wurliwurm Geschrieben 8. Juli 2005 Geschrieben 8. Juli 2005 Hi Leute Bin im Zusammenhang mit den Führerschein Vormerksystem auf diesen Punkt gestossen:"Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung" und frage mich ob damit auch ein Fahrrad im Ladebereich eines Kombi PKW's gemeint sein könnte? Schließlich legt man (nehme ich mal an) üblicherweise sein Rad einfach hinein ohne sichern. Würde nicht darauf stehen wenn bei einer Kontrolle mein Freund und Helfer nach Luft ringen würde und mir ein Pünktchen verpassen würde. :f: Wie seht ihr das? Lg Wurliwurm Zitieren
TomCool Geschrieben 8. Juli 2005 Geschrieben 8. Juli 2005 Genau so. Wer sein Radl so ins Auto legt, dass es bei einer Vollbremsung mitsamt dem Kopf des Fahrer durch die Windschutzscheibe segelt, verdient einen Punkt, weil eigentlich keinen Führerschein. Zitieren
Joga Geschrieben 8. Juli 2005 Geschrieben 8. Juli 2005 Was is mit Paketen, Schachteln etc die ich auf der Ladefläche meines Pickups führe? Ich mein, kleinere Strecken fahr ich bald mal mit losen Dingen hinten drauf, gehts über die Autobahn oder länger irgendwohin wird die Ladung eh niedergespannt, ganz klar... Müsste ja auch unter diesen Punkt fallen, oder? Zitieren
wurliwurm Geschrieben 8. Juli 2005 Autor Geschrieben 8. Juli 2005 Hi Na ja, in meinem Fall ist mein "Kombi" eh so klein das mein Rad sozusagen "konstruktiv" gesichert ist und kaum reingeht. Wobei ich mich trotzdem frage wie man ein Rad am besten auf der Ladefläche sichert. Zumindest bei meinem Wagen gibts da keine vorgesehenen Verankerungspunkte zum sichern einer Ladung. LG Wurli Zitieren
wurliwurm Geschrieben 8. Juli 2005 Autor Geschrieben 8. Juli 2005 Hi Habe diese Frage auch einen befreundeten Polizisten gestellt, folgende Antwort: Du hast recht, auch ein Fahrrad, das nicht gesichert ist bringt eine Vormerkung. Das Gesetz sagt zur Ladungssicherung, dass der Lenker die Ladung so sichern muss, dass sie bei allen Eventualitäten des Straßenverkehrs sicher verwahrt ist. Die Ladung muss weiters gegen Verrutschen auf der Ladefläche gesichert werden. Das Eigengewicht einer Ladung, sei es auch noch so schwer, stellt keine Sicherung dar. Wenn die Ladung nach allen Richtungen Vormschluss hat (steht an jeder Seite des Fahrzeuges an) gilt sie als gesichert. Sie darf dabei aber nicht weit über die Bordkante ragen. Wenn dein Fahrrad im Heckbereich verstaut und die Heckklappe geschlossen ist, musst du überlegen ob dich dein Fahrrad im Falle eines Unfalles verletzen könnte. Ist dies der Fall ist es nicht ausreichend gesichert. Einfache Abhilfe liefert hier ein Zurrgurt (keine Gummispinne) welcher im Autozubehörhandel erhältlich ist. So im Fahrzeug festgezurrt gibt es keine Probleme mit der Ladungssicherung. Tipp für den Winter: Schnee auf dem Fahrzeug, der vor der Losfahrt nicht entfernt wird, gilt als Beladung! D.h. im nächsten Winter wird es für Fahrzeuglenker, die ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt nicht vom Schnee säubern, einige Vormerkungen geben. Werde mal Verankerungspunkte im Auto suchen gehen..... LG Wurli Zitieren
Hubsi Geschrieben 10. Juli 2005 Geschrieben 10. Juli 2005 ... Das Eigengewicht einer Ladung, sei es auch noch so schwer, stellt keine Sicherung dar.... Will zwar keiner glauben is aber so! Je schwerer das Ladegut ist desto stärker muß es auch gesichert werden. Die Massenträgheit ist halt um einiges stärker als die Haftreibung... Im Prinzip zählt auch ein Schirm auf der Hutablage als ungesichertes Ladegut. (Schaut auch extrem ungesund aus wenn so ein Schirm bei einem Frontalaufprall den Dummischädel maltretiert :k:, oder durch die Windschutzscheibe fährt....) Zitieren
mankra Geschrieben 10. Juli 2005 Geschrieben 10. Juli 2005 Dazu muß sich der Schirm 90° drehen, oder hast Du den Schirm in Fahrtrichtung auf der Heckablage ;) Im Prinzip ist es ja gut, daß darauf mehr geachtet wird, aber deswegen als Privatperson mit PKW gleich einen Punkt zu bekommen, halte ich übers Ziel hinausgeschossen. 10 Euro Strafzettel, und bißerl Erklärung hätten auch gereicht. Zitieren
Hubsi Geschrieben 11. Juli 2005 Geschrieben 11. Juli 2005 Fürs Kopf maltretieren nicht, hat im Crashtest grauslich ausgesehen. Um durch die Scheibe zu fahren ja da schon, aber ein "Knirps" fährt auch durch, und der kann ohne weiteres in Längsrichtung liegen. Deutschen Politikerinnen wurde so ein Crashtest mal gezeigt, wo eine Handtasche mit "üblichem" Inhalt auf die Hutablage gestellt wurde. (auf der 2. Seite ein Handtaschenhunddummy). Für einen vor dem Zeug sitzenden wäre der Aufprall bei beidem Tödlich gewesen. (ohne das Glumpat wären leichte Verletzungen die Folge gewesen.) Und das mit dem Punkt geht für mich auch in Ordnung. "Hauptziel" für diese Maßnahme sind die Packelservicefahrer. Da die Ihre Ladung meistens gar nicht sichern und ihre Fahrweise teilweise als "lebensverachtend" beschrieben werden kann. Zitieren
