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ARBÖ: Kilometergeld fürs Radeln


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Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher satteln aufs Rad um - aber noch immer nicht genug, so der ARBÖ. Bei den Radlerquoten hinkt Österreich anderen Nationen weit hinterdrein. Der Staat gibt bereits einen Anreiz um Beamte zum "Radeln" zu animieren. Beamte erhalten nämlich pro dienstlich geradeltem Kilometer ganze 24 Cent.

 

Nach dem Vorbild des Staates könnten auch private Unternehmen ihren Dienstnehmern einen Anreiz zum "Radeln" geben, ist man beim ARBÖ überzeugt. Immerhin dürften die Firmen dieses Strampelgeld auch noch steuermindernd absetzen - bis zu 480 Euro im Monat. Das "Strampelgeld" gilt allerdings nur für Dienstfahrten, nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Ein solcher Anreiz könnte noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, in die Pedale zu strampeln, so der ARBÖ.

 

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090813_OTS0082

 

Jö, das wär' ja mal was! ~35 km pro Tag á 0,24 Euro - macht ein nettes "Schmankerl"! :)

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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090813_OTS0082

 

Jö, das wär' ja mal was! ~35 km pro Tag á 0,24 Euro - macht ein nettes "Schmankerl"! :)

 

was ist da neu!? :confused:

 

ab 6km distanz (eine strecke) bekommst sogar fast gleich viel wie fürs auto

 

amtliches kilometergeld (dienstfahrten):

Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km 0,24

Fahrrad bzw. zu Fuß ab dem 6. km 0,47

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es gibt sogar mehr als fürs auto:

Das Kilometergeld

Kilometergeld-Sätze und alle Informationen rund um das Kilometergeld!

Aktuelle Kilometergeldsätze (gültig ab dem 1. Juli 2008):

 

Fahrzeugtype Kurzsatz in EUR *

PKW 0,42

Motorräder bis 250 ccm 0,14

Motorräder über 250 ccm 0,24

Mitfahrer 0,05

Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km 0,24

Fahrrad bzw. zu Fuß ab dem 6. km 0,47

 

Was ist das Kilometergeld?

Eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges (Pkw, Kombi oder Motorrad) für Dienstfahrten anfallen. Das Kilometergeld wirkt steuerlich - als Höchstgrenze der Steuerfreiheit - gleichermaßen für den Bundesdienst (in der Reisegebührenvorschrift geregelt) wie für die Privatwirtschaft (in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen).

Neben dieser Pauschale ist es ausgeschlossen, andere Kosten (Ausnahme: Aufwendung für die Behebung von bestimmten Schäden) als Werbungskosten geltend zu machen.

Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, hat kein Anrecht mehr, einen höheren Satz zu verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die Kosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt geltend machen.

Der Beweis für höhere Kosten erfolgt in der Regel:

durch die Führung eines Fahrtenbuches und

die Sammlung aller Belege innerhalb eines Jahres.

Mit dem amtlichen Kilometersatz sind abgedeckt:

Abschreibung / Wertverlust

Benzin und Öl

Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes

Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen)

Autoradio

Steuern und Gebühren

alle Versicherungen (inkl. Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)

Mitgliedsbeiträge der Autofahrerclubs

Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)

Park- und Mautgebühren inkludieren:

Auch Parkgebühren - wie das Parkpickerl in verschiedenen Gemeinden - alle Kurzparkzonen sowie in- und ausländische Mautgebühren sind im Kilometersatz inkludiert.

Leistet der Dienstgeber in diesen Fällen einen eigenen Kostenersatz, so ist dieser wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern.

Auch wenn Sie wenig fahren und viel parken, so dass die Kosten weit höher als das mögliche Kilometergeld sind, können Sie nur durch die Verrechnung der tatsächlichen Kosten beim Finanzamt einen höheren Satz geltend machen.

Beispiel:

Leistet nun zum Beispiel ein Arbeitgeber für die Fahrt von Innsbruck nach Dornbirn einen Ersatz für die Fahrt durch den Arlbergtunnel, so ist dieser wie ein zusätzliches Einkommen anzusehen und daher auch steuerpflichtig.

Die einzige Lösung ist nur bei jenen Fällen, in denen sich die Park- oder Mautgebühren extrem auf die Kilometerkosten auswirken, die tatsächlichen Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Dies ist auch weiterhin möglich.

Amtliches Kilometergeld für andere Verkehrsteilnehmer:

Amtliche Kilometergeldsätze gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer. Dabei muss jedoch der Dienstweg bzw. die Mitnahme der Personen angeordnet sein.

Für wen ist das Kilometergeld verpflichtend?

Das "amtliche Kilometergeld" ist in den Reisegebührenvorschriften geregelt und ist nur für Bundesbedienstete verpflichtend.

Für die Privatwirtschaft gilt es als Richtlinie und gleichzeitig Höchstbetrag für steuerfreie Auszahlung. Die Höhe des Kilometergeldes wird in der Privatwirtschaft im Rahmen von Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder individueller Vereinbarung geregelt.

Auch das Finanzamt anerkennt Kilometergeldsätze bis zu dem in der Reisegebührenvorschrift festgelegten Betrag.

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Hallo,

Amtliches Kilometergeld für andere Verkehrsteilnehmer:

Amtliche Kilometergeldsätze gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer. Dabei muss jedoch der Dienstweg bzw. die Mitnahme der Personen angeordnet sein.

Für mich heisst dass das der Chef anordnet du mußt zu Fuß oder mit dem Radl fahren.

lg

Horst

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