldigen gemacht, nur weil die Hundebesitzerin unfähig ist/war, ihren Hund anständig zu führen. Ich habe selbst einen Hund und weiß, was es bedeutet, wenn ein Hund (entsprechende Größe vorausgesetzt) Gas gibt. Diese neumodische Art des Anleinens (um die Hüfte) ist ein Unding, welches ich mir nie antun würde. Man muss sich nur vorstellen, so ein Hund reißt mal an und schon liege ich auf der Schnauze. Oder er wird von einem anderen Hund angegriffen und es kommt zum Raufen, ich bin dann mittendrin und habe keine Möglichkeit, meinen Hund abzuleinen. Oder eben bei Kühen …… habe ich ihn an der Leine, lass ich die einfach aus und der Hund muss selber schauen, wie er klar kommt. Jedenfalls bin ich und meine Familie dann sicher. Abgesehen davon muss ich meinen Hund so unter Kontrolle haben, dass ich ihn jederzeit, in jeder Situation auch ohne Leine neben mir herlaufen lassen kann. Ist schon klar, das ist anstrengende Erziehungsarbeit, die über Wochen, Monate und Jahre geht und immer wieder auf das Neue vom Hund überprüft wird, aber das muss sein. Weil nur dann ist ein friedliches und entspanntes miteinander möglich.
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hier wird viel vermengt, was juristisch gesehen nichts mit dem urteil zu tun hat...dazu ...von beschissen u zum speiben gesprochen....

 

 

(edit: wäre es zwischen den latschen passiert, hätte das gericht die klage abgewiesen, so wie das bisher auch gemacht wurde - siehe ogh post - also spruch praxis.)

 

 

u das schreibe ich als moderator: ist das notwendig?

 

der unfall kostete ein menschen leben u schon deshalb ist eine unaufgeregte, respektvolle wortwahl angebracht.

 

es beginnt mit dieser ausdrucksweise eine (über) emotionalisierung der thematik, und das führt erfahrungsgemäß nicht zu einem respektvollen umgang.

 

das mündet darin, dass argumente in den hintergrund rücken u keiner der sich aufrichtig an der diskussion beteiligt hat, profitiert auch nur irgendwie von der perspektive des/der anderen.

 

 

und GT: ernsthaft? jetzt wiederholst du zum x ten mal, was so gut wie jeder hier bestätigt u kein gerichtsurteil dass zu finden ist, je in frage gestellt hat?

 

 

zuletzt: warum sollte ein vom rechtstaat eingesetzter richter jemand mit gewalt schuldig sprechen der unschuldig ist?

 

wer hat die gewalt u wer ein interesse?

 

es istim gegenteil so, dass das gericht (ohne absicht) gegen das interesse extrem starker lobbys entschieden hat, weil es sich auf die judikatur zu stützen hat, u nicht nach einer lobby oder medialen öffentlichen meinung.

 

wenn der OGH das rechtlich anders bewertet, wird er das urteil aufheben.

 

wenn nicht, dann müssen sich jene entscheidungsträger gedanken machen, die jetzt mit empört sind, obwohl sie selbst teil der gesetzgebung sind.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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/mod mode

 

eine bitte an jene die den fred nicht verfolgt haben. vor einem ersten posting bitte über die posts lesen. es wurden sehr viele aspekte angesprochen, von verschiedenen personen u perspektiven.

 

es ist inzwischen eine weit geführte diskussion u ledigliches meinungsdropping führt dazu, dass man auf etwas antworten müsste- was schon (ausführlich) besprochen wurde.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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vielleicht noch ein paar punkte zur aufklärung, weil da anscheinend immer wieder missverständnisse bezüglich der termini der urteilsbegründung zu erkennen sind:

 

1. öffentliche straße: ich versuch ganz einfach zu bleiben, andere juristen mit mehr erklärungskönnen mögen ergänzen. der begriff ist weiter als die autofahrernation denkt, auch ein gehsteig ist öffentlich, ein wanderweg, eine schipiste, auch wenn man nicht drauf fahren darf. der forstweg ist auch öffentlich, weil man drauf gehen kann/darf. eine straße ist auch noch öffentlich, wenn man nicht drauf fahren darf, sondern nur gehen. so weit, so klar?

2. sorgfaltspflicht des tierhalters: um das höchste gut, das leben eines menschen, zu schützen. deswegen gibts den § 1320 schon seit 1811 und eigentlich schon viel länger in alten rechtsordnungen. wie bei ihrer schwesterbestimmung, der wegehalterhaftung, sind die umstände im einzelfall (zumutbarkeit und tunlichkeit) zu prüfen. ich geh jetzt nimmer ins detail, sonsts sprengt das den rahmen eines posts.

