linzerbiker Geschrieben 3. Juli 2009 Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 Es ist mir also passiert, dass ich für ein Projekt (zum Teil in meiner Freizeit) vor Jahren ziemlich komplexe Excel-Tabellenberechnungen programmiert habe.... Diese sind dann 'schlauerweise' und ohne mein Wissen an das Partnerbüro "weitergereicht" worden... und diese verkaufen jetzt "meine" Leistung als die ihre ..... ich bin also ein wenig anbissen So, das soll mir eigentlich kein 2. mal passieren... zumal ich ja diese Tabellen mittlerweile zur "Perfektion" weiterentwickelt habe. Meine Frage wäre jetzt, wie schütze ich "meine Tabellen"... derzeit liegen sie alle daheim am Rechner und ich speichere im Büro nur die Ergebnisse als pdf. Weil ich hab in Erinnerung, dass der Schutz im Excel einfach geknackt werden kann. Bzw. kann man auf sowas ein Copyrigt oder etwas ähnliches setzen? (grob geschätzt reden wir da von Mannstunden von 15.000.- aufwärts...) - Damit niemand mehr sagen kann, er hätte das selber gemacht... :wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 3. Juli 2009 Teilen Geschrieben 3. Juli 2009 am besten ist es wohl die xls files nicht weiterzugeben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 am besten ist es wohl die xls files nicht weiterzugeben ist wohl auch die einfachste Lösung... ... dachte nur, da gibts vielleicht was "genialeres" :wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Grundsätzlich nur das Endergebins als pdf verschicken. Wenn sie was ändern wollen, sollen sie sich mit Dir zsammsetzen und gefälligst auch dafür zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Grundsätzlich nur das Endergebins als pdf verschicken. Wenn sie was ändern wollen, sollen sie sich mit Dir zsammsetzen und gefälligst auch dafür zahlen.das wird (leider) wohl die einzige Möglichkeit bleiben ... (darf ich halt nicht dauernd den USB Stick vergessen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Die Frage ist, ob es "Deine" Leistung ist, oder ob Du sie im Rahmen eines Dienst-/Werkvertrages für ein Unternehmen erstellt und abgetreten hast. Welche Vereinbarung gab es? Ich behaupte mal, die (Dienstgeber) dürfen darüber verfügen.beim Anlassfall habe ich sie im Rahmen des Dienstvertrags gemacht... klar dass da der Dienstgeber dann darüber verfügen darf... es kann aber nicht sein, dass das Partnerbüro jetzt von uns Geld verlangt, für eine Leistung, die ja "wir" erbracht haben und nicht sie.... :rolleyes: und alle anderen nachfolgenden Programme habe ich in meiner Freizeit erstellt... da brauchen wir über das 'Verfügen dürfen' nicht diskutieren glaub' ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 @ linzerbiker! Ich würde mir das "Excel-File" nachweislich selbst schicken (zB. auf CD gebrannt) und das ganze bei einem Notar/Rechtsanwalt hinterlegen!!! Damit könntest du beweisen, dass du die Datei ab einem bestimmten Datum selbst erstellt hast und somit das "Urheberrecht" nachweislich (unterscheidet sich vom "Nutzungsrecht") darauf hast. Eine unberechtigte Nutzung Dritter ist damit zwar nicht ausgeschlossen, jedoch hast du bei einem Rechtsstreit "sehr gute Karten". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 @ linzerbiker! Ich würde mir das "Excel-File" nachweislich selbst schicken (zB. auf CD gebrannt) und das ganze bei einem Notar/Rechtsanwalt hinterlegen!!! Damit könntest du beweisen, dass du die Datei ab einem bestimmten Datum selbst erstellt hast und somit das "Urheberrecht" nachweislich (unterscheidet sich vom "Nutzungsrecht") darauf hast. Eine unberechtigte Nutzung Dritter ist damit zwar nicht ausgeschlossen, jedoch hast du bei einem Rechtsstreit "sehr gute Karten". :toll: ja die idee gefällt mir gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 ..und das ganze bei einem Notar/Rechtsanwalt hinterlegen!!! Damit könntest du Die Idee klingt prima Was kostet das? Bzw... würde es auch funktionieren, wenn ich mir einen Webmail account mit meinen Realdaten (bsp GMX) anlege, das File dort mir selbst schicke, und