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Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Wie ihr sehen könnt bin ich recht neu hier. Les schon ne Zeit mit und hätte nun auch gleich mal ne Frage:

 

Ich fahr schon seit einigen Wochen in den Wäldern westl. von Wien mit dem Bike und hatte bisher nie Probleme. Jetzt hab ich aber gestern gelesen, daß man z. Zt. nur bis 19:00 im Wald sein darf und danach zum Illegalen mutiert.

Wie ist das genau, gibt's da Stress wenn man später unterwegs ist? In der Regel halte ich mich an solche Regelungen um einfach nicht noch mehr Ärger auf der Nicht-biker-Seite zu erzeugen, aber 19:00 ?? Da komm ich grad mal von der Arbeit heim!

Gibts irgendwelche Strecken die auch später noch legal sind, am besten i. d. Nähe vom 13.?

 

Danke!

Geschrieben
Ist eine typisch österreichische Regelung, dh. großartige Einschränkungen aufstellen und dann nicht exekutieren. Ich denke wegen der "(il)legalen" Zeit hatte noch niemand hier im Forum ein Problem, da gibt's schlimmere Vergehen... :p
Geschrieben
wir hatten auf einer offiziellen strecke mal stress bei einem winter-nightride um 22uhr,

jeder mit 100W Beleuchtung :D:D

 

aber ich denke, bei tageslicht hat's noch nie probleme gegeben.

 

Habts den Förschta von Forschtautobahn runtergeblendet? :rofl::rofl:

Geschrieben
Vielleicht hat das versicherungstechnische Gründe? Wenns Dich in der "erlaubten" Zeit aufstellt, wird der Wegerhalter eine Versicherung gegen Schadensersatzansprüche haben, ausserhalb dieser Zeit isser aus dem Schneider, weil Du ja "illegal" dort warst. :confused:
Geschrieben

Guter Punkt... die Frage ist nur, ob man - rein rechtlich - den Weg nur zu bestimmten Zeiten freigeben kann (mittels unverbindlicher "FairPlay"-Tafeln)...

 

Allerdings gehört dieses Wegerecht echt mal aktualisiert... Welcher MTBer klagt den Wegerhalter weil's ihn (den Beika) über eine Wurzel g'flakt hat? Bzw. mit welchem Recht? Ich meine, Hallo... Wald - Wurzeln... soll vorkommen :p

Geschrieben
Ja eh... das ist ja das Schlimme! Aber irgendwie muss man doch die gewöhnlichen Risiken eines bestimmten Orts ausschließen können?! Wenn ein Nichtschwimmer ins Meer geht und absauft kann er (bzw. seine Angehörigen :D) ja auch nicht klagen weil kein Fangnetz installiert wurde... Wer im Wald abseits von Forstwegen unterwegs ist hat nunmal mit Wurzeln und Schlaglöchern zu rechnen, bissl Hausverstand sollte auch noch im 21. Jh. vorhanden sein...
Geschrieben
Leider passiert das immer wieder, dass wen aufstellt und der sofort zum Gericht rennt.

 

Da hast scho recht, wobei das meistens dann eher Angehörige sind wenn wirklich was schlimmeres passiert. A aufgschlagens Knie is ja kein Problem aber bei ner Lähmung oder os muss halt irgendwer her an dem man seinen Frust ablassen kann.

 

Naja wie auch immer, merci für die Antworten, werd dann so weitermachen wie gehabt.

 

btw. irgendwer von euch auch aus dem 13., der nem Exilbayern ein paar nette Trails zeigen kann damit er net alle alleine finden muß...........

Geschrieben

Ja ich weiß, Nachdenken ("Hausverstand") ist out... gebt den Leuten Regeln, Routen, GPS, dicke Bikes, und wenn dann mal was schief geht wird geklagt.

 

Ich sehe die Notwendigkeit der Wegehaftung im Sinne der normalen Benützung, dh. zu Fuß, mit dem Auto etc... nicht jedoch im Sinne von Sport, bzw. im konkreten Sport im freien Gelände. Klar ist es ein Aufwand zu definieren was "normale Benützung" etc. ist, aber die Gesetze aus den 70er Jahren (Wegerecht f. Wanderer) bzw. noch ältere zu aktualisieren wäre längst fällig.

