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Arbeitnehmerveranlagung


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ja, ok dort hab ich aber die daten verloren...

 

dann gib Deine Sozialversicherungsnummer ein und lass den PIN zurücksetzen...kriegst einen Brief innerhalt von wenigen Tagen mit den neuen Daten....Du kannst auf der Homepage vom Finanzamt aber auch die Formulare ausdrucken...nachträglich kannst bis zu 5 Jahre Arbeitnehmerveranlagung nachholen...

 

lg,

tom

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dann gib Deine Sozialversicherungsnummer ein und lass den PIN zurücksetzen...kriegst einen Brief innerhalt von wenigen Tagen mit den neuen Daten....Du kannst auf der Homepage vom Finanzamt aber auch die Formulare ausdrucken...nachträglich kannst bis zu 5 Jahre Arbeitnehmerveranlagung nachholen...

 

lg,

tom

 

und was wenn die aber schon ein paar jahre abgerechnet haben.. dan is es zu spät, oda?

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Sichalich. Wenn ma die Finanz einen Rabatt fürs Arbeitabnehmen (sprich die Daten ins Finanzonline reinklopfen) gewährt, mach' ich's auch online.:D

Vorher muß allerdings noch der gute alte Kugelschreiber und das Formular von denen herhalten.;):rolleyes:

 

 

Genau so denk ich auch, und dann bekomm ich einen Brief das ich den Scheiß nächstes Jahre gefälligst online zumachen habe. (Ganz so wars dann doch net gschrieben).

Aber irgendwo hab ich dann gelesen, das du es online machen musst wenst an Netzzugang hast! So irgendwie :rolleyes:

Muss da nochmal zuhause nachschauen, wenn ich den Wisch noch habe

 

lg Dan :devil:

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Genau so denk ich auch, und dann bekomm ich einen Brief das ich den Scheiß nächstes Jahre gefälligst online zumachen habe. (Ganz so wars dann doch net gschrieben).

Aber irgendwo hab ich dann gelesen, das du es online machen musst wenst an Netzzugang hast! So irgendwie :rolleyes:

Muss da nochmal zuhause nachschauen, wenn ich den Wisch noch habe

 

lg Dan :devil:

 

gar nix MUSS man...aber schneller gehen tuts halt und Du siehst gleich, ob, bzw. wieviel Du zurückbekommst...früher hast ein paar Monate gewartet, heute gehts innerhalb von 14 Tagen, bis das Geld am Konto ist...

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Ja, weil die Steuer, die du bei der Firma bezahlt hast, für das ganze Jahr berechnet und bezahlt wurde, und du bei der Veranlagung den Betrag eben auf die Monate berechnet kommst, wo du gearbeitet hast.

Ich weiß natürlich nicht, was du sonst noch alles zum Abschreiben eingereicht hast.

 

LG

buffalo

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