es in den Archiv-Ordner im GMX schiebe? Dann bleibt es für "Immer" erhalten (wahrscheinclih so lange, wie es kommerziell sinnvoll ist - von Systemausfällen mal abgesehen..).Dort steht dann auch ein fixes Datum, meine Datei - reicht das um "sehr gute Karten" zu haben? lg, x-Link Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Die Idee klingt prima Was kostet das? Bzw... würde es auch funktionieren, wenn ich mir einen Webmail account mit meinen Realdaten (bsp GMX) anlege, das File dort mir selbst schicke, und es in den Archiv-Ordner im GMX schiebe? Dann bleibt es für "Immer" erhalten (wahrscheinclih so lange, wie es kommerziell sinnvoll ist - von Systemausfällen mal abgesehen..).Dort steht dann auch ein fixes Datum, meine Datei - reicht das um "sehr gute Karten" zu haben? lg, x-Link ich frag mich, ob das Brennen einer CD nicht auch ausreicht? Da steht ja dann eh unter Eigenschaften dabei wann die Daten erstellt/gebrannt worden sind.... da wird man ja wohl nicht annehmen, dass man das gefälscht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 @ linzerbiker! Ich würde mir das "Excel-File" nachweislich selbst schicken (zB. auf CD gebrannt) und das ganze bei einem Notar/Rechtsanwalt hinterlegen!!! Damit könntest du beweisen, dass du die Datei ab einem bestimmten Datum selbst erstellt hast und somit das "Urheberrecht" nachweislich (unterscheidet sich vom "Nutzungsrecht") darauf hast. Eine unberechtigte Nutzung Dritter ist damit zwar nicht ausgeschlossen, jedoch hast du bei einem Rechtsstreit "sehr gute Karten". Warum einfach wenn's auch kompliziert geht Wie wär's wennst Dein Copyright einfach in den Tabelleneigenschaften oder im VBA Code hinterlegst, und dann einen Schreibschutz drüberlegst (und am besten auch gleich einen "Ausleseschutz")? Mit einem ordentlichen Passwort ist das dann nahezu unknackbar, zumindest wird sich niemand die Arbeit antun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Warum einfach wenn's auch kompliziert geht Wie wär's wennst Dein Copyright einfach in den Tabelleneigenschaften oder im VBA Code hinterlegst, und dann einen Schreibschutz drüberlegst (und am besten auch gleich einen "Ausleseschutz")? Mit einem ordentlichen Passwort ist das dann nahezu unknackbar, zumindest wird sich niemand die Arbeit antun.weil ich vielleicht noch weiss wo ich das in den tabelleneigenschaften editier... der rest aber mir (noch) unbekannt ist... zumal es - zumindest früher - geheissen hat, der excel schreibschutz ist nix wert und kann schnell geknackt werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGrain Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 http://www.spreadsheetconverter.com/excel-online-calculator.htm und ich glaub wenn ma noch länger suchert gäbs da noch einiges mehr .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 der excel schreibschutz ist nix wert und kann schnell geknackt werden... ja leider.. 4..5 minuten und du hast wieder alle Rechte. Wg. der Lösung mit "nur eine CD brennen" - da reicht es ja, das Datum am PC zu verstellen, die Datei neu zu speichern und gleich zu brennen, und dann das Datum wieder zurückzustellen. Schon sieht alles auf der CD so aus, als wäre es schon Jahre alt.. ich glaub das reicht nicht wirklich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Man kann natürlich jeden gutgemeinten Tipp - ohne viel darüber nachzudenken - ins Nirvana schreiben! "Nur CD brennen" (habe ich aber ohnehin nicht geschrieben) ist natürlich zu wenig. Eine CD zu brennen und sich diese als Wertpaket bzw. "Eingeschrieben" zuzusenden ist der zweitbeste Weg (schließlich könnte behauptet werden in dem Umschlag wäre keine CD gewesen ... Übrigens bei eingeschriebenen Briefen eine immer wieder behauptete Feststellung ... also Vorsicht). Brenne ich aber eine CD und gebe diese bei einem Notar/RA in Aufgewahrung gilt ab Datum der Übernahme durch den Notar/RA ein gesichertes Urheberrecht!!! (Wird übrigens in der Musikbranche oft gemacht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 