backcountryride Geschrieben 13. November 2005 Geschrieben 13. November 2005 Hi allerseits... hab seit neuestem Buchhaltung und lern grad für nen Test... Kann mir wer sagen für was die Abkürzung BGA für ein KOnto bedeutet? Ein Darlehen wird dort in diesem "BGA" Konto auf die SOLL Seite gebucht. Das BGA Konto befindet sich auf der Aktiva Seite. ..keinen Plan... Zitieren
paul1649345178 Geschrieben 13. November 2005 Geschrieben 13. November 2005 edit: blödsinn wieder weg :edit -> soviel zur erinnerung an meine hak zeit! - aber frag bitte nicht weiter!! :f: Zitieren
urgestein Geschrieben 13. November 2005 Geschrieben 13. November 2005 BGA steht eigentlich für Betriebs- und Geschäftsausstattung, doch ein Darlehen ist eine Verbindlichkeit und wäre daher zu passivieren... Zitieren
backcountryride Geschrieben 13. November 2005 Autor Geschrieben 13. November 2005 Das Konto "Darlehen" ist schon Passiv, Im BGA Konto wurde das Darlehen unter Aktiv verbucht(weil BGA auf Aktiva-Seite).... ich hasse den Schwachsinn... Danke jedenfalls! Zitieren
traveller23 Geschrieben 13. November 2005 Geschrieben 13. November 2005 erinnert mich grad das ich noch die Steuererklärung für 2004 machen muß - mir graust davor... :k: Zitieren
backcountryride Geschrieben 13. November 2005 Autor Geschrieben 13. November 2005 erinnert mich grad das ich noch die Steuererklärung für 2004 machen muß - mir graust davor... :k: Sparst dir wenigstens den Steuerberater sei froh.... Zitieren
Reini68 Geschrieben 13. November 2005 Geschrieben 13. November 2005 Das Konto "Darlehen" ist schon Passiv, Im BGA Konto wurde das Darlehen unter Aktiv verbucht(weil BGA auf Aktiva-Seite).... Ist ja schauderhaft wie du das hier beschreibst. :devil: So fällst du durch, wenn du das bei der Prüfung erklärst. :f: Es wurde Betriebs- und Geschäftsausstattung gekauft und vom Lieferanten ein Darlehen gewährt. Wäre es nämlich durch eine Darlehensaufnahme bezahlt worden, so hätte ja die Buchung über Kreditor (=Lieferverbindlichkeiten) erfolgen müssen. Ganz sauber erscheint mir diese Transaktion dennoch nicht, denn wurde das Darlehen von der Bank gewährt (und wer sonst kann eines gewähren, denn Darlehensverbindlichkeiten gibt es lt. HGB ja nicht, sondern bloß Verbindlichkeiten gegenüber KI) um von ihr die BGA zu erwerben, müsste IMO immer noch über Lieferverbindlichkeiten gebucht werden, bloß müsste ein Ausweis im Anhang aufgrund der langen Fristigkeit erfolgen. Aus meiner Sicht ist diese Buchung unmöglich bzw. habe ich noch nicht den zugehörigen Fall konstruieren können. Die Aussage "das Darlehen unter Aktiv verbucht" trifft den Nagel auf den Kopf, denn da ist es definitiv VERbucht. Es wurde der Zugang an Betriebs- und Geschäftsausstattung aktivisch gebucht (wahrscheinlich zusätzlich noch auf Vorsteuer), passivisch wurde die Transaktion auf dem Darlehen erfasst. Zitieren
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