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Geschrieben
das wird jetzt wirklich spannend, denn wenn ich mir die ergebnisse vom schwechater gestern und die liste der verwarnungen anschaue, müsste es jetzt eigentlich die erste sperre geben.

 

mal schauen, wie das exekutiert wird - vor allem: was heißt vier rennen? cup-rennen oder wie oder was (vor allem, wenn es frauen betreffen sollte)?

 

 

es steht "Startverbot für 4 Rennen lt. Urteil", ich würde meinen, die müssten in das "Urteil" reinschreiben, welche Rennen gemeint sind.

Geschrieben

vermutlich muss der sünder sich zuerst 4 mal wo anmelden

und wird dort jeweils in der startaufstellung demonstrativ vom bewerb ausgeschlossen:D

herr kurzsichel würd das bestimmt gern machen :cool:

Geschrieben
vermutlich muss der sünder sich zuerst 4 mal wo anmelden

und wird dort jeweils in der startaufstellung demonstrativ vom bewerb ausgeschlossen:D

herr kurzsichel würd das bestimmt gern machen :cool:

 

ja und dort zur öffentlichen Missbilligung durch das Fußvolk an den Pranger gestellt:D:D:D

Gast User#240828
Geschrieben
tja verbieten kannst es ihm wohl nicht, aber du kannst ihn sanktionieren, bei der KT, dass du ihn aus der Wertung nimmst und beim ÖRV eben z.B. durch Abmahnung, Sperre.

 

P.S. freu mich auf die KT morgen :wink:

 

jop, wir scheinen wieder einmal echtes wetterglück zu haben..bei der kt...:D:cool:

 

zu er rechtskonformität:

 

was ist ein verein, wozu ist er per se da, was darf er und was ist der grund für die vereinsgründung..

 

welchen beruf hat ein radprofi und ab wann darf ich ihm verbieten, seinen beruf auszuüben?

 

 

ist es geschäftsschädigend für einen komerziellen veranstalter, wenn ein verein seinen mitgliedern verbietet, daran teilzunehmen obwohl sie wollen?

 

wenn ich förderungen und begünstigungen kassiere, aus öffentlicher hand bekomme(oder günstige tarife bekomme, lt. spg weil meine veranstaltung der allgemeinen volksgesundheit dient)

wem darf ich dann den start an dieser veranstaltung verbieten?

 

darf ich eine jedermann veranstaltung machen, bei der frauen oder afrikaner oder verurteilter straftäter (bitte das jeweils nicht in zusammenhang bringen;o) explizit ausgeschlossen sind?

 

 

es gäbe soviele fragen die zu klären wären..und ich erwarte nicht, dass du mir antwort auf jede eventualität gibst..

 

ich behaupte lediglich, dass ich es für möglich halte, dass dieses verbot seitens eines (von tsd.) vereinen, rechtlich nicht stand halten könnte, käme es hart auf hart..

 

und morgen werd ich dich genau unter die rennleiter lupe nehmen:devil::U:

Geschrieben

na da sind wir dann im Grunde eh ähnlicher Meinung (wegen Lupe und Rennleiter warads:D)

im Ernst: eben entscheiden müsste das ohnehin ein ordentliches Gericht, wobei man ja eigentlich auf den Rechtsweg mit dem Lizenzantrag verzichtet:f: Ein Berufsverbot wär natürlich wieder ein anderes Thema, da könnts haarig werden (für den ÖRV). Natürlich kann man in Vereinsstatuten festlegen, wer Mitglied werden kann, Einschränkung auf Geschlecht, Nationalität, Berufsgruppen, Religion, Parteizugehörigkeit jedenfalls; auch als Veranstalter, oder hast du schon versucht dich für den Frauenlauf anzumelden?:D

Gast User#240828
Geschrieben
na da sind wir dann im Grunde eh ähnlicher Meinung (wegen Lupe und Rennleiter warads:D)

im Ernst: eben entscheiden müsste das ohnehin ein ordentliches Gericht, wobei man ja eigentlich auf den Rechtsweg mit dem Lizenzantrag verzichtet:f: Ein Berufsverbot wär natürlich wieder ein anderes Thema, da könnts haarig werden (für den ÖRV). Natürlich kann man in Vereinsstatuten festlegen, wer Mitglied werden kann, Einschränkung auf Geschlecht, Nationalität, Berufsgruppen, Religion, Parteizugehörigkeit jedenfalls; auch als Veranstalter, oder hast du schon versucht dich für den Frauenlauf anzumelden?:D

 

ui - wegen religion und ethnischer herkunft, da wäre ich schon wieder vorsichtig - weil der verein dann an sich schon kaum mehr genehmigt werden würde..je nach guter begründung gehts vielleicht..

 

und das mit dem frauenlauf..ich kenne genug männer die beim frauenlauf mitgemacht haben..stefan graf und marian mutola zum beispiel..:devil: (das ist ausgewiesener maßen ein scherz!!!)

Gast User#240828
Geschrieben
na da sind wir dann im Grunde eh ähnlicher Meinung (wegen Lupe und Rennleiter warads:D)

im Ernst: eben entscheiden müsste das ohnehin ein ordentliches Gericht, wobei man ja eigentlich auf den Rechtsweg mit dem Lizenzantrag verzichtet:f: Ein Berufsverbot wär natürlich wieder ein anderes Thema, da könnts haarig werden (für den ÖRV). Natürlich kann man in Vereinsstatuten festlegen, wer Mitglied werden kann, Einschränkung auf Geschlecht, Nationalität, Berufsgruppen, Religion, Parteizugehörigkeit jedenfalls; auch als Veranstalter, oder hast du schon versucht dich für den Frauenlauf anzumelden?:D

 

aja, und kennst du die von einem winkeladvokaten erfundene phrase: "der rechtsweg ist ausgeschlossen"..da kann ich nur müde lächeln..ist so wie: "wenn sie die packung aufreissen, müssen sie das kaufen"..etx..ab 22:00 uhr ist lärm strafbar..ich muss in ihre tasche sehen - supermarkt kassiererin - und und und...

 

ja, papier ist geduldig..

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