netzhaut Geschrieben 14. April 2014 Teilen Geschrieben 14. April 2014 Hallo! Wir sind eine kleine Gruppe MTB Fahrer und möchten ein kleines Rennen für die Biker der umliegenden Gemeinde veranstalten. Da wir auf eine kostenintensive Veranstaltungsversicherung verzichten möchten und aufgrund des äusserst geringen Budgets auch müssen, wollte ich nachfragen ob es aussreicht, wenn wir auf der Aussendung vermerken daß auf der gesamten Strecke die StvO gilt und der Veranstalter keine Haftung übernimmt, oder sollen wir jeden Starter einen "Haftungsausschluss" unterschreiben lassen? Gibt es das Vordrucke für einen Haftungsausschluss???? Danke!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
333 Geschrieben 14. April 2014 Teilen Geschrieben 14. April 2014 Vielleicht benennt man es (auf der öffendlichen Straße), Trainingsrennen! Wie in Mödling.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
333 Geschrieben 14. April 2014 Teilen Geschrieben 14. April 2014 Veranstalter in Stronegg hatte einen tollen Haftungsausschluß! Kontaktiere.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wo-ufp1 Geschrieben 14. April 2014 Teilen Geschrieben 14. April 2014 Hallo! Wir sind eine kleine Gruppe MTB Fahrer und möchten ein kleines Rennen für die Biker der umliegenden Gemeinde veranstalten. Da wir auf eine kostenintensive Veranstaltungsversicherung verzichten möchten und aufgrund des äusserst geringen Budgets auch müssen, wollte ich nachfragen ob es aussreicht, wenn wir auf der Aussendung vermerken daß auf der gesamten Strecke die StvO gilt und der Veranstalter keine Haftung übernimmt, oder sollen wir jeden Starter einen "Haftungsausschluss" unterschreiben lassen? Gibt es das Vordrucke für einen Haftungsausschluss???? Danke!!! Bis qualifiziertere Meinungen abgegeben werden, lies dir mal HAFTUNG des "Anführers" von Ausfahrten durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berggassigeher Geschrieben 15. April 2014 Teilen Geschrieben 15. April 2014 find ich immer wieder toll, wenn auf Veranstalter hingewiesen wird, die einen "super Haftungsausschluss" haben. Der kann nämlich noch so super sein. Noch superer für den Teilnehmer ist nämlich § 6 Abs 1 Z 9 KSchG! § 6 KSCHG: (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen 9. eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat; § 6 KSchG ist zwingend. Das heißt, du kannst ihn nicht ausschließen. Unternehmer iSd KSchG bist du übrigens auch als Verein oder Gemeinde sowie in den meisten Fällen auch als Einzelperson, wenn du Startgebühren verlangst. Dass du mit dem Rennen Gewinn erzielst, ist für die Anwendung des KSchG nicht erforderlich. Da können Veranstalter reinschreiben, was sie wollen. Das hat möglicherweise einen psychologischen Plazeboeffekt, juristisch wär ein schöner Spongebob-Sticker in den Teilnahmebedingungen genausoviel wert. Hat der Veranstalter Mist gebaut und verletzt sich deshalb ein Teilnehmer, dann haftet er dafür. Egal, ob er sich einen super Haftungsausschluss oder ein Beitrittsformular zum Confetti-Club hat unterschreiben lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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