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Wiener Linien - Zahlen oder nicht?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich bin wie ja einige wissen Schüler und kann/konnte daher ein den Ferien gratis fahren gegen Vorlage des Schülerausweises.

 

Heuer bin ich in den Ferien schon 2mal kontrolliert worden und immer war alles ok. Vorgestern im 33b wurde ich wieder kontrolliert und müsste 62 Oiro zahlen weil dieses Angebot nur bis zum 19. Lebensjahr gilt (bin 20). Nur wie um alles in der Welt soll ich auf die Idee kommen wenn ich schon 2mal kontrolliert wurde mir einen Fahrschein zu kaufen?

 

Soll ich dagegen Berufung einlegen, ich bin mir nämlich keiner Schuld bewusst?

Alles oarsch mit der Ausbeutung.

mfbg Raphael

Geschrieben

OIIIIIIIDAAAAAAAA 62 Euronen is ned schlaumpert.

Hast einen Privatrechtschutz? Klag Sie bis ihnen die Ohrwaschln rauchen.

Lies mal in den AGB´s nach ob das stimmt, bzw. ruf mal unschuldig bei dem Verein an und frag wie lange du frei fahren darfst !!

Geschrieben

Unwissenenheit schützt nicht vor Strafe - Leider Pech!

 

Nachtrag:

 

Freifahrt an schulfreien Tagen.

Diese Regelung ist auf der ganzen Welt einmalig:• Während der Schulferien, an Sonn- und Feiertagen sowiean gesetzlich festgelegten schulfreien Tagen fahren inWien Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag mitden Wiener Linien gratis. An jenen Tagen, die von derjeweiligen Schule selbst freigegeben werden, gilt dieFreifahrt allerdings nicht.• Für ältere Schülerinnen und Schüler (ausgenommenBerufsschüler), die eine öffentliche Schule in Österreichbzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen,gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienendenach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahrvollendet haben. Als Nachweis wird der Schülerausweisanerkannt.• Kinder, die noch keine Schule besuchen, fahren generellkostenlos, und zwar bis zum 6. Geburtstag bzw. bis zumSchuleintritt.

Quelle: WL-Info Schülerkarten

Geschrieben

@Nils: Das ist ja schön und gut nur darf die Uneinheitlichkeit bei den WL auch nicht ungestraft bleiben. :D

In Amerika könnte ich damit warscheinlich in Pension gehen weil ich das Unternehmen wegen geistiger Verwirrung mit Folgeschaden klagen könnte.

Geschrieben
Und nochmal rein von der logischen Seite betrachtet. Es kann nicht sein das 2 Leute A sagen und einer B und der der B sagt hat recht. Ich muss auf das Mehrheitsrecht setzen. :D
Geschrieben

mit einer ähnlichen argumentation könnten die WL kommen: sie haben jetzt 50000 schüler kontrolliert, da war keiner 20. also sind die ersten beiden kontrollore davon ausgegangen, dass du auch nciht so alt bist. erst dem dritten ist es zufälligerweise aufgefallen.

 

und wenns das mehrheitsrecht anwenden, wirds sowieso finster für dich :D

Geschrieben

und wenns das mehrheitsrecht anwenden, wirds sowieso finster für dich :D

ich bin sowieso gegen das mehrheitsrecht! sonst müsst ich kronenzeitung lesen und Ö3 hören... :eek:

Geschrieben
Dann spammt die ganze BB-Gemeinde den Verein zu, ich brauch nämlich an Crosser und ned so an Wisch für die Fisch. :f:

Weil du vergeigt hast? Pöh... :devil:

Geschrieben
Und nochmal rein von der logischen Seite betrachtet. Es kann nicht sein das 2 Leute A sagen und einer B und der der B sagt hat recht. Ich muss auf das Mehrheitsrecht setzen. :D

HÄ? Noch nie mit der ÖBB unterwegs gewesen? DA herrscht erst Verwirrung! Da sagen zwei Leute nicht A und B sondern A und Q, und am nächsten Tag die selben Leute T und V :f:

 

Willkommen bei den Öffis, letztendlich hast du Pech und wirst mit deinen Argumenten wohl nix rumreissen können...