hi Murdoc, Ich denk du hast da was falsch verstanden. Das System mit "Übergabedatum beim Notar zählt" hab ich schon in deinem ersten Post verstanden, und finde es auch sehr gut. Mir stellet sich hier nur die Frage nach den Kosten - kennst Du die vielleicht? Und werden die pro Jahr berechnet oder einmalig? "Nur CD brennen".. ..hast eh nicht Du geschrieben sondern ich. Doch ich meinte damit den Vorschlag von Linzerbiker. Er fragte ja, ob es denn reiche, eine CD zu brennen und sich dann auf das "gebrannte" Datum zu verlassen. lg, xLink Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 hi Murdoc, Ich denk du hast da was falsch verstanden. Das System mit "Übergabedatum beim Notar zählt" hab ich schon in deinem ersten Post verstanden, und finde es auch sehr gut. Mir stellet sich hier nur die Frage nach den Kosten - kennst Du die vielleicht? Und werden die pro Jahr berechnet oder einmalig? ..hast eh nicht Du geschrieben sondern ich. Doch ich meinte damit den Vorschlag von Linzerbiker. Er fragte ja, ob es denn reiche, eine CD zu brennen und sich dann auf das "gebrannte" Datum zu verlassen. lg, xLink die entstehenden Kosten wird man in meinem Fall nur schwer dem Nutzen gegenüberstellen können... --> Excel bleibt zu Hause am Rechner , und nur pdfs werden in Umlauf gebracht.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Das ganze Hinterlegen beim Notar, usw. ist schön und gut (und mMn unnötig) Es würde zumindest der Firma vom Linzerbiker helfen, die ja nun dem Partnerbüro was für die Nutzung oder so zahlen muß.. Hab ich das Recht verstanden, dass man als Urheber über das Nutzungsrecht verfügt? (sofern man es nicht irgendwie abgetreten hat..) , ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass der Dienstgeber ein unbeschränktes Nutzungsrecht (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) erhält. Das Nutzungsrecht darf vom Dienstgeber übrigens ohne die Einwilligung des Urhebers (auch hier bestehlt Gestaltungsspielraum) übertragen werden. ja verstehe.. ..weil es mich aber interessiert -> wie dar ich mir da den Gestaltungsspielraum vorstellen? Das kommt ja nicht gerade gut, wenn ich beim Einstellungsgespräch beginne sowas zu verhandeln *grübel* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Alles klar XLink! Sorry da habe ich dich echt mißverstanden. Die Kosten kann ich nicht nennen. Allerdings werden sich diese durch einen Anruff ohne weiteres feststellen lassen. Das Urheberrrecht beinhaltet in der Regel auch das Nutzungsrecht sofern dieses nicht abgetreten wurde. zB. erstellt ein Informatiker ein Programm und verkauft dies an den Kunden XY so hat der Informatiker nach wie vor das Urheberrecht, der Kunde aber das (unter Umständen auch eingeschränkte) Nutzungsrecht. Oder ein anderes Beispiel: Ein Fotograf fertigt ein Paßfoto an. So liegt das Urheberrecht (welcher im übrigen nicht teilbar ist) beim Fotografen. Da die fotografierte Person das Recht am eigenen Bild besitzt (immer vorausgesetzt es ist nichts anderes vereinbart), darf der Fotograf das Bild nicht verwerten. Andererseits darf der Fotografierte das Bild (außer für den Zweck der Anfertigung zB. Paß- oder Ausweisfoto) auch nicht für andere Zwecke verwenden (aber jetzt gehts sehr vom Thema weg... *gggg*). Normalerweise wird bei einem Einstellungsgespräch schon verhandelt und vertraglich geregelt welche Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben. @ Lars! Ob das Nutzungsrecht vom Dienstgeber so ohne weiteres weitergegben werden kann, wage ich sehr zu bezweifelt (diese Gesetzesstelle würde ich gerne wissen; außer es ist dieser Umstand in einem Vertrag festgehalten). Auch wenn ich ein Produkt erworben habe, bin ich noch lange nicht berechtigt dies ohne entsprechende Zustimmung weiterzugeben. Und was würdest du vorschlagen um die Rechte in diesem Fall zu schützen? Soviel ich verstanden habe, geht es ja nicht um die Nutzung durch den Arbeitgeber von Linzerbiker, sondern die widerrechtliche Verwendung durch einen Dritten (egal ob juristische oder einzelne Person). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 4. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 Und was würdest du vorschlagen um die Rechte in diesem Fall zu schützen? Soviel ich verstanden habe, geht es ja nicht um die Nutzung durch den Arbeitgeber von Linzerbiker, sondern die widerrechtliche Verwendung durch einen Dritten (egal ob juristische oder einzelne Person). na das muss ich schon richtig stellen... im konkreten fall haben die dritten die unterlagen ja NICHT wiederrechtlich verwendet, weil wir sie ihnen ja zur verfügung gestellt haben.... nur wollen sie diese arbeit jetzt UNS verrechnen... aber das kann mir eigentlich egal sein, weil ich diese unterlagen ja eh während der arbeitszeit gemacht habe (siehe anmerkungen von lars) was mich jetzt interessiert, wie ICH in zukunft mich vor sowas halbwegs schützen könnte... weil ich habe jetzt einiges in meiner freizeit programmiert, das will ich ja im fall des falles nicht einfach so herschenken müssen bzw. möchte ich das selber entscheiden können (daher liegen die dateien auch bei mir am rechner zu hause).... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 4. Juli 2009 Teilen Geschrieben 4. Juli 2009 na das muss ich schon richtig stellen... im konkreten fall haben die dritten die unterlagen ja NICHT wiederrechtlich verwendet, weil wir sie ihnen ja zur verfügung gestellt haben.... nur wollen sie diese arbeit jetzt UNS verrechnen... aber das kann mir eigentlich egal sein, weil ich diese unterlagen ja eh während der arbeitszeit gemacht habe (siehe anmerkungen von lars) was mich jetzt interessiert, wie ICH in zukunft mich vor sowas halbwegs schützen könnte... weil ich habe jetzt einiges in meiner freizeit programmiert, das will ich ja im fall des falles nicht einfach so herschenken müssen bzw. möchte ich das selber entscheiden können (daher liegen die dateien auch bei mir am rechner zu hause).... Aha! Da habe ich dann wieder mal was nicht so richtig mitbekommen *gggg*; Wenn du für deinen Arbeitgeber Programme erstellst und diesem zur uneingeschränkten Verfügung und Nutzung übergibst, wirst du meiner Meinung nach - immer angenommen du regelst die Nutzungsrechte/Kosten zwischen dir und deinem Arbeitgeber nicht vertraglich - deine Arbeit nicht schützen können. Da hat Lars absolut recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 5. Juli 2009 Teilen Geschrieben 5. Juli 2009 weil ich vielleicht noch weiss wo ich das in den tabelleneigenschaften editier... der rest aber mir (noch) unbekannt ist... zumal es - zumindest früher - geheissen hat, der excel schreibschutz ist nix wert und kann schnell geknackt werden... Deshalb nicht über die Menüfunktion schützen, sondern über VBA. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast andyvienna Geschrieben 5. Juli 2009 Teilen Geschrieben 5. Juli 2009 Es ist mir also passiert, dass ich für ein Projekt (zum Teil in meiner Freizeit) vor Jahren ziemlich komplexe Excel-Tabellenberechnungen programmiert habe.... Diese sind dann 'schlauerweise' und ohne mein Wissen an das Partnerbüro "weitergereicht" worden... und diese verkaufen jetzt "meine" Leistung als die ihre ..... ich bin also ein wenig anbissen So, das soll mir eigentlich kein 2. mal passieren... zumal ich ja diese Tabellen mittlerweile zur "Perfektion" weiterentwickelt habe. Meine Frage wäre jetzt, wie schütze ich "meine Tabellen"... derzeit liegen sie alle daheim am Rechner und ich speichere im Büro nur die Ergebnisse als pdf. Weil ich hab in Erinnerung, dass der Schutz im Excel einfach geknackt werden kann. Bzw. kann man auf sowas ein Copyrigt oder etwas ähnliches setzen? (grob geschätzt reden wir da von Mannstunden von 15.000.- aufwärts...) - Damit niemand mehr sagen kann, er hätte das selber gemacht... :wink: Wir programmieren in der Firma auch Excel-projekte und schützen die dann mit dem Tool Secure Calc http://www.praetorians.eu/de/excel-secure-calc/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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