jour-li Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Also, Feststellung der Personalien ist ein Vorrecht der Exekutive, so a Jaga kriegt von mir höchstens an Satz warme Ohren verabreicht, und Auto können´s bei mir kans aufschreiben, ich würd mir sowas fast wünschen, zum Abreagieren, der kriegt soviel linke Watschen, dass er um a rechte bettelt http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/n030.gif irr dich nicht!! ich war davon auch absolut überzeugt, aber der darf des: ER DARF DOCH UND ER DARF DICH SOGAR FESTHALTEN UND ZUR POLIZEI BRINGEN, die dann deine personalien feststellen. ich hätt mich da auch voll verkühlt, aber mein lieber Jägerkollege hat mir das betreffende gesetz unter die nase gerieben - seitdem bin ich um einiges vorsichtiger geworden, wenn ich mit jägern andrah! Zitieren
Kater_Karlo Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Ich nehme an, du meintest Schrot aus einer Flinte, oder ist der "Landwind" eine Jagdwaffe? Yeahhh allright nur volle drauf auf den Chinesen-SCHROTT (Bild)!! :s: :s: Zitieren
Tyrolens Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Wer mit dem Auto zum Moutainbike fährt, hat's nicht anders verdient. Und den Jägern, Waldeigentümern geht's sehr wohl um's Wild. Je mehr Wild, desto mehr Jagdpacht kann man verlangen, desto mehr Ruhm gibt's bei den Jägerkollegen. Zitieren
jürGEN Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Wer mit dem Auto zum Moutainbike fährt, hat's nicht anders verdient. Die nächste nennenswerte Erhöhung in meiner Umgebung liegt über 30 km entfernt von meinem Wohnort. Jetzt möchte ich sehen dass du mit dem Bike anreist... Zitieren
SirDogder Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 irr dich nicht!! ER DARF DOCH UND ER DARF DICH SOGAR FESTHALTEN UND ZUR POLIZEI BRINGEN, die dann deine personalien feststellen. Kannst du uns mit dem entsprechenden Gesetzestext auch beglücken? Zitieren
Tyrolens Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Die nächste nennenswerte Erhöhung in meiner Umgebung liegt über 30 km entfernt von meinem Wohnort. Jetzt möchte ich sehen dass du mit dem Bike anreist... Mindestens die Hälfte meiner Ausfahrten beginnt mit einer 20 bis 30 km Anreise. Ganz einfach, weil mein Radkollege so weit entfernt von mir wohnt. Zitieren
Gast NoPulse Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Kannst du uns mit dem entsprechenden Gesetzestext auch beglücken? Hab mal das OÖ Jagdgesetz durchforstet,ich sag nur *bistudeppad* :f: § 47 Befugnisse der Jagdschutzorgane (1) Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie bei Ausübung ihres Dienstes das Jagdschutzabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetz obrigkeitlichen Personen in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes einräumt. (2) Die Jagdschutzorgane sind - unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften - befugt, in Ausübung ihres Dienstes ein Jagdgewehr, eine Faustfeuerwaffe und eine kurze Seitenwaffe zu tragen. (3) Jagdschutzorgane sind berechtigt, von der Waffe Gebrauch zu machen, wenn a) ein rechtswidriger Angriff auf ihr Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird, oder b) ein solcher Angriff unmittelbar droht, oder c) ein solcher Angriff mittelbar dadurch droht, daß eine mit einer Schußwaffe ausgerüstete, beim offenbar unberechtigten Durchstreifen des Jagdgebietes betroffene Person die Waffe nach Aufforderung nicht ablegt oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdschutzorganes wieder aufnimmt. (4) Der Gebrauch der Waffe ist jedoch nur in einer Weise zulässig, die zur Abwehr des unternommenen oder drohenden Angriffes notwendig ist. (5) Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes ferner befugt, im Jagdgebiet a) Personen, die des Wilderns begründet verdächtig erscheinen oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten, deren Personalien festzustellen, Anzeige zu erstatten und den genannten Personen Wild, Abwurfstangen, Waffen, Fanggeräte und Hunde abzunehmen; abgenommene Sachen hat das Jagdschutzorgan unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle abzuliefern oder, sofern dies nicht zumutbar ist, der Sicherheitsdienststelle anzuzeigen. b) Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben. Jagd-, Blinden-, Polizei-, Hirten- und sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben. (6) Die im Abs. 5 lit. b genannten Befugnisse kommen auch jedem Jagdausübungsberechtigten zu. (7) Im übrigen kommen den Jagdschutzorganen die Befugnisse zu, die öffentlichen Wachen nach dem Gesetz vom 16. Juni 1872, RGBl.Nr. 84, betreffend die amtliche Stellung des zum Schutze einzelner Zweige der Landeskultur aufgestellten Wachpersonals zukommen. (8) Dem Eigentümer eines nach Abs. 5 oder 6 rechtmäßig getöteten Tieres gebührt kein Schadenersatz. Der Kadaver eines rechtmäßig getöteten Tieres geht in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über. Zitieren
Tyrolens Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Kannst du uns mit dem entsprechenden Gesetzestext auch beglücken? Diesbezüglich gibt's eine Regel im ForstG für Forstaufsichtsorgane. Wie's mit Jagdaufsichtsorganen ist, weiß ich nicht. EDIT: NoPulse war schneller und genauer. Und wie ich eh schon des öfteren anmerkte. Die eigentliche Gefahr sind Besitzstörungsklage. Zitieren
SirDogder Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Nopuls und Tyrol: Guckst du: Jagdaufsichtsorgane!! Oder Forst, auch wurscht. Es handelt sich NICHT um Jäger! Sondern um Beamte, die mit Exekutionsrechte ausgestattet sind! Die müssen einen Dienstausweis dabeihaben, etc. Der Jäger darf genau nix. Zitieren
Gast NoPulse Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Nopuls und Tyrol: Guckst du: Jagdaufsichtsorgane!! Oder Forst, auch wurscht. Es handelt sich NICHT um Jäger! Sondern um Beamte, die mit Exekutionsrechte ausgestattet sind! Die müssen einen Dienstausweis dabeihaben, etc. Der Jäger darf genau nix. Oh du mein edler Sir I hob mit dem Jagdgsindel nix am Hut sondern wollte nur behilflich sein Obs dazu bevollmächtigt sind oda a ned is ma wurscht, weu mir derf ka Jaga mehr deppad kumma do poschts glei (ps Mir habens als Kind meinen Hund erschossen der 10 Meter vor mir gelaufen ist) Zitieren
Tyrolens Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Nopuls und Tyrol: Guckst du: Jagdaufsichtsorgane!! Oder Forst, auch wurscht. Es handelt sich NICHT um Jäger! Sondern um Beamte, die mit Exekutionsrechte ausgestattet sind! Die müssen einen Dienstausweis dabeihaben, etc. Der Jäger darf genau nix. Was hab' ich geschrieben? Forst- Jagdaufsichtsorgan! Im Übrigen hat der Jägerpächter mM schon eine Möglichkeit, sich gegen Eintriffe in seine Rechte zu wehren. Wozu gibt's die §§ 19 und 344 ABGB? Zitieren
jour-li Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 ob jäger oder -aufsichtsorgane, ich glaub des is ziemlich wurscht - wenn es echt einen rechtstreit gibt, könnt ihr euch sicher sein, dass derjenige, der euch den bumperer anhält spätestens bei der verhandlung so einen ausweis vorzeigen kann, weil die jäger und co sind i.a. sehr gut organisiert und man sollte nicht glauben, wer aller einflussreicher zu der partie gehört i.a. sollte man am besten einfach die gegenden meiden, wo derartige radikale unterwegs sind ich war selbst bis vor kurzem der meinung der meisten hier, dass mich die alle einmal können und so.. aber leider sind die ärs.... nun mal im recht und daran können wir nichts ändern. und hand aufs herz, es gibt halt leider nicht nur bei den jägern idioten.. mein kollege hat mit den radikalen aktionen im revier erst dann angefangen, als eine partie biker regelmäßig querfeldein durch den wald gebolzt ist und ihm die futterkrippen zum bauen von hindernissen zerlegt hat. da haben einfach ein paar idioten allen anderen alles zerstört :s: in den meisten gebieten geht es mit gegenseitiger rücksichtnahme ohnehin ok, und in den wenigen gegenden wo es radikale jäger ( ob idioten oder solche wie mein kollege ist ja egal) gibt, hält man sich fern Zitieren
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