Geschrieben
habe mich nach einer kontrolle bei den wl über den umgang mit fahrgästen (zu lange geschichte) beschwert, habe daraufhin ein "copy & paste" mail bekommen, das auf keinen vorwurf eingegangen ist, daraufhin bin ich etwas schärfer in meinen formulierungen geworden und 14 tage später ist dann ein typ vor meiner wohnungstür gestanden, der sich im namen der wl für das fehlverhalten der kontrollore entschuldigt hat. nicht bös sein, aber der typ gehört so, wie er ist wegrationaisiert. weil so einen dummen job fininzier ich nicht mit. nutzen: 0 - noch dazu wo das einer der typen war, die keinen geraden satz rausbringen. vokabular eines volkschülers haben und die grammatik eines "integrationsunwilligen" :f:
Geschrieben
Und nochmal rein von der logischen Seite betrachtet. Es kann nicht sein das 2 Leute A sagen und einer B und der der B sagt hat recht. Ich muss auf das Mehrheitsrecht setzen. :D
rein von logischer seite her ist man mir 20 nicht mehr schüler ;)

 

blöde gschicht, wird wohl nix anderes übrig bleiben als zu zahlen :(

Geschrieben
rein von logischer seite her ist man mir 20 nicht mehr schüler ;)

 

blöde gschicht, wird wohl nix anderes übrig bleiben als zu zahlen :(

Ich genieße eine Eliteausbildung die nun mal so lange dauert. ;)

Geschrieben

Fahrer XY nahm bei allen Rennen dieser Saison Abkürzungen, er wußte jedoch nicht, dass dies verboten ist. Zwei mal hat er dadurch schon gewonnen, beim dritten mal konnte man es ihm leider nachweisen und deshalb mußte er Strafe zahlen.

 

Fahrer XY denkt ernsthaft nach den Veranstalter zu klagen ... :rofl::toll:.

 

 

Man muss nicht alles verstehen, das verkompliziert die Sachen oft aber ich würde trotzdem gerne den ruffl verstehen ... :D.

Geschrieben
Hallo!

Ich bin wie ja einige wissen Schüler und kann/konnte daher ein den Ferien gratis fahren gegen Vorlage des Schülerausweises.

 

Heuer bin ich in den Ferien schon 2mal kontrolliert worden und immer war alles ok. Vorgestern im 33b wurde ich wieder kontrolliert und müsste 62 Oiro zahlen weil dieses Angebot nur bis zum 19. Lebensjahr gilt (bin 20). Nur wie um alles in der Welt soll ich auf die Idee kommen wenn ich schon 2mal kontrolliert wurde mir einen Fahrschein zu kaufen?

 

Soll ich dagegen Berufung einlegen, ich bin mir nämlich keiner Schuld bewusst?

Alles oarsch mit der Ausbeutung.

mfbg Raphael

 

Ich würde an Deiner Stelle einmal ins Kundenzentrum der Wiener Linien fahren und mich erkundigen, was zu tun ist.

 

Wie schon Nils76 geschrieben hat, gibt es für alle Schüler Freifahrt, bis zu dem Schuljahr in dem sie 19 geworden sind. Diese Regelung gilt noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr. (Wiener Linien im Original, es steht ganz unten )

 

Ich weiß jetzt nicht, wann genau Du geboren bist, aber falls Du erst in den Ferien 20 geworden bist, also nach dem Schuljahr, mußt Du mMn nicht zahlen.

 

Auch wenn alles rechtens ist, einen Besuch bei den Wiener Linien ist es sicher wert. Du kannst ja leise anfragen, ob man nicht noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen könnte. Berufe Dich auf Deine Unwissenheit und Geldnot (armer Schüler, der noch nichts verdient...) und dass 62 Euro da für einen Schüler schon verhältnismäßig viel Geld sind. Oder darauf, dass Du schon zweimal kontrolliert worden bist, oder auch darauf, dass Dein Geburtstag - vielleicht - noch nicht so lange her ist.

 

Sei aber immer nett und höflich(Ausbeutung?).

 

WIENER LINIEN

Das Kundenzentrum

Adresse:

Erdbergstraße 202

1030 Wien

 

 

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag: geschlossen

 

Erreichbar mit der Linie U3 (Station Erdberg).

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