schleicher Geschrieben 16. Mai 2016 Geschrieben 16. Mai 2016 (bearbeitet) . Bearbeitet 16. Mai 2016 von schleicher hat sich erledigt Zitieren
kapi Geschrieben 16. Mai 2016 Geschrieben 16. Mai 2016 Gibt es doch tatsäclich noch so A.......... die glauben sie können Ötztaler Startplätze mit Profit verkaufen! :k: Nicht nur dass das nicht die feine Art ist, ist es auch laut Veranstalter verboten. Der Verkauf oder die Versteigerung eines Startplatzes - ob über Internetplattformen wie Ebay oder auf sonstigem Wege - ist strikt verboten. Jedem Verkaufsangebot wird nachgegangen und sowohl Käufer als auch Verkäufer wird eine Teilnahme am Ötztaler Radmarathon auf Lebenszeit untersagt. Ich habe mir erlaubt den Veranstalter auf dieses Angebot hinzuweisen. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.