madmax78 Geschrieben 21. Juli 2009 Geschrieben 21. Juli 2009 wenn man zum zeitpunkt einer einvernehmlichen auflösung mit dem dienstgeber noch urlaub stehen hat, kann man sich den ja auszahlen lassen schieben diese ausstehenden urlaubstage den anspruch aufs ALG hinaus? danke Zitieren
LBJ Geschrieben 21. Juli 2009 Geschrieben 21. Juli 2009 http://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht/beendigung.htm http://www.arbeiterkammer.at/online/einvernehmliche-aufloesung-49359.html http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d75/FolderBeendvArbeitsv.pdf http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=422237&DstID=0&BrID=37 http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421948&DstID=7228 Zitieren
madmax78 Geschrieben 21. Juli 2009 Autor Geschrieben 21. Juli 2009 der linke auf die AK seit hat zwar nicht direkt zur antwort geführt, nach ein bissi herumgeklickse hab ichs dort aber doch gefunden danke http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=3123&AD=3105&REFP=0#faq3121 Zitieren
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