dullidu Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 also, ich hab da ein gewisses problem bei ebay! hab für meinen bruder eine onlinegaming account ersteigert... vor ca. 4 wochen! hab dann sofort eingezahlt bei der bank und dann kam 3 wochen lang erstmal nix... erst nach druck hat er zumindest zugesagt die daten zu übermitteln und die installations cd's/dvd's zu schicken! eine woche später... nichts! also hab ich das bei ebay als nicht erhaltenen artikel gemeldet! dann kam bewegung in die ganze sache... er hat mir die daten mitgeteilt! ich loggte im browser ein und sah, dass der account gesperrt bzw. gebanned ist, also nicht spielfähig... NICHT SO WIE IN DER AUKTION BESCHRIEBEN jedenfalls, behauptet er seitdem, ich wäre gebanned worden, nicht er.... obwohl der account seit ende april brach liegt.... jedenfalls will ich mein geld zurück und er, er meint dass sowieso alles in ordnung is und er mir die daten vor 3 wochen mitgeteilt hat.... blödsinn jedenfalls... ------- nun meine frage, haben ich die chance das geld zurückzubekommen weil irgendwie muss ich auch meinem bruder erklären, dass sein geld weg ist... ziemlicher mist lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Ebay Käuferschutz beantragen!! Mords umständlich leider. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ich-bins-doch Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Deine Geschichte zeigt mal wieder dass unser gutes Ebay am verkommen is. Ich schliess mich der Meinung an das der Käuferschutz das beste sein wird wast machen kannst. Ob dass was wird is ne andere sache. Nun mal was in eigener Sache ich bin auch ein Onlinegamer. Aber für mich wäre nie in Frage gekommen nen Account zu kaufen. Was hast von einen gekauften Account wo schon alles mögliche fertig ist.??? Zb. Bei Battlefield 2 kaufst dir einen 3Sterne Account und beim ersten mal am server joinen kommst nicht mal mit dem Kampfheli oder jet vom Flugzeugträger weilst noch nie geflogen bist. Da lacht der ganze Server !!!! Oder bei World of Warcraft kaufst dir einen Level 60 Account deine Spielfigur besizt 200 Gegenstände im Inventar und du kannst net mal mit 10 davon richtig umgehen. Wo liegt darin der Sinn ???? Musst mir mal erklären ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirrty Harry Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 ich hab beim ebay mal zwei e-helis bestellt (aus de), war schon ein ganz schönes sümmchen. auf e-mails hat er wenn nur sehr spät (1-2 wochen) geantwortet. dann hab ich mal bei ihn angerufen und ihn ein paar nette sachen gesagt. das war aber noch nicht genug! erst als ich mit den käuferschutz von ebay und ihn eine negative bewertung gegeben habe, wodurch sein account gesperrt wurde, hat er sich auf einmal melden können und auch prompt das geld zurücküberwiesen. ich denk mal bei solche online accounts wirds noch schwieriger sein, weils schwerer nachzuweisen ist, aber wennst genug druck mit ebay, bewertung, eventuell anrufen etc. machst wird der hund schon nachgeben. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wildflowersoul Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 eine onlinegaming account ersteigert Wenn das das ist, was ich glaube, daß es ist, wundert mich eigentlich gar nix. Die Tatsache, daß der Account gesperrt ist, dürfte durch die Tatsache, daß er über ebay verkauft wurde ausgelöst sein. So weit ich weiß ist Real-Life-Trading von Accounts (und wahrscheinlich auch Items) durch die Betreiber der meisten Online-Games verboten ...und führt zur automatischen Sperre. Aber vielleicht weiß da ja jemand besser bescheid als ich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sudanger Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Soweit mir bekannt, ist es eigentlich nicht erlaubt bei ebay accounts zu ver/ersteigern. Ich hab oft massive Probleme gehabt Auktionen mit best. Schlüsselwörtern überhaupt gelistet zu bekommen und in der Regel waren die auch meistens kurz vor Auktionsende gelöscht. MM wird dir der Käuferschutz in dem Fall gar nix bringen. Es sei denn du hast per Paypal gezahlt, dort würde ich sofort eine Rückabwicklung einfordern. Dauert zwar ca. 1 Monat bis div. Fristen verstrichen sind (warten auf antwort etc.) aber das geld bekommst dort wahrscheinlicher zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dullidu Geschrieben 2. