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Geschrieben

Hi!

 

Angeblich (habe ich von einem Hüttenwirt in der STMK) is schon seit 2 Jahren in der STMK der Grundeigentümer für Stürze auf seinen Wegen nicht mehr haftbar - per Landesgesetz!

 

Wenn das stimmt, dann sollt das Biken in der schönen STMK ja kein Problem mehr sein!!:D

 

Kann das jemand bestätigen??

 

M4chen

Gast
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