Caileen Geschrieben 24. März 2008 Teilen Geschrieben 24. März 2008 Könnt ihr mir sagen, ob man, wenn man die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte, auch die Originalverpackung behalten sollte? Sprich: mein DVD-Player, Fernseher, Computer, Drucker, irgendwas (vom Media Markt zB, also keinem Kleinhändler, der sich an meinen Einkauf erinnern kann) geht in der Garantiezeit ein (*aufsholzklopf*), ich bringe es irgendwohin zur Reparatur, brauche ich dafür außer dem Zahlungsbeleg für dieses Gerät auch die Originalverpackung? Oder nicht? Bitte danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GO EXECUTE Geschrieben 24. März 2008 Teilen Geschrieben 24. März 2008 Beleg sollt reichen bei manchen steht auch in der Betriebsanleitung, daß man die Originalverpackung aufbewahren soll/muß ....... und bei der Elektrogerätegarantie kennt sich der bigAir ganz super aus Ein Blick in die BA kann also nie schaden um Gewißheit zu bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 24. März 2008 Teilen Geschrieben 24. März 2008 Brauchen nicht, nein. Für'n Versand ist's halt oft angenehm, wenn man die noch hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hjalmur Geschrieben 24. März 2008 Teilen Geschrieben 24. März 2008 normalerweise brauchst die Originalverpackung nur dann, wenn du das Gerät einschicken musst für die Reparatur. Gibst du sie bei einem Fachhändler ab, dann reicht der Beleg. Der muss allerdings das Original sein (wird vom Händler kopiert und du kriegst dein Original zurück) LG Hjalmur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Caileen Geschrieben 24. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2008 Gibst du sie bei einem Fachhändler ab, dann reicht der Beleg. Der muss allerdings das Original sein (wird vom Händler kopiert und du kriegst dein Original zurück) Was ist mit lichtempfindlichen Belegen, die mit der Zeit ihren Druck verlieren und deswegen empfohlen wird, sie (vor dem Druckverlust ) zu kopieren? Gelten die Kopien dann auch noch als Original? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hjalmur Geschrieben 24. März 2008 Teilen Geschrieben 24. März 2008 nein, gelten sie blöderweise nicht. Bei solchen Belegen hast du ein Anrecht auf Nachdruck desselben. Dazu gehst einfach zum verkaufenden Händler und sagst dort, dass du für eine Garantiefall einen Belegnachdruck brauchst. Mit dem Kaufdatum, der Gerätebezeichnung und dem Preis finden die deinen Beleg. Das gilt auch, wenn du den Beleg verloren hättest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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