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  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Das eigentliche Problem sind ja mehr die Wanderer. MTB und Wanderer vertragen sich nicht. Unter dieser Fiktion werden für MTBer generell nur Wege freigegeben, die für Wanderer scheinbar nicht interessant sind.

 

 

:confused: Wie nehmen Wanderer einfluß darauf, ob ein Weg freigegeben wird?

Sind da nicht die grünen Männchen, sprich Jäger, die dahinter sind, daß keine Freigaben erfolgen?

 

D. h. ich klage in Tirol nicht den Wegerhalter sondern das Land - da ist aber euer Landeshäuptling ganz schön großzügig, wenn er das wirklich auf sich nimmt - oder ist es so, daß eine entsprechende Versicherung vom Land Tirol besteht?

Geschrieben
ehrlich gesagt bin ich gegen ein generelles freies wegrecht. wo bleibt der schutz des eigentums? wenn schon freies wegrecht auf öffentlichem grund.

Also das ist ein blödes Argument, als Wanderer darf man ja auch hinein in den Wald. Das ist imo kein Eingriff in das Eigentumsrecht.

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