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Radwegbenutzung: verpflichtet oder nicht?


buffalo
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Einleitend: Mir ist schon klar, dass ein Radweg benutzt werden muss.

Die Frage ist vielmehr, was mache ich, wenn ich wo fremd bin? Angenommen, ich bin in einer fremden Stadt mit dem Rad unterwegs und parallel zur geplanten Route befindet sich ein Radweg. Ersteinmal ist alles klar. Was mache ich, wenn ich sehe, dass dieser Radweg sich eigentlich von der Straße entfernt (also z.B. rechts abbiegt). Ich kann ja nicht wissen, wo der Weg hinführt bzw. ob er dann irgendwann wieder zur Straße zurückführt? Muss ich ihn dann trotzdem benutzen oder "darf" ich dann gleich auf der Straße bleiben? Welche Umwege sind zumutbar?

 

LG

buffalo

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Einleitend: Mir ist schon klar, dass ein Radweg benutzt werden muss.

Die Frage ist vielmehr, was mache ich, wenn ich wo fremd bin? Angenommen, ich bin in einer fremden Stadt mit dem Rad unterwegs und parallel zur geplanten Route befindet sich ein Radweg. Ersteinmal ist alles klar. Was mache ich, wenn ich sehe, dass dieser Radweg sich eigentlich von der Straße entfernt (also z.B. rechts abbiegt). Ich kann ja nicht wissen, wo der Weg hinführt bzw. ob er dann irgendwann wieder zur Straße zurückführt? Muss ich ihn dann trotzdem benutzen oder "darf" ich dann gleich auf der Straße bleiben? Welche Umwege sind zumutbar?

 

LG

buffalo

 

Fahrst du RR, dann is es Brust.

Dann kannst Du, darst Du, muszt aber nicht den Radweg benutzen. ;)

 

STVO §68 schreibt ja vor das man Radwege benützen MUSZ, auch wenn man freiwillig den selben nicht befahren würde. :f:Wenn ich mich richtig erinnere. Voi zum :k:

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ich lehn mich mal aus dem fenster und meine, dass du in diesem Fall den Radweg NICHT weiter benutzen musst - du fährst ja dann auf einer Straße weiter wo kein Radweg mehr ist.

 

So weit ich mich erinnere, dürfen sogar Lkws auf diese Art die Maut "prellen"... bis halt ein Fahrverbot auf dieser Strecke eingerichet wird.

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also aus meiner StVO Datei mal kopiert (hoffentlich ist das noch aktuell :D:D)

"§ 68. Verhalten der Radfahrer.

Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen

Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das

Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten

Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist."

 

--> da steht nix davon, dass man der Radfahranlage "folgen" muss, wenn sie einen auch ans Ziel bringen würde...

 

Frage beantwortet?

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zitat linzerbiker:

Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen

Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das

Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten

Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.

 

 

so ist es. wenn sich also die "radfahranlage" von der strasse entfernt, kannst du natuerlich auf der strasse bleiben.

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Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen

Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das

Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten

Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist."

 

Bedeutet das eigentlich, dass ich falls ich mit dem Kinderanhänger fahre den Radweg NICHT benutzen muss?? Na das wär ja wieder mal sehr intelligent...

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