Babble Boy Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Kann mir wer sagen, ob es, wenn ich von einem Kauf zurücktrete, irgendwelche vorgeschriebenen Stornogebühren gibt, oder ob das von Fall zu Fall variieren kann/darf? Im konkreten Fall geht es (Gott sei Dank) nicht um ein Bike, sondern um Einrichtungsgegenstände für den Sanitärbereich. Und ich habe die Dinger noch nicht geliefert bekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 des steht normal in den AGBs von der Firma... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Babble Boy Geschrieben 10. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Die man normal nicht liest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cannondaler Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Hab so etwas ma beim "Wo getht´s hier zum ......" Möbelhaus gehabt. Die haben den Liefertermin 14 Tage verstreichen lassen. Hab denen einen Eingeschriebenen Brief mit der kulanten Nachlieferfrist von 7 Tagen bei gleichzeitigen Rücktritt aus dem Kaufvertrag angekündigt. Das ist dann auch so geschehenund die haben mir brav die Anzahlung zurückerstattet.. Wennst sehr unsicher bist, ruf einfach bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer an, da bekommst die schnellste und kompetenteste Beratung für solche Angelegenheiten, sogar am Telefon und das ganze Gratis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
buffalo Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Ein guter Rat: fall nicht gleich mit der Türe ins Haus, soll heißen, drohe nicht gleich mit Kammer etc. Versuche zuerst, das Ganze gütlich zu regeln, das hat sich oft bewährt. Falls dir eine Konsumentenorganisation sagt, du hast alle Rechte usw., kannst du immer noch dieses Geschütz auffahren. LG buffalo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sake Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 hast mit der lieferfirma schon gesprochen? ich würds erst mal dort probieren und je nach dem was die sagen weitere schritte überlegen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Babble Boy Geschrieben 10. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Ich muss mal abwarten, was mir der Verkäufer verklickern wird. Der ist seit Stunden damit beschäftigt, die Stornogebühr zu kalkulieren... :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2fast4u Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Original geschrieben von Schipfi des steht normal in den AGBs von der Firma... die AGB´s von den firmen sind ja in den meisten fällen wirklich "komisch" und entsprechen fast nie der jeweiligen rechtslage - z.b. dem konsumentenschutzgesetz. grundsätzlich gilt: - wenn du in ein geschäft gehst und was bestellst,dann kannst du eigentlich nicht mehr vom vertrag zurücktreten. dann musst du dich mit dem verkäufer "einigen" (stornogebühr, etc. etc.) - das geschäft hast du angebahnt; - wenn dich jemand "keilt", kannst du binnen einer woche vom vertrag zurücktreten (schriftlich) - das geschäft hat der unternehmer angebahnt; nehme an, dass du in das geschäft gegengen bist und den einrichtungsgegenstand bestellt hast. somit kein rücktrittsrecht. musst dir mit dem händler also was "ausschnapsen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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