Reinhard Geschrieben 3. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 Servus@all, Frage vorweg: müssen laut EU-Recht alle EU-Bürger gleich behandelt werden? Um folgendes geht's: Acer gewährt in Deutschland 24 Monate (freiwillige) Herstellergarantie, in Ö nur 12 Monate. Wenn ich jetzt als Österreicher in D eines dieser Notebooks erwerbe, d.h.bei einem deutschen Händler kaufe,den deutschen Preisund die deutsche USt. bezahle... ... dann muss ich das NB registrieren - mit einer österreichsichen Käufer-Adresse. Und da liegt der Hund begraben - ich krieg' nur 12 Monate zugestanden. Auf der einen Seite kann Acer seine freiwilligen Garantieleistungen definieren, wie Acer es will - aber ist es rechtens, dass man die Käufer eines deutschen Händlers unterschiedlich behandeln darf? Ich der Meinung, dass diese freiwillige Leistung an das verkaufte Gerät geknüpft sein muss und nicht von der Haar- / Hautfarbe oder Wohnsitz des Käufers abhängig gemacht werden darf. Oder? Wer kennt sich denn im EU-Recht aus und kann was dazu sagen? MfG Reinhard P.S.: Ich möcht' mal wissen, was in den USA los wäre, wenn Acer die 24 Monate Garantie nur den "white people" zugestehen würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 3. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 Und was soll diese Schlussbemerkung? Verstehst wohl nur Du..... ...er meint wohl damit...das es die gleiche situation währ wenn im amiland nur die weißen 24monate garantie bekommen würden...und die anderen ned... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maosmurf Geschrieben 3. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 @ reinhard: die regelung scheint "diskriminierend" zu sein, ist jedoch imho nicht unrechtens. leider (aja und das "wp" kommentar solletst du entweder genauer erklären, oder es löschen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhard Geschrieben 3. Dezember 2005 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 Ich will damit sagen, dass man in den USA gleich Rassismus vermuten würde oder Unruhen hätte, wenn eine Firma die Weißen anders behandelt als die Dunkelhäutigen. --- Anderes Beispiel: in Österreich gilt auf den Unis der numerus clausus nicht - und wegen dem Gleichheitsgrundsatz in der EU müssen unsere Unis nun reihenweise deutsche Studenten aufnehmen - die Deutschen gelten vor der Uni-Pforte den Österreichern gleichgestellt! Wenn ich als Österreicher an einen deutschen Laden klopfe, so will ich genau so behandelt werden, wie ein Deutscher. Und wenn dem nicht so ist, so widerspricht das IMHO den Brüsseler Gesetzen. MfG Reinhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhard Geschrieben 3. Dezember 2005 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 Ich verstehe immer noch nicht, wie man von verschiedenen Garantiebestimmungen gleich einen Vergleich mit angeblichem Rassisums ziehen muss. Dieses ewige Ami-bashing wird langsam langweilig. Du verfehlst das Thema - ich hab' weder Rassismus aufgezeigt noch Ami-bashing betrieben. Das Thema lautet: sind nun alle EU-Bürger beim Kauf von irgendwas "gleich" - oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AlphaSL Geschrieben 3. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2005 Nunja, gleich ist nunmal nicht gleich Auch in der "freien" EU ist es nunmal so, dass viele Vorteile anscheinend nur für Firmen gelten, insbesondere natürlich für einflussreiche Multinaionals. Die Sache mit der Garantie ist mir auch schon öfters als ziemlich benachteiligende Regelung aufgefallen. Normalerweise sollte man denken, dass Preise, Serviceleistungen, Garantieabwickelungen im "großen europäischen Markt" einheitlich sein sollten (lokale gesetzl. Rahmenbedingungen berücksichtigt natürlich, zB USt) - das ist aber dzt. noch Utopie. Große Firmen richten sich unter dem Vorwand "Händlerschutz" sehr wohl ihre Distributionsnetze so, wie es ihnen am profitabelsten erscheint. Ich hab zwar von der Uni ein Grundwissen bzgl. EU-Recht, insgesamt gesehen ist das Wissen aber natürlich lächerlich, deshalb kann ich leider keine konkreten Infos bieten. Fakt ist, dass die Händlerregelungen über gesetzliche Grenzen hinaus anscheinend nicht vereinheitlicht werden können, sonst wären längst zigtausend Klagen fällig... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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