zisco Geschrieben 23. August 2020 Geschrieben 23. August 2020 Hallo - am Radweg entlang der B134 zwischen Grub und Weghof wurden diese Woche Bodenmarkierungen angebracht, und zwar dort, wo zwei Wege aus Parzham in die B134 münden. Meine Fragen: a) Mir ist unerklärlich, wieso die Ordnungslinie quer zum Radweg angebracht und nicht quer zu den (völlig unbedeutenden) einmündenen Straßen? Das ist doch eigentlich völlig unlogisch: Ein Fahrzeug, das von einer dieser Straßen auf die B134 auffährt, hat zuerst Vorrang ggü. den Radfahrern und dann aber sofort Nachrang ggü. dem Verkehr auf der B134? b) Was bedeutet das rechtlich? Ich nehme an, ich als Radfahrer muss dem Verkehr aus den einmündenden Wegen bevorrangen? Ich verstehe nicht, warum so ein Schwachsinn immer noch praktiziert wird! Zitieren
AndiG65 Geschrieben 23. August 2020 Geschrieben 23. August 2020 Das Heiligtum Auto hat leider immer und überall Vorrang - zumindest im Denken der Verkehrsplaner. Diese Linien sind überall zu finden oft auch durch Tafeln ergänzt ( Radweg Ende - Querstraße - Radweg Anfang). Zitieren
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