bigair Geschrieben 30. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 Hi, wida mal ein problem: Wir haben ein haus mit zwei garagen...zu den garagen gibts eine einfahrt (über den gehsteig). früher war noch eine dritte garage in den keller. die wurde irgendwann zugeschüttet, aber das tor + die auffahrt auf den gehsteig sind noch da. wir verwenden das ganze jetzt zum anhänger bzw. motorrad hinstellen. auf den toren ist keine tafel ala "einfahrt freihalten...abschleppblabla". wenn sich wer vor die einfahrt stellt, kann er dann abgeschleppt werden? wenn sich WIR vor UNSERE einfahrt stellen, können wir dann auch abgeschleppt werden (wenn uns zb unser nachbar anzeigt)? thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoRun Geschrieben 30. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 vielleicht hifts weiter http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1080501&menu_active=0194 thread von http://www.1000ps.at http://www.1000ps.at/forum.asp?thema_id=2065629&alle=1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 30. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 Vor Haus- und Grundstückseinfahrten ist das Parken verboten. Wer über eine Haus- oder Grundstückseinfahrt allein verfügungsberechtigt ist, darf vor seiner Einfahrt auch parken. Diese Erlaubnis kann allerdings nicht weitergegeben werden. ich glaub....das haut so hin. hoffentlich gilt das in NÖ auch und was, wenn ich durch das parken vor meiner hauseinfahrt den gegenüber behindere, in seine garage zu fahren...kann da was sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niki2004 Geschrieben 31. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 ist nur lästig, wenn bei dir viele polizisten herumlaufen, weil die ja nicht wissen, dass es deine einfahrt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 31. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 ist nur lästig, wenn bei dir viele polizisten herumlaufen, weil die ja nicht wissen, dass es deine einfahrt ist. ja, das hab ich mir auch gedacht...nur muss ich dann was zahlen, falls ich abgeschleppt werde? (wenn zb der nachbar anzeigt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niki2004 Geschrieben 31. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 ja, das hab ich mir auch gedacht...nur muss ich dann was zahlen, falls ich abgeschleppt werde? (wenn zb der nachbar anzeigt) kann ich mir nicht vorstellen, weil es ja erlaubt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 31. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 nur muss ich dann was zahlen, falls ich abgeschleppt werde? (wenn zb der nachbar anzeigt) Wenn DU vor DEINER Einfahrt stehst, wo du ja von gesetzeswegen stehen darfst, und der Nachbar lässt dich abschleppen, dann hast DU gegen kein Gesetz verstoßen und brauchst auch das Abschleppen nicht zu zahlen. Zahlen tut es dann der Nachbar, der die Abschleppung angeordnet hat, wenn er nicht beweisen kann, dass du einen Gesetzesverstoß begangen hast bzw. er in der Wahrnehmung seiner Rechte durch dein schändliches Parken behindert ist. Wäre z.B. nichteinmal, wenn er mit einem Wohnwagengespann aus seiner Ausfahrt rausfahren will, und dafür den Bereich brauchst, wo du dein Auto rechtmäßig geparkt hast. Lediglich, wenn dein Auto irgendwie deppert schräg oder weiß Gott wie eingeparkt ist, sodass er tatsächlich behindert ist, dann muss er das zuerst einmal beweisen (Fotos), und nichtmal da wär die Sache dann ganz klar. Was anderes wäre, wenn du widerrechtlich SEINE Einfahrt zuparkst. Das tätest dann DU brennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 31. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 optimal, thx! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.