Kuglblitz Geschrieben 19. Mai 2007 Teilen Geschrieben 19. Mai 2007 Hallo, ich hätte eine Frage zum Mietrecht: In unserm Garten, den ich mit einem Mitbewohner gemietet habe, stehen drei Fichten, deren Hauptstamm bereits einmal gekappt wurde. Nun sind die Seitentriebe aber bereits so lange und dicht, dass sie sehr viel Licht wegnehmen. Können wir die Bäume als Mieter selbst ein wenig auslichten, also Seitentriebe abschneiden, oder muss der Vermieter dazu sein Einverständnis geben? Im Internet hab' ich dazu nichts gefunden. Im Mietvertrag steht, dass wir für die Gartenpflege verantwortlich sind. Das gleich gilt auch für eine Thuje, die bereits in einen anderen Baum hineinwächst. lg Kuglblitz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noc Geschrieben 19. Mai 2007 Teilen Geschrieben 19. Mai 2007 ohne hier jetzt auf mietrechtliche Details eingehen zu wollen, frag ich mich generell wieso du meinst der Vermieter hätte etwas dagegen? Egal nach welchem Recht (MRG oder ABGB oder irgendwelchen Vereinbarungen) wärs am einfachsten das OK vom Vermieter zu holen und dann einfach selber machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa Geschrieben 19. Mai 2007 Teilen Geschrieben 19. Mai 2007 Alles was über den zaun rübersteht darfst du abschneiden, außer der baum wird dadurch so beschädigt, dass er eingehen würde. Alles andere ist Verhandlungssache mmit dem Nachbarn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 19. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2007 Danke für die Antworten. Den Vermieter zu fragen ist leider nicht so einfach, denn nach einem Disput - er wollte in unserem Gartenteil für sich einen Pool bauen, wogegen wir uns erfolgreich gewehrt haben - ist das Verhältnis etwas kühl. D.h., er würde wohl kategorisch nein sagen. Wenn wir wissen, dass rechtlich alles ok ist, machen wir's einfach, ist zwar nicht die feine Art, aber immerhin erfolgreich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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