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detektiv auf biker angesetzt...


raga
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wenn er mich mit gewalt vom radl reißt und ich mich dabei verletzte und anders kann er mich wohl nicht anhalten, außer durch die androhung von gewalt, ist das aber mindestens ebenso strafbar.

 

abgesehen davon glaub ich einfach net, dass ich als privatperson rein auf VERDACHT jemand anderen aufhalten darf.

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um kurz zum ur-thema zurückzukommen... dieser micheldorfer - weiss jemand wer das war? handelt es sich um diesen sogenannten "obsthuber"? (obst- und gemüsespediteur - hat uns auch schon vor ein paar jahren immer beobachtet beim betreten seines waldes zu fuss)

 

ja, steht übrigens alles im rundschau artikel den ich schon irgendwo verlinkt hab...

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Sorry - habe jetzt nicht den ganzen Tread gelesen, darauf hinweisen möchte ich aber (da ich hier hauptsächlich von STPO (?) usw. lese), dass sich entsprechende Bestimmungen im Österreichischen Forstgesetz 1975 finden.

 

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/110482/DE/

 

Siehe insbesondere §§ 33 ff sowie §§ 111 und 112, Strafbestimmungen siehe § 174

Nähere Auskünfte erteilt sicher auch gerne der zuständige Referent der Bezirkshauptmannschaft. :D

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Sorry - habe jetzt nicht den ganzen Tread gelesen, darauf hinweisen möchte ich aber (da ich hier hauptsächlich von STPO (?) usw. lese), dass sich entsprechende Bestimmungen im Österreichischen Forstgesetz 1975 finden.

 

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/110482/DE/

 

Siehe insbesondere §§ 33 ff sowie §§ 111 und 112, Strafbestimmungen siehe § 174

Nähere Auskünfte erteilt sicher auch gerne der zuständige Referent der Bezirkshauptmannschaft. :D

 

 

guter link.

 

33-35 in Kraft.

111, 112, 174 zum glück spätestens 2004 außer Kraft getreten.

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@andreas999:

QUOTE]111, 112, 174 zum glück spätestens 2004 außer Kraft getreten.

 

Ich habe das im Jahr 2000 mal gebraucht, und habe es jetzt auf Novellierungen udgl. nicht überprüft. Kann schon sein, dass sich da inzwischen schon wieder was getan hat. Gesetze ändern sich ja laufend...

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Aktueller Stand (Mai 2005):

 

Forstgesetz 1975 i.d. Fassung v. BGBL I 2004/83:

 

§ 33 (1): Jedermann darf, ......., Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

§ 33 (3): Eine über Abs. 1 hinausgehendeBenützung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren und Reiten ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt zulässig. .... Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. ...

§174 (3): Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

a) Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung ...... benützt ...

b) unbefugt im Walde

1. eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt ...

 

Diese Übertretungen sind in Fällen

1. der lit. a .... mit einer Geldstrafe bis € 150,--

2. der lit. b Z1, 3, und 4 .... mit einer Geldstrafe bis € 730,-- oder mit Arrest bis zu einer Woche

...... zu ahnden

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dieser OÖ Grundeigentümer ist sicher ein Extremfall, aber ich versteh eins nicht: Jetzt gibts das Problem schon soo lange, ich kann mich an diese Diskussionen bereits in den Jahren 1995 erinnern. Ist es denn nicht möglich eine vernünftige Einigung zu schaffen über das Befahren von Forst und Waldwegen?

Eine Einzellösung mit jedem Eigentümer ist doch viel zu aufwendig, warum ist es nicht möglich mit Mindestwegbreiten zu arbeiten (d.h. Wege ab xx m dürfen befahren werden) und jene Wege welche durch Wanderer stark frequentiert werden, bzw heikle Gebiet wie die Rettenbachklamm in Graz zu sperren.

 

Also ich hab bereits mitte der 90er gute Ergebnisse bei Gesprächen mit Grundeigentümern und Jägern erzielt, wenn man aufeinadner zugeht. Auch die Alpentour mit den Schildern find ich gelungen. Ich würde mir auch von unseren MTB wünschen Vernunft im Wald walten zu lassen.

Ich glaube auch, wenn die Verbote logisch und nachvollziehbar sind, halten man sich eher drann als dieser Schwachsinn mit dem Detekiv.

Dabei fällt mir das Beispiel mit der Rettenbachklamm in Graz ein, am Eingang schreibt der Alpenverein dass man diese und einenweiteren Weg aus ökologischen Gründen nicht befahren soll. Dies finde ich OK. Aber wild-west methoden wie OÖ sind wirklich ein schwachsinn.