 

Ich würde als Grundeigentümer auch keinen m Weg freigeben wenn mich unfähige Leute wegen eines Kieselsteins verklagen können. Da muss sich echt was ändern an der Gesetzeslage. Sobald klip und klar feststeht, dass man sich auf Trails nur auf eigene Verantwortung hin bewegen darf entfällt endlich die Verwirrung rund um dieses Thema, bzw. "MT"Ber können sich nicht mehr drauf verlassen, dass alle Wege asphaltiert sind (...und wechseln dann vielleicht auf's Rennrad?)

Geschrieben
Es geht mir um das Wort. Ich kann es nicht mehr hören. Seit der unsäglichen Billawerbung wird es unglaublich inflationär benutzt.

Ah, okay - schaue weder fern noch höre ich oft Radio... kann mich wohl glücklich schätzen :qualm:

Geschrieben

Ich hatte erst einmal ein Erlebnis mit einem Forstaufsichtsorgan bezügl. 19:00:

 

War glaub ich voriges Jahr im Herbst auf der Windischalm, da bin ich ein bissi spät zu meiner Abendrunde gekommen und wie ich im Wald nach der Sternwarte unterwegs war, wars eigentlich schon recht dunkel (ca. 20:00).

 

Der Förster hat mich freundlich gebeten, nur bis zum Einbruch der Dunkelheit im Wald zu fahren, wir haben dann ausgemacht, dass ich quasi am Heimweg, noch weiterfahren darf!

 

Er war extrem höflich, ich war einsichtig - alle waren zufrieden!;)

Geschrieben

mich hat gestern um 19h30 ein jäger auf der forststrasse zur hohenwandwiese rauf abgefangen...lustige begründungen kamen da :p

  • sein jäger-kollege sitzt oben am hochstand, der schiesst dort über den weg (!) und wenn da so ein leiser mtber daherkommt kanns sein, dass er mich nicht bemerkt wenn er anvisiert :f:
    ("wanderer sind ja lauter und daher nicht gefährdet..")
  • "aufenthalt im wald ist lt forstgesetz ab 16h (..) generell verboten"
  • "wegehaftung, wenn ich mir wehtu.."
  • "ausserdem führt eh kein weg weiter" :p

 

nervig, aber dafür war er sehr freundlich,

ich hab mich blödgestellt und wir hatten ein nettes gespräch üner notwendige abschussquoten von schwarzwild

musste aber trotzdem umdrehn :mad:

 

nächstesmal nehm ich ein vorgefertiges formluar mit einem haftungsausschluss mit, wo ich nurnoch das datum und das gebiet eintragen muss ;) hat das schon mal jmd versucht?

Geschrieben

Ich wurde kürzlich auch aufgehalten als ich gegen 20 Uhr durch den Wald geradelt bin (Bei der Hitze geht es einfach nicht früher). Begründung: Die Jäger sind draußen, gesehen habe ich aber keinen :confused: .

Ich weiß nicht ob dieses 19Uhr Verbot generell gilt oder nur an markierten Strecken. Bei mir in der Umgebung gibt es diese "mbike.at" Strecken mit Hinweisen über sein Fahrverhalten, eben auch "nicht nach 19Uhr) -.-

Geschrieben
Ja eh... das ist ja das Schlimme! Aber irgendwie muss man doch die gewöhnlichen Risiken eines bestimmten Orts ausschließen können?! Wenn ein Nichtschwimmer ins Meer geht und absauft kann er (bzw. seine Angehörigen :D) ja auch nicht klagen weil kein Fangnetz installiert wurde... Wer im Wald abseits von Forstwegen unterwegs ist hat nunmal mit Wurzeln und Schlaglöchern zu rechnen, bissl Hausverstand sollte auch noch im 21. Jh. vorhanden sein...

 

ja eh... bled wirds nur, wenn es ihn in einen strudel zieht, der strudel ortsbekannt ist, trozdem aber niemand ensprechende warnschilder aufgestellt hat...

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