3. der kleine kevin am markierten steig in den latschen im angesicht des 1,2 t almstieres ist einem anderen prüfungsmaßstab zu unterziehen als die eventuelle pflicht, einen von heerscharen an sattmanns begangenen zufahrtsweg zu einem ausschenkenden betrieb führenden forstweg zum schutz der dort wandernden vor nachweislich(im einzelfall und generell - stichwort mutterkühe) bekannt aggressiven rindern enizufrieden. der aufwand wäre im vergelich zu den folgen des unfalles vertretbar gering gewesen.

4. es ist davon auszugehen, dass der landwirt eine betriebhaftpflicht hat.

 

ich will hier bewusst ein wenig den advocatus diaboli spielen. denn immerhin ist ein mensch auf eine denkbar ungustiöse art und weise elendiglichst zugrunde gegangen, obwohl dies durch einfache maßnahmen zu verhindern gewesen wäre (s. oben, zb die paar mutterkühe isoliert weiden lassen). es handelt sich um ein paar handgriffe, die angesichts der tatsache, dass alle (?) dort vom tourismus profitieren, auch das ist bei der im einzelfall gebotenen sorgfalt einzubeziehen.

 

nochmal: das urteil sagt keineswegs, dass jetzt alle almen sperrgebiet werden sollen, auch nicht, dass jeder bauer für jeden kuhfurz haftet. es ist aber sehr wohl von den oberen instanzen genau zu prüfen und vor allem sind weitere, ähnlich gelagerte fälle dahingehend zu überprüfen, ob nicht eine doch (nicht zweckmäßige, über das ziel hinausschießende) schleichende haftungserweiterung der landwirte sich einschleicht.

 

was ihr bitte noch bedenken sollt: in den foren, egal welche, sind viele auf der seite des landwirts. die einen, weil sie um ihre felle fürchten (wanderer, biker, touristiker...), die andern, weil eine piefkinesin (an österreicher passiert des net) erwischt hat, die nächsten, weil die kühe ja eh so lieb und die bauern unschuldig sind. dann wenden sich die leut von der tastatur ab, gehen in den nächsten diskonter und sudern, weil das kilo hendlkeule nimmer 2,99 sondern 3,99 kostet oder so.

 

am ende: ich wohne am land, arbeite am land, meine großeltern hatten viecher und ich hab tagein taugaus (auch) mit bauern zu tun. und kenn mich auch mit den rechtlichen belangen aus.

Bearbeitet von zweiheimischer
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zuletzt: warum sollte ein vom rechtstaat eingesetzter richter jemand mit gewalt schuldig sprechen der unschuldig ist?

 

wer hat die gewalt u wer ein interesse?

 

es istim gegenteil so, dass das gericht (ohne absicht) gegen das interesse extrem starker lobbys entschieden hat, weil es sich auf die judikatur zu stützen hat, u nicht nach einer lobby oder medialen öffentlichen meinung.

 

wenn der OGH das rechtlich anders bewertet, wird er das urteil aufheben.

 

wenn nicht, dann müssen sich jene entscheidungsträger gedanken machen, die jetzt mit empört sind, obwohl sie selbst teil der gesetzgebung sind.

 

Nur soviel - in meinem Arbeitsumfeld sind doch einige Anwälte, die vor allem in Innsbruck tätig sind.

Auch hier wird über das Urteil und die Geschichte im Allgemeinen diskutiert.

Der Richter wird natürlich nicht angegriffen und das Urteil ist, so wie es ist, hinzunehmen und zu akzeptieren - ob es einem gefällt oder nicht, ob man es als gerecht empfindet, oder nicht.

 

Es darf dennoch die Frage gestellt werden, warum

- der Richter sein Urteil gegen die Einschätzung und das Gutachten eines unabhängigen Gutachters gestellt hat - das ist natürlich legitim, aber sollte dann schon sehr gut und stichhaltig begründet sein (und eher nicht mit "hätte vorhersehbar sein können, man hätte damit rechnen müssen,....)

- die Tatsache, dass die Kuhherde schon vor dem Zwischenfall von einer anderen Familie mit Hunden aufgeschreckt und in Unruhe versetzt worden ist, nicht berücksichtigt bzw. in Erwägung gezogen wurde, Zeugenaussagen gab es dazu ausreichend

 

Was ebenfalls mache verwundert ist, dass das strafrechtliche Verfahren vor 4 Jahren sehr schnell eingestellt wurde und dem Bauern im strafrechtlichen Verfahren keinerlei Verschulden unterstellt wurde.

Es ist natürlich klar, dass es zivilrechtlich, wenn es vor allem um Ansprüche des Schmerzengeldes, Verdienstentgang, seelische und psychische Nachwirkungen geht - sprich um die finanzielle Abgeltung - mitunter zu anderen Urteilen kommt. Dass aber zivilrechtlich dem Bauer mehr oder weniger die Alleinschuld am Unglück vorgeworfen wird, strafrechtlich er aber unschuldig ist, darf doch mit etwas Kopfschütteln, zumindest über das Rechtsystem quittiert werden.

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