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@ alle:

Das betreten ist also eine verwaltungsübertretung (siehe oben). d.h. für mich, dass es keine gerichtlich strafbare handlung ist ---> anhalten ist also nicht möglich!!

 

@ servas: das problem (in österreich und meines wissens nach) ist, dass der besitzer belangt werden kann, wenn es dich aufbirnt. ganz klar, dass die besitzer daher nicht wollen, dass ein mountainbiker durch seinen besitz fährt. --> es müsste also das gesetz geändert werden, damit die besitzer für die "blödheit" anderer nicht mehr gerade stehen müssen (ausgenommen natürlich "unsichtbare" drähte über den weg und solche "nettigkeiten".)

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Fortsetzung:

 

@servasdiewadln

 

Die Mindestwegbreiten müßten ins Gesetz, doch

das ForstG ist ein Bundesgesetz und somit nur mit Nationalratsbeschluß zu ändern.

Das läuft etwa so:

1) Antrag (Initiative)

2) Ausschuß/Unterauschuß, der einen Entwurf erstellt

3) Begutachtung; dh. der Gesetzesentwurf wird an div. Interessenvertretungen (Kammern, Bünde etc.) zu Stellungnahme verschickt.

Was da der (Wald)-Bauernbund, die ÖBF etc. dazu sagen werden?

4) Ministerratsbeschluß

5) Nationalratsbeschluß

 

Mit viel Glück steht dann in zig Jahren im 33 (1): Jedermann darf, ......., Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten und radeln.

und im § 33 (3): wird "Befahren und Reiten" gestrichen

 

@linzerbiker

 

Verwaltungsübertretung ist schon richtig, zu anhalten siehe folgendes:

 

§ 111 (1) ForstG lautet: Das Forstschutzorgan hat die durch §112 eingeräumten Rechte einer öffentlichen Wache und ist befugt ... eine Faustfeuerwaffe zu führen.

§112: Das Forstschutzorgan ist berechtigt

a) Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen ....

b) ...

c) .... eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen ....

 

Soviel zur Theorie und der Position der Waldbesitzer, Forstaufsichtsorgane etc.

 

Mäßigung auf beiden Seiten ist angebracht!

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@andreas999

 

Da muß ich Dich und alle anderen leider enttäuschen!

Stand des vor mir liegenden ForstG ist Mai 2005.

Die letzte größere Änderung des ForstG war BGBL 59/2002; in dieser und allen folgenden ( BGBL 65/2002, 78/2003, 83/2004) gab es nur geringfügige redaktionelle Änderungen.

§111 und 112 gelten wie oben dargestellt.

 

 

Doch was nettes OT:

Radiobericht Ö3 heute Mittag: In Tirol wurden etliche Hochstände (mutmaßlich von einer engl. Tierschutzvereinigung) umgesägt. :D

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@cdale

Das wusst ich schon.

Und ich glaube Du hasst den Nagel auf den Kopf getroffen.

Die Sache mit der Haftung läuft meines wissen so, dass der Weg (Grundeigentümer) lt. ABGB verpflichtet ist den Weg in Stand zu halten. D.h. umgestürzte Bäume entfernen, in Stand halten, dabei ist er verprflichtet dies relativ rasch zu machen. (Natürlich nich am selben Tag aber sehr rasch). Kommt es zu einem Unfall und z.B. ein ungestürzter Baum liegt schon mehrer Wochen herum und ich blöder Biker fahre dagegen und verletz meinen hohlen Kopf, ist der Wegerhalter auch haftbar.

Und hier beginnt das Problem: ich finde dieser Wegparagraph (mit der Haftung des Wegbesitzers für die "Blödheit" anderer) gehört ersatzlos gestrichen.

 

Nach meinem Verständis, ist es ein Wahnsinn, wenn ich schon auf fremden Grund fahre oder auch nur gehe, auch noch der Grundbesitzer für meine Blödheit haftbar ist. Wäre ich Waldbesitzer, würde ich auch entsprechende tafeln aufstellen um aus der Haftung zu kommen. Natürlich nicht so selten dämlich wie der nette Trachtler in OÖ. Ich würde mein Bike schnappen und gleich mitfahren.

Ist der Wegparagraph weg, kann ich mir vorstellen, dass auch das Forstgesetz änderbar wird und damit endlich diese geduldete halbillegalität aufhören.

Also liebe Redaktuere der MTB-R und Funktionäre bitte lobbismus betreiben.

