Skippy Geschrieben 29. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 Ich hoffe, mir kann da jemand die genaue Rechtslage sagen bzw. wie ich am besten vorgehen soll. Ich weiß, ich habe in diesem Fall schon rechtliche Möglichkeiten, aber wie schauen die genau aus? Ich habe einen schriftlich zugesagten Liefertermin, der nicht eingehalten wird (ich bin gerade beim Hausbau/-renovierung und erlebe das leider des öfteren :k: ). Wie kann ich der Firma Druck :s: machen, da sich der Einzug ins neue Quartier verzögert und somit auch das länger Bleiben, sprich länger Zahlen, in der alten Wohnung verlängert? Vielen Dank im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 29. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 Wenn eine Liefertermin vereinbart wurde, kannst Du der Fa. eine angemessene (erklär ich gleich) Nachfrist setzen und danach Preisminderung, Schadensersatz bis hin zum Rücktritt ausüben. Angemessen: Kommt immer auf die Sache an. Sollen die Dir nur 10 Sackeln Zement leifern, sind 2 Tage NF mehr als angemssen. Gehts um fast einzigartige süditalienische Mosaikfliesen sind wahrscheinlich 3 Wochen NF auch nicht übertrieben. Wenn es sich um Termingeschäfte handelt, muss man überhaupt nichts machen. Wenn die zum termin nicht liefern und eine spätere Lieferung sinnlos ist, dann wars das mit allen Folgen für den Lieferanten (z.B. der Kran, der für den Dachstuhl bestellt ist, der Weihnachtsbaum, der spätestens am 23. geliefert werden muss usw..) Also: Schreib den Lieferanten an, setz ihm eine -angem. - Nachfrist und droh ihm an, ihm alle nachteiligen Folgen für den fall des Verzuges an. Gutes Gelingen Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skippy Geschrieben 29. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 @no doc - Danke! Die Lage ist genauergesagt so, dass in den nächsten Tagen mein Tischler den Parkettboden legen sollte. Er kann dies aber nicht tun, da der Holzboden, den er bei der Firma xy bestellt hat nicht rechtzeitig kommt und die erst in 6 Wochen liefern können. Es wurde uns zwar ein Ersatzprodukt angeboten, das wir aber nicht wollen, da wir uns ja schon unsere Wahl getätigt hatten. Wie schon erwähnt hat der Tischler einen fix zugesagten Liefertermin der Holzbodenfirma. Kann ich da jetzt zB darauf pochen, dass sie mir mit dem Kaufpreis um sie Summe (Miete+Strom) heruntergehen müssen, da wir ja jetzt ein bzw. zwei Monate länger in der Wohnung bleiben müssen? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 29. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 Wer hat mit wem einen Vertrag? Du - Tischler - Parkettfirma oder Du - Parkettfirma und dann noch Du mit Tischler zum Verlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skippy Geschrieben 29. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 Ich habe mit dem Tischler das Verlegen des Bodens ausgemacht. Mit der Holzfirma habe ich nichts zu tun, da das ja der Tischler erledigt. Der hat mich nur jetzt kürzlich angerufen und mir mitgeteilt, dass sie zu dem ausgemachten Zeitpunkt nicht kommen können um den Boden einzubauen, da die Holzfirma den Liefertermin nicht einhalten und erst in 6 Wochen liefern kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 29. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 ..dann ist Dein Vertragspartner der Tischler und Du kannst nur ihn "zwicken". Ist sein Pech! Wenn Dus auf die harte Tour machen willst, dann informier ihn davon, dass Du auf die rechtszeitige Lieferung bestehst und für den Fall der nicht rechtzeitigen Erledigung ihm alle Schäden (als länger Miete zahlen etc.) verrechnen wirst. ACHTUNG: Du bist zur Schadensminderung verpflichtet. das heißt, Du musst alle zumutbaren Maßnahmen setzen, die den Schaden so gering wie möglich halten. Good luck, bin jetzt dann offline lg Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skippy Geschrieben 29. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 29. Oktober 2006 Vielen Dank für die Ausführungen. Im Prinzip bin ich ja eh dafür die Dinge gütlich zu regeln. Weil wenn ich mich aufführ' bringt's mir auch nicht viel. Aber ein bisschen ein Kanonenfutter in der Hinterhand hätte ich schon gerne um denen ein Entgegenkommen herauszulocken. Danke und gute Nacht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 30. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2006 frage zu diesem thema. also ich gehe davon aus, dass der "flinke" tischler den endkunden eine zu kurze LZ zugesagt hat und diese vermutlich mal, kein fixer Liefertermin ist sondern nur ein gewöhnliches Termingeschäft, also eine ca. KW und nicht zu diesem und diesem Tag... In so einem Fall sollte man einen Pönalauftrag machen und Lieferverzögerungen mit einem Strafgeld festlegen. Dann gibts auch keine kurze Lieferzeitzusagen des Händlers nur um das Geschäft zu machen. Im Schönreden sind die alle gut. Oder irre ich mich da mit meinem HAK Wissen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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