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 @ich-bins-doch! es ist nen wow account! ich hab mit meinem bruder 2 jahre lang gespielt, mal ich mal er und so weiter.... dann haben wir ihn für 900 euro verkauft! da bald ein neues addon rauskommt haben wir uns einen eher schlecht bis mittelmäßig equippten account gekauft, womit wir dann wieder spielen können... also, wir können damit umgehen, wollten uns nur die zeit ersparen wieder bis lvl70 zu kommen @dirrty harry normal müsste ja der verkäufer nachweisen, dass die ware in 1A zustand war! --- jedenfalls ist die spielzeit seit ende april abgelaufen, also müsste er schon da gebannt gewesen sein und der verkäufer davon gewusst haben... ich kann garnicht schuld daran gewesen sein, da ich mich nur in der accountverwaltung einloggen kann, in den account selber jedoch nicht.. ausserdem weichen der name/die adresse in der accountverwaltung von seinen mir vermittelten daten ab..... @wildflowersoul gesperrt kann nur werden, wenn nachgewiesen werden kann um welchen account sich handelt, wenn nie name oder server zu sprache kommt bzw. der account keine relativ einzigartigen gegenstände sichtbar trägt. so wars früher @sudanger wenns nicht erlaubt ist zu/ersteigern dann müsste der kaufvertrag ja ungültig sein, und somit würd ich dann mein geld zurück bekommen...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sudanger Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Versuchs. Keine Ahnung wie ebay den Käuferschutz bei verbotenen Artikeln/Auktionen handhabt. Ich könnte mir vorstellen daß der Käuferschutz hier nicht greift. (http://pages.ebay.at/help/policies/downloadable.html) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WolfSheep Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Wenn WoW-Accounts versteigert werden, dann bezahlt man bei der Verteigerung nicht für den Account, sondern für die Spielstunden die der Inhaber aufwenden musste um den Char hochzuleveln und auszurüsten. Will jemand einen Level 70 Nachtelfenjäger in T5/6? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dullidu Geschrieben 2. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Ebay Käuferschutz beantragen!! Mords umständlich leider. ebay käuferschutz greift btw. nur bei paypal??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ich-bins-doch Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Naja nach den ganzen Schilderungen ist wahrscheinlich dumm für dich gelaufen.Wennst nicht zuviel bezahlt hast kannst es vieleicht verschmerzen, auch wenns ärgerlich is . Aber auf der anderen Seite wenn du nie spielen hast können mit dem Account weil die Daten nicht korrekt waren dann muss das doch nachvollziehbar sein . Wann ist das letzte mal gespielt worden und wann hast du den Account erworben, oder nicht.??? Und weil du ja nicht spielen konntest wenn die daten nicht passen und deshalb vor dem erwerb gespielt wurde kannst ja du nicht gebannt worden sein sonder der verkäufer.. Somit müsstes du ja recht bekommen , meiner Meinung nach . Andere Frage gibts keine schwarze Liste bei WoW ??? womit du evtl. einen Beweis herbeiführen könntest ??? Naja alles Spekulation in Wirklichkeit kenn ich mich auch net richtig aus , aber auf alle Fälle wünsch ich Dir noch viel Glück dass du das Ding doch noch geradebiegen kannst .!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sudanger Geschrieben 3. Juli 2008 Teilen Geschrieben 3. Juli 2008 Einen Beweis wofür und für wen? Wenn er ihn WoW zeigt lachen die ihn aus, weil er unerlaubtes versucht hat und auf die Nase gefallen ist. Ebay wird nichts überprüfen. Es ist schon mühsam genug, wenn mal was nicht stimmt, bei Auktionen um "legale" Items. Denen ist es vollkommen Schnurz wie wo und was da mit der Ware nicht stimmen könnte. Virtuelle Items checken muhahaha. Ist ja so als ob der Fritzl von nebenan zur Polizei läuft weil ihm der Karl a Stückl Baumrinde zum rauchn verkauft hat... Und so wie der Verkäufer reagiert wußte er sicher schon wie wo und was mit dem Account los ist. Die Kohle hat er sicher schon Mama für die nächsten 500 Nutellabrote gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dullidu Geschrieben 3. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2008 man muss ja pro monat paar euros zahlen um zu spielen, ende april is das ausgelaufen, also konnte man nicht mehr spielen seitdem! gekauft, 10 juni oder so ^^ von demher, kann ichs nicht gewesen sein! beweisen wird schwierig sein, weiss ich auch, mir aber egal... wenn ich schon nix hab, dann soll er wenigstens auch probleme mit ebay bekommen!..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
st. k.aus Geschrieben 3. Juli 2008 Teilen Geschrieben 3. Juli 2008 http://www.cosgan.de/images/smilie/figuren/a070.gif gehts biken und hörts auf mit dem virtuellen klump ... wozu eine matrix in der matrix ... käuferschutz und gut is ... ebay hat sich schwer verbessert . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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