blablabla Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 hi leute, aus gegebenen anlass wollt ich mal eine rechtlichen rat einholen. hab mir für graz ein stadtradl zugelegt und es am stadtrand an einem zaun angeschlossen um tagsüber damit herumzufahren. jetzt war ich ein paar tage nicht dort und seh heut zu meiner belustigung über meinem rad und an 3 weiteren stellen an selbigen zaun ein schild montiert (selbstgeschrieben) mit sinngemäß folgendem text: "keine fahrräder am zaun anschließen und am gehsteig abstellen... blalabla und es ist ganz böse". ok, dass ich das rad nimmer am zaun anhäng ist damit klar. ist ja eigentum des grundstückbesitzers. aber wenn ich es an einem schild vor dem zaun anhäng, kann er mir wohl nix machen, oder? ist ja nicht sein grund und hat nur die pflicht schnee zu räumen und so.... aber wie sieht es rechtlich aus? ist es eigentlich erlaubt ein fahrrad am gehsteig zu parken? zumindest so, wenn ich damit nimanden behindere und der gehsteig noch breit genug ist, dass man locker daran vorbei gehen kann? schon neugierig auf eure interpretation! gruß, andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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