mankra Geschrieben 11. Juli 2005 Geschrieben 11. Juli 2005 Paketdienste fahren mit LKWs mit Trennwand, da passiert sowieso nix. Zitieren
maosmurf Geschrieben 11. Juli 2005 Geschrieben 11. Juli 2005 Paketdienste fahren mit LKWs mit Trennwand, da passiert sowieso nix. naja, LKWs is bissi übertrieben, aber die die ich kenne san echt vond en paketen getennt... (also wohl eher net für die ) Zitieren
Hubsi Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 alles was unter 3,5 Tonnen ist zählt nicht als LKW. Packetdienste fahren ja deshalb Sprinter, Scudo usw. weil PKW's nicht unter die LKW - Fahrverbote fallen.(Und normale Vignette!) Außerdem gibts bei Zufahrten auch mal Gewichtsbeschränkungen. Und die Trennwand heißt noch lang nicht daß die Ladung nix anrichtet. Durch "falsche" Beladung und keine Sicherung (hab eh a Trennwand) gibts leider genügend Unfälle. Die meisten davon weil die Ladung irgendwie hinten rein gelegt wird, und das Fahrverhalten falsch eingeschätzt wird: Beschleunigt und bremst ja wie ein PKW also wirds auch die Kurven so vertragen... Und bei einer schnelleren Kurve (z.B.: Autobahnabfahrt) verrutscht die Ladung dann , und das ganze Trumm kippt um. Wollen viele der Fahrer nicht glauben passiert aber leider recht oft. Paketdienste fahren mit LKWs mit Trennwand, da passiert sowieso nix. Auch die Trennwand von LKW's gibt nach. Hab Bilder gesehen von einem Unfall wo ein LKW Fahrer Stahlträger geladen hatte. Und diese nicht gesichert hatte, Bei einem Auffahrunfall den er so fast unverletzt überstanden hätte sind die Träger durch die Trennwand gefahren und haben ihm die Beine amputiert. Anderer Unfall: LKW hatte Betonteile geladen und auch gemeint: "Die sind so schwer, die verrutschen schon nicht..." Der hat bei einer Notbremsung auch Bekanntschaft mit seiner Trennwand gemacht. Die Betonteile sind nämlich mitsammt der Trennwand durchs Führerhaus weitergefahren... Zitieren
buffalo Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 .....Tipp für den Winter: Schnee auf dem Fahrzeug, der vor der Losfahrt nicht entfernt wird, gilt als Beladung! D.h. im nächsten Winter wird es für Fahrzeuglenker, die ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt nicht vom Schnee säubern, einige Vormerkungen geben...... Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich geahndet wird. Da gab es doch bis jetzt auch sicher eine Regelung, dass man das Fahrzeug zu säubern hat, und trotzdem habe ich viel zu oft die Schneehaubenfahrer gesehen die alles hinter ihnen eingestaubt (eingeschneet?) haben. Wie ist das mit dem Freikratzen, gibt es da auch eine Punkteregelung? Das halte ich für mindestens genauso gefährlich, wenn im Winter die Sehschlitzfahrer wieder unterwegs sind. Gesetzliche Regelungen gibt es ja sowieso genug, aber wenn auch bei der Polizei immer mehr Personal gekürzt und Posten geschlossen werden, können noch soviel Erlässe kommen, sie können rein personaltechnisch nicht vernünftig (=flächendeckend) umgesetzt werden. LG buffalo Zitieren
TomCool Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 Aber die Versicherungen sind aus dem Schneider, und das bedeutet, dass der Lenker in so einem Fall voll haftet. Alleine deshalb schon könnte das GEsetz Auswirkungen haben. Abgesehen davon: Wer in einem Scudo seine Ware nicht perfekt verzurrt, fährt dank des dünnen Blechs sowieso bald mit einem Golfball herum (382 Dimples, das sind die dellen für die guten Flugeigenschaften). Mein Zeug ist immer verzurrt und trotzdem schaut die Kiste schon arg aus. Zitieren
buffalo Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 Aber die Versicherungen sind aus dem Schneider, und das bedeutet, dass der Lenker in so einem Fall voll haftet. .... Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären... Zitieren
TomCool Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären... :mad: In dem Fall hab ich aber vollstes Verständnis. Es kann schon mal was passieren, aber was mit wenigen Handgriffen zu vermeiden wäre, sollte vermieden werden. Sonst werden ja nur Faul- und Dummheit gefördert. Und davon gibt's eh schon längst mehr als genug. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sich die Versicherungen immer öfter über irgendwelche kleingedruckten Zeilen aus der Verantwortung zu stehlen. War selbst schon mal ein Opfer solch einer Versicherungsaktion. (Nach Einbruch 2000 statt 48.000 ATS ersetzt bekommen.) Zitieren
maosmurf Geschrieben 12. Juli 2005 Geschrieben 12. Juli 2005 Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich geahndet wird sollte es aber. is zwar ne komische gesetzesauslegung, dass schnee als transportgut angesehen wird, aber ich finds ok Zitieren
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