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Geschrieben
keine angst... - die sind mit knappem abstand die zweitdümmsten... ;)

 

und hirnlos fahren kannst auch mit 30, das hat nix mit tempolimit auf der

autobahn zu tun...

 

a propos... - beim heimfahren hatte ich wieder so einen volldillo. ich biege von

der linzerstraße links in die rottstraße, gebe korrekt handzeichen, warte a

bissl, schau über die schulter und fahre dann in die fahrbahnmitte, damit ich

abbiegen kann. hinter mir ein penisprothesenträger (aufgemotzert a6), der

dann an mir mit aufheulendem motor vorbeigefahren ist und mich angehupt hat.

ich habe ihn doch glatt ca. 2 sekunden aufgehalten... - die er dann weniger

lang an der ampel zur ameisgasse gestanden ist... :rolleyes:

diese gelegenheit habe ich dann auch genutzt, ihm meine meinung über sein

verhalten dazulegen (das habe ich aber nicht so vornehm gemacht, wie ich

es da jetzt schreibe ;):p).

 

ich war einfach nur da... - da hat schon gereicht, um seinen unmut zu erregen,

obwohl ich mich völlig korrekt verhalten habe. das ist es was ich mit "dümmster

autofahrer" meine... - das ist einfach nur hirnlos...

 

CU,

HAL9000

 

 

:D - tut das gut auf des österreichers seele! *gg*

 

...und über das thema "autofahrer udn radfahrer" brauch ma erst gar nicht anfangen zu diskutieren, da bin ich nicht nur aus eigener erfahrung mehr als auf deiner seite;

ich nehme jedesmal - auch wenn ich gern mal eine lange, gerade, trockene autobahn mit 160 sattt mit nervtötenden 130 oder 100 entlagn zu fahren - auf radfahrer große rücksicht, weil ich al sbiker weiß, wie arg es einem als "schwächerer" ergehen kann;

 

langer rede kurzer sinn: das sind dumme autofahrer, ja! und sie sind gefährlich! und innerhalb der stadt, wennradwege, schutzwege, kinder, wohngegenden, wasauchimmer im spiel sind, sind beschränkungen sinnvoll, einzuhalten und auch bei nichteinhalten abzustrafen!

Geschrieben

Wo da so reichlich Experten da sind: kann ich mit dem Fahrrad auch die Verwaltung übertreten?

Sprich, ein netter Beamter schätzt meine Geschwindigkeit im Ortgebiet, 75 statt 50 - natürlich mit dem Fahrrad, mit dem Auto fahre ich ja nie so schnell.;) - muß ich dann zahlen? Lenkererhebung?

Oder gilt das nur für Kfz? (gut, manche Radfahrer haben auch ordentlich Kraft, das ihr Fahrzeug antreibt!)

Oder mit weit überhöhter Geschwindigkeit (sag ma mal 60) in der 30er Zone?:confused::confused:

Geschrieben

Meiner Meinung nach kanns dich schon reinfressen, denn du bist zwar Radfahrer, aber deswegen ja nicht von der StVO befreit. Und wenn da iregndwo steht: Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 30km/h und du brettelst mit am 60er runter, dann kann dir der Polizist, wenn er entsprechend drauf ist, sicher auch was anhängen.

 

Darfst ja genausowenig besoffen mit dem Rad fahren oder gegen die Einbahn usw.

Geschrieben
Meiner Meinung nach kanns dich schon reinfressen, denn du bist zwar Radfahrer, aber deswegen ja nicht von der StVO befreit. Und wenn da iregndwo steht: Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 30km/h und du brettelst mit am 60er runter, dann kann dir der Polizist, wenn er entsprechend drauf ist, sicher auch was anhängen.

 

Darfst ja genausowenig besoffen mit dem Rad fahren oder gegen die Einbahn usw.

Klar, nur woher soll ich wissen, dass ich

a) zu schnell bin - beim Rad gibt's ja keine Tacho-Pflicht.

b) wieviel ich wirklich fahre/zu schnell bin?

 

Die Höhe der Strafe richtet sich ja nach der Höhe der Übertretung. Und da willst eine Daume x Pi Interpolation ranlassen?:confused:

Geschrieben

:D Jetzt tus mal nicht übertreiben, natürlich kannst mit einem Fahrrad auch z. B. die Geschwindigkeit überschreiten, wennst anghalten wirst müsstest theoretisch auch zahlen. Anzeigen ohne anhaltung wird schwer funktionieren, es sei den Du hast Deinen Namen und die Adresse aufn Buckl stehn.

 

Aber allgemein: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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