oJay Geschrieben 21. November 2013 Geschrieben 21. November 2013 Mir wurde anfang Sept. mein 3 monate altes 29" Trek aus meiner Garage entwendet. mein altes heavytools habens stehen lassen, das stand direkt daneben. Das Rad war verschlossen! Bei der Anzeige bei der Polizei erfuhr ich dass in der Nacht in meiner Nachbarschaft insgesamt sechs Radln weggekommen sind. Meine Versicherung hat sich bereit erklärt den Neuwert zu ersetzen vorrausgesetzt ich kaufe innerhalb eines Jahres ein neues Rad, oder Abschlagszahlung. Vor 3-4 Wochen war ein Polizist bei mir und sagte mir dass in Ungarn eine Zigeunerbande mit 500!! Radln ausgeforscht wurde. davon konnten 2 von den 6 gestohlenen schon zugeordnet werden. Meins war noch nicht dabei! Ich denke auch nicht dass es noch gefunden wird, da wird schon ein anderer mitlerweile damit rumkurven! Was ist wenn ich mir im Frühjahr ein neues MTB kaufe, und es danach gefunden wird? Gibt es da eine "Ablauffrist" oder hab ich dann zwei radln, wovon ich eins der Versicherung zurückzahlen muss? Zitieren
berggassigeher Geschrieben 21. November 2013 Geschrieben 21. November 2013 in dem Fall wärst du auf Kosten deiner Versicherung "bereichert". Das Ausmaß deiner Bereicherung hättest du an die Versicherung zurückzuzahlen. Eine "Ablauffrist" gibts - nämlich die allgemeine Verjährungsfrist. Die beginnt aber erst mit dem Eintritt der Bereicherung zu laufen (also zu dem Zeitpunkt, zu dem du das gestohlene Rad zurück erhältst). Sobald du dir ein neues Rad gekauft hast, ist alles viel weniger kompliziert, wenn dein gestohlenes Rad nicht mehr auftaucht. Zitieren
Siegfried Geschrieben 21. November 2013 Geschrieben 21. November 2013 Wenn du von der Versicherung ein neues Bike bekommst, dann ist das im Grunde so, als ob dir die Versicherung dein (gefladertes) altes Rad abkauft. Ablösen nennt man das. Taucht der Hobel wieder irgendwo auf, dann liegen die Besitzverhältnisse dann bei der Versicherung, die damit dann machen kann, was sie will. Besitzansprüche an den abgelösten, gestohlenen, wiederaufgetauchten (Ex)Besitz hast du dann nichtmehr. Zitieren
WynellWatkins47 Geschrieben 23. November 2013 Geschrieben 23. November 2013 Hallo oJay, also es kommt ganz darauf an, wie ehrlich du bist. So gesehen, wurde dir dein Fahrrad gestohlen, richtig? Du hast ne Versicherung abgeschlossen, die im Falle des Diebstahls aufkommt. Du kannst ja in dem Moment, wo du deiner Versicherung meldest, dass dein Fahrrad gestohlen worden ist, nicht davon ausgehen, dass man es wieder findet. Und wenn es dann wieder aufgetaucht ist, bist du wenn du mich fragst, nicht dazu verpflichtet es deiner Versicherung zu melden. Zitieren
Siegfried Geschrieben 24. November 2013 Geschrieben 24. November 2013 wenn du mich fragst, nicht dazu verpflichtet es deiner Versicherung zu melden. Na Gott sei dank gibts sowas wie Versicherungsverträge, wo diese Fälle sicher ganz gut geklärt sind. Handelt der Versicherungsnehmer gegen diese Vertragskonditionen, handelt es sich um Betrug und schwupps wird es ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. ....bitte tuts einfach mal überlegen, bevor ihr hier was äußert, was dem Fragesteller gröbere Schwierigkeiten einbringen kann! Zitieren
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