skinny Geschrieben 13. August 2009 Teilen Geschrieben 13. August 2009 Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher satteln aufs Rad um - aber noch immer nicht genug, so der ARBÖ. Bei den Radlerquoten hinkt Österreich anderen Nationen weit hinterdrein. Der Staat gibt bereits einen Anreiz um Beamte zum "Radeln" zu animieren. Beamte erhalten nämlich pro dienstlich geradeltem Kilometer ganze 24 Cent. Nach dem Vorbild des Staates könnten auch private Unternehmen ihren Dienstnehmern einen Anreiz zum "Radeln" geben, ist man beim ARBÖ überzeugt. Immerhin dürften die Firmen dieses Strampelgeld auch noch steuermindernd absetzen - bis zu 480 Euro im Monat. Das "Strampelgeld" gilt allerdings nur für Dienstfahrten, nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Ein solcher Anreiz könnte noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, in die Pedale zu strampeln, so der ARBÖ. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090813_OTS0082 Jö, das wär' ja mal was! ~35 km pro Tag á 0,24 Euro - macht ein nettes "Schmankerl"! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 13. August 2009 Teilen Geschrieben 13. August 2009 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090813_OTS0082 Jö, das wär' ja mal was! ~35 km pro Tag á 0,24 Euro - macht ein nettes "Schmankerl"! was ist da neu!? ab 6km distanz (eine strecke) bekommst sogar fast gleich viel wie fürs auto amtliches kilometergeld (dienstfahrten): Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km 0,24 Fahrrad bzw. zu Fuß ab dem 6. km 0,47 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoAhnung Geschrieben 13. August 2009 Teilen Geschrieben 13. August 2009 es gibt sogar mehr als fürs auto: Das Kilometergeld Kilometergeld-Sätze und alle Informationen rund um das Kilometergeld! Aktuelle Kilometergeldsätze (gültig ab dem 1. Juli 2008): Fahrzeugtype Kurzsatz in EUR * PKW 0,42 Motorräder bis 250 ccm 0,14 Motorräder über 250 ccm 0,24 Mitfahrer 0,05 Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km 0,24 Fahrrad bzw. zu Fuß ab dem 6. km 0,47 Was ist das Kilometergeld? Eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges (Pkw, Kombi oder Motorrad) für Dienstfahrten anfallen. Das Kilometergeld wirkt steuerlich - als Höchstgrenze der Steuerfreiheit - gleichermaßen für den Bundesdienst (in der Reisegebührenvorschrift geregelt) wie für die Privatwirtschaft (in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen). Neben dieser Pauschale ist es ausgeschlossen, andere Kosten (Ausnahme: Aufwendung für die Behebung von bestimmten Schäden) als Werbungskosten geltend zu machen. Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, hat kein Anrecht mehr, einen höheren Satz zu verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die Kosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt geltend machen. Der Beweis für höhere Kosten erfolgt in der Regel: durch die Führung eines Fahrtenbuches und die Sammlung aller Belege innerhalb eines Jahres. Mit dem amtlichen Kilometersatz sind abgedeckt: Abschreibung / Wertverlust Benzin und Öl Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen) Autoradio Steuern und Gebühren alle Versicherungen (inkl. Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung) Mitgliedsbeiträge der Autofahrerclubs Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten) Park- und Mautgebühren inkludieren: Auch Parkgebühren - wie das Parkpickerl in verschiedenen Gemeinden - alle Kurzparkzonen sowie in- und ausländische Mautgebühren sind im Kilometersatz inkludiert. Leistet der Dienstgeber in diesen Fällen einen eigenen Kostenersatz, so ist dieser wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern. Auch wenn Sie wenig fahren und viel parken, so dass die Kosten weit höher als das mögliche Kilometergeld sind, können Sie nur durch die Verrechnung der tatsächlichen Kosten beim Finanzamt einen höheren Satz geltend machen. Beispiel: Leistet nun zum Beispiel ein Arbeitgeber für die Fahrt von Innsbruck nach Dornbirn einen Ersatz für die Fahrt durch den Arlbergtunnel, so ist dieser wie ein zusätzliches Einkommen anzusehen und daher auch steuerpflichtig. Die einzige Lösung ist nur bei jenen Fällen, in denen sich die Park- oder Mautgebühren extrem auf die Kilometerkosten auswirken, die tatsächlichen Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Dies ist auch weiterhin möglich. Amtliches Kilometergeld für andere Verkehrsteilnehmer: Amtliche Kilometergeldsätze gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer. Dabei muss jedoch der Dienstweg bzw. die Mitnahme der Personen angeordnet sein. Für wen ist das Kilometergeld verpflichtend? Das "amtliche Kilometergeld" ist in den Reisegebührenvorschriften geregelt und ist nur für Bundesbedienstete verpflichtend. Für die Privatwirtschaft gilt es als Richtlinie und gleichzeitig Höchstbetrag für steuerfreie Auszahlung. Die Höhe des Kilometergeldes wird in der Privatwirtschaft im Rahmen von Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder individueller Vereinbarung geregelt. Auch das Finanzamt anerkennt Kilometergeldsätze bis zu dem in der Reisegebührenvorschrift festgelegten Betrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 13. August 2009 Teilen Geschrieben 13. August 2009 Für mich seit bald einem Jahrzehnt nix neues und Usus - versüßt das Training mit ein paar T-€ im Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chaingang Geschrieben 19. August 2009 Teilen Geschrieben 19. August 2009 Komisch, i krieg gor nyx, wenn i mitm Radel zum Kunden fahr.... aber die 1,5 km... poste ich einfach mehr :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 19. August 2009 Teilen Geschrieben 19. August 2009 Komisch, i krieg gor nyx, wenn i mitm Radel zum Kunden fahr.... aber die 1,5 km... poste ich einfach mehr :DBei 1,5km ist auch der Aufwand für die Firma zu hoch.:devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adorfer Geschrieben 21. August 2009 Teilen Geschrieben 21. August 2009 Was ich zu KN-Zeiten mit dem ideotischen Finanzchef´n deshalb herum gestritten hab.... Finanzler: Na vias Radlfoarn auf´s Zoiomt zio ma sicha niks. Ich: Dann foa da soba umä, Wiaschtl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 25. August 2009 Teilen Geschrieben 25. August 2009 Das mach ich schon lange, Rad-km-Geld absetzen. Ist übrigens auch das, was Fahrradboten steuerlich am Leben hält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NutzSportRadler Geschrieben 31. August 2009 Teilen Geschrieben 31. August 2009 Hallo, Amtliches Kilometergeld für andere Verkehrsteilnehmer: Amtliche Kilometergeldsätze gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer. Dabei muss jedoch der Dienstweg bzw. die Mitnahme der Personen angeordnet sein. Für mich heisst dass das der Chef anordnet du mußt zu Fuß oder mit dem Radl fahren. lg Horst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adorfer Geschrieben 7. September 2009 Teilen Geschrieben 7. September 2009 Ist übrigens auch das, was Fahrradboten steuerlich am Leben hält. Wie soll den das gehen:confused: Kannst ja auch nicht als Taxi-Fahrer in die Steuererklärung schreiben das so und soviel km getuckert bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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