DANKE

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@andreas999

 

Klick bei Deinem Link auf Volltextversion und lies auf Seite 45 nach.

 

Am 26.8.2003 ist der 111er in diesem Wortlaut außer Kraft getreten, weil er mit BGBL 78/2003 (verlautbart am 26.8.2003 geringfügig geändert wurde.

 

Wennst des a net glaubst, kommst zu mir ins Büro (Hasnerplatz 10), dann mach ma a gemeinsame Leseübung :zwinker:

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  • 1 Monat später...

hier

etas interessantes zum tehma mountainbiker im wald, zwar nicht ganz aktuell, aber ich finde es trifft voll zu.

 

hier einige zitate aus obig genannter seite

 

Eine Studie des österreichischen Alpenvereins im Karwendelgebiet ergab folgende Auswertung: Im gesamten Untersuchungsgebiet konnten keine ökologischen Schäden festgestellt werden

 

Seit 1989 befasst sich eine Forschergruppe der Universität Bern mit dem Thema "Tourismus und Wild". Das Ziel dieser Gruppe ist es, die Gesamtbelastung und die Störung der Wildtiere durch den Freizeitbetrieb in den Alpen zu erforschen.Die Frage nach den beobachteten Häufigkeiten von möglichen Störquellen ergab, dass sich zumindest Wanderer in jedem Gebiet aufhalten, und zwar das ganze Jahr über. Im Sommer und Herbst werden sie auch von Wildhütern als die grössten Störenfriede genannt. Fast ebenso häufig seien Pilz- und Beerensammler anzutreffen. Erst dann folgen in der Störungshitliste Helikopterflüge, Hängegleiter, Privatverkehr auf Forststrassen, Bergsteiger, Mountainbiker, Jogger und freilaufende Hunde. Im Winter verschiebt sich das Ganze in Richtung Skisport. Als häufigste Störungsquelle nannten die Wildhüter Tourenskifahrer, Wanderer, Helikopter, Variantenskifahrer und freilaufende Hunde. Danach wurden Privatverkehr, Bergsteiger, Jogger, Hängegleiter und ganz am Schluss Mountainbiker genannt.

 

Abgesehen davon, dass nur wenige Biker der Natur möglicherweise geringen Schaden zufügen, muss man sich natürlich bewusst sein, dass jedes Motorfahrzeug mehr Spuren hinterlässt und dazu auch noch mit vielen Abgasen die Luft verschmutzt. Ein echter Schaden für die Natur kann möglicherweise nur dann entstehen, wenn eine Strecke (im Gelände, nicht auf Wegen) regelmässig von Bikern befahren wird, und selbst dann ist die entstandene Zerstörung nur gering. Im Vergleich mit der grossflächigen Ausbeutung und der Zerstörung der Natur, die ein Skiferienort für seine Wintersportler in Kauf nimmt, sind die geringen potentiellen Schäden durch Mountainbiker lächerlich. Dass es Menschen gibt, die sich heutzutage über ökologische Probleme des Mountainbikesports beklagen, grenzt an eine Frechheit. Es gibt in der heutigen Zeit wahrlich viel grössere Umweltprobleme, denen man sich widmen sollte.

 

das sich jäger so um das "arme" wild sorgen ist für mich sowieso nicht glaubhaft, wenns ihnen dann ne ladung schrot oder ne kugel verpassen ist es wohl mit der tierliebe am ende :k:

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ein kollege von mir ist jäger - und der zieht im raum baden / triestigtal die gschicht mit den detektiven folgendermaßen durch:

wenn sie die biker im wald stellen fordern sie die persolalien - wenn kein ausweis funken sie einen kollegen/ detektiv unten auf der straße an, der schreibt autonummern auf und wartet, bis die biker aus dem wald kommen und die radln einladen - da kommst leider sehr schlecht aus.

in letzter zeit warten sie teilweise überhaupt nur mehr bei den autos :mad:

und verrechnen tuns den bikern die volle latte detektivkosten, anwaltskosten ( privatrechtliche klage) und zeigen ihn auch noch an :k:

 

da kommst nur schlecht bis gar nicht aus - am besten die gegend meiden

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Also, Feststellung der Personalien ist ein Vorrecht der Exekutive, so a Jaga kriegt von mir höchstens an Satz warme Ohren verabreicht, und Auto können´s bei mir kans aufschreiben, ich würd mir sowas fast wünschen, zum Abreagieren, der kriegt soviel linke Watschen, dass er um a rechte bettelt :D

http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/